Skip to content
Back to skills

Erforderlichkeit Dokumentieren

ASecurity

Pruefe die Erforderlichkeit der Offenlegung von Berufsgeheimnissen gegenueber dem KI-Dienstleister nach Absatz eins der einschlaegigen Dienstleisterregelung (BRAO StBerG WPO PAO BNotO). Bezugspunkt ist nach DAV-Stellungnahme zweiunddreissig der Zweck der Offenlegung nicht die KI-Strategie der Kanzlei. Erstelle einen internen Compliance-Vermerk mit Beurteilungsspielraum und Grenzen.

  • 4 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 2 views
  • Added September 12, 2026
security

Security analysis

A100/100

Pro scans all 2 files and shows the line behind each finding

Scanned September 12, 2026

npx -y skills add aibot88/sec_skill_store --skill erforderlichkeit-dokumentieren --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Erforderlichkeit Dokumentieren?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Erforderlichkeit Dokumentieren
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/aibot88-erforderlichkeit-dokumentieren/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/aibot88-erforderlichkeit-dokumentieren)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: erforderlichkeit-dokumentieren
description: "Pruefe die Erforderlichkeit der Offenlegung von Berufsgeheimnissen gegenueber dem KI-Dienstleister nach Absatz eins der einschlaegigen Dienstleisterregelung (BRAO StBerG WPO PAO BNotO). Bezugspunkt ist nach DAV-Stellungnahme zweiunddreissig der Zweck der Offenlegung nicht die KI-Strategie der Kanzlei. Erstelle einen internen Compliance-Vermerk mit Beurteilungsspielraum und Grenzen."
---

# Erforderlichkeit dokumentieren

## Disclaimer

Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.

## Norm

Pro Beruf wird auf Absatz 1 der jeweiligen Dienstleisterregelung verwiesen. Diese Vorschriften sind nahezu wortgleich:

- § 43e Abs. 1 BRAO: Der Rechtsanwalt darf Dienstleistern den Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 43a Abs. 2 BRAO bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist.
- § 62a Abs. 1 StBerG — wortgleich für Steuerberater bezogen auf § 57 Abs. 1 StBerG.
- § 50a Abs. 1 WPO — wortgleich für Wirtschaftsprüfer.
- § 39c Abs. 1 PAO — wortgleich für Patentanwalt bezogen auf § 39a Abs. 2 Satz 1 PAO.
- § 26a Abs. 1 BNotO — wortgleich für Notar bezogen auf § 18 BNotO. Beim Notar wird ausdrücklich klargestellt, dass die Eröffnung "ohne Einwilligung der Beteiligten" zulässig ist (Abs. 1 Satz 1).

## Bezugspunkt nach DAV

Maßgeblich ist nicht, ob die Kanzlei KI braucht — diese unternehmerische Entscheidung wird vorausgesetzt. Maßgeblich ist, ob die konkrete Offenlegung der Mandatsdaten gegenüber dem konkreten Dienstleister für den konkreten Zweck erforderlich ist. Das hat die DAV-Stellungnahme 32/2025 (Seite 12) sehr deutlich ausgeführt. Der Beurteilungsspielraum der Kanzlei ist weit.

Praktisch heißt das: Wer ein Tool zur Vertragsanalyse einsetzt, muss nicht begründen, warum er überhaupt KI nutzt. Er muss begründen, warum die Offenlegung der Mandatsdaten gegenüber genau diesem Anbieter zur Erfüllung dieses Zwecks erforderlich ist.

## Erforderlich ≠ unerlässlich

DAV-Stellungnahme Seite 12: Erforderlichkeit verlangt nicht, dass das Tool den günstigsten oder einzig denkbaren Weg darstellt. Es darf eine sinnvolle, fachlich gerechtfertigte Wahl sein. Die Kanzlei darf zwischen verschiedenen Anbietern abwägen — Preis, Funktionsumfang, Sicherheit. Diese Abwägung ist Teil der Berufsausübungsfreiheit.

## Grenzen

Bei zwei Konstellationen verlässt der Vorgang den Bereich des nach Abs. 1 Erforderlichen:

1. **KI-Training mit Mandatsdaten** — Die Übermittlung von Mandatsdaten zu Trainingszwecken erreicht die Erforderlichkeitsschwelle nicht (DAV S. 14). Hier muss vertraglich "no training" zugesichert sein.
2. **Datenmengen weit jenseits des Zwecks** — Wird das Tool nur für Recherche eingesetzt, müssen nicht alle Aktenbestandteile hochgeladen werden.

## Prüfpunkte am Vertrag

- Beschreibt der Vertrag den Verarbeitungszweck präzise?
- Ist der Zweck mit dem konkret geplanten Einsatz konsistent?
- Werden Daten erkennbar über den Zweck hinaus verarbeitet (Training, Statistik, Modellverbesserung)?
- Gibt es Zweckbindungsklauseln im Vertrag?

## Output

Interner Compliance-Vermerk mit:

- Beschreibung des konkreten Einsatzzwecks
- Begründung, warum die Offenlegung erforderlich ist
- Alternativen, die abgewogen wurden
- "no training"-Aussage im Vertrag (Fundstelle oder Lücke)
- Beurteilung Ampel: grün/gelb/rot

Der Vermerk geht zu den Kanzleiunterlagen. Er ist im Streitfall (etwa berufsrechtliches Verfahren) der zentrale Nachweis der Erforderlichkeit.

## Sonderfall Notar

Bei Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Amtsgeschäft dienen (§ 26a Abs. 4 BNotO), ist die Einwilligung des Beteiligten erforderlich. Die Erforderlichkeit nach Abs. 1 bleibt davon unberührt, tritt aber neben das Einwilligungserfordernis.

Files in this skill

  • SKILL.md4 KB
  • source.json957 B

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…

Newsletter

Get the weekly list of safe new skills, and the ones we pulled.