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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-zuschlagskriterien-paragraf-127-gwb-klotzkette)
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name: zuschlagskriterien-paragraf-127-gwb-klotzkette
title: Zuschlagskriterien § 127 GWB
description: 'Zuschlagskriterien nach Paragraf 127 GWB gestalten: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualität, Personal, Tempo, Service, digitale Souveränität, Lebenszykluskosten, Gewichtung, Bewertungsmaßstab, SIAC, Lianakis und Mara.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/zuschlagskriterien-paragraf-127-gwb
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Zuschlagskriterien § 127 GWB
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## 1. Bestangebotsziel
Die Vergabestelle bestimmt zuerst, was Auftragserfolg bedeutet, und übersetzt dieses Ziel in prüfbare Zuschlagskriterien. Der niedrigste Preis ist nur dann ein tragfähiger Alleinmaßstab, wenn die Leistung tatsächlich so standardisiert und vollständig beschrieben ist, dass relevante Qualitätsunterschiede nicht wertungsfähig bleiben.
## 2. Normenrahmen
- § 127 GWB: wirtschaftlichstes Angebot, Auftragsbezug, Wettbewerb, Willkürfreiheit, Überprüfbarkeit und Veröffentlichung.
- § 58 VgV: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis; Qualität, eingesetztes Personal, Kundendienst, Liefer-/Ausführungsfrist und digitale Souveränität; auch Festpreis mit reiner Qualitätswertung möglich.
- § 59 VgV: Lebenszykluskosten nur mit vorab angegebener, objektiv überprüfbarer Methode.
- Art. 67 RL 2014/24/EU: unionsrechtlicher Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots.
## 3. Wirkungsdaten in Kriterien übersetzen
| Beschaffungsziel | Kriterium | Bieternachweis | Bewertungsmaßstab | Gewicht |
| --- | --- | --- | --- | ---: |
| termingerechte Inbetriebnahme | belastbarer Termin-/Mobilisierungsplan | Meilensteinplan, Ressourcen | Vollständigkeit, Puffer, Abhängigkeiten | |
| hohe Ausführungsqualität | Qualitäts-/Prüfkonzept | Konzept, Muster, Test | konkrete Leistungsstufen | |
| geringe Ausfälle | Verfügbarkeit/Servicelevel | SLA, Reaktionsmodell | messbare Zeiten und Folgen | |
| niedrige Gesamtkosten | Lebenszykluskosten | Verbrauch, Wartung, Entsorgung | veröffentlichte Formel | |
| leistungsprägendes Personal | Qualifikation/Erfahrung des eingesetzten Teams | CV, Rollenbindung | auftragsbezogene Erfahrung | |
| digitale Souveränität | Wechselbarkeit, Datenportabilität, offene Schnittstellen | Architektur/Exit-Konzept | Lock-in- und Übergabestufen | |
## 4. Konstruktionsworkflow
1. Bedarf, Leistungsrisiken und vorhandene Wirkungsdaten aus Betrieb, Schäden, Kosten, Bauzeiten und Nutzerfeedback erfassen.
2. Mindestanforderungen von Zuschlagskriterien trennen: Mindestanforderung ist binär; Mehrwertkriterium erzeugt abgestufte Punkte.
3. Eignung von Zuschlag trennen: Unternehmensfähigkeit nicht doppelt werten; nur leistungsprägendes eingesetztes Personal kann Angebotsqualität tragen.
4. Kriterien auf Auftragsbezug und Beeinflussbarkeit durch den Bieter prüfen.
5. Bewertungsstufen mit beobachtbaren Merkmalen formulieren; keine bloßen Adjektive wie gut oder überzeugend.
6. Gewichtung und Preisformel mit realistischen Musterangeboten testen: Punktespreizung, Grenzfälle, Ausreißer und Qualitätsmehrpreis simulieren.
7. Nachweise und Wertungsteam festlegen; Interessenkonflikte, Vier-Augen-Prinzip und Protokollierung sichern.
8. Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bewertungsbogen und Vergabevermerk auf identische Kriterien, Gewichtungen und Unterkriterien prüfen.
## 5. Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 18.10.2001, C-19/00, SIAC Construction: objektive, transparente und überprüfbare Wertung.
- EuGH, Urteil vom 24.01.2008, C-532/06, Lianakis: Eignung und Zuschlag nicht vermengen.
- EuGH, Urteil vom 18.12.2025, C-769/23, Mara, ECLI:EU:C:2025:984: Verhältnismäßigkeit nationaler Vorgaben zur Qualitätswertung; als Prüfanker für personalintensive Nur-Preis-Modelle verwenden, nicht als pauschales unionsrechtliches Nur-Preis-Verbot.
- EuGH, Urteil vom 05.03.2026, C-210/24, AESTE, ECLI:EU:C:2026:145: Bei sozialen Dienstleistungen ohne Unterbringung kann eine angebotene Lohnsummenerhöhung über Branchentarif ein auftragsbezogenes Zuschlagskriterium sein; Bekanntgabe, Überprüfbarkeit, Tarifautonomie und Verhältnismäßigkeit des konkreten Modells prüfen.
## 6. Red-Team-Gate
- Kann ein fachkundiger Bieter erkennen, wie Mehrleistung in Punkte übersetzt wird?
- Kann die Vergabestelle jede Punktzahl später mit Angebotsstelle und Bewertungsmaßstab begründen?
- Belohnt die Formel tatsächlich bessere Leistung oder nur einen kleinen Preisunterschied?
- Sind Tempo, Qualität, Betrieb und Lebenszyklus dort gewichtet, wo sie den Auftragserfolg messbar beeinflussen?
- Bleibt die Matrix auch bei Nebenangeboten und ungewöhnlich niedrigen Preisen funktionsfähig?
## 7. Output
Liefern: Bestangebotsvermerk, Kriterien-Nachweis-Matrix, Preis-/Qualitätssimulation mit mindestens drei Musterangeboten, veröffentlichungsfertige Kriterien und Wertungsbogen. Jede verbleibende subjektive Wertung erhält konkrete Dokumentationssätze und ein Gegenargument-Gate.