Workflow Fristen Und Risikoampel Bieter Unternehmen Klotzkette
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Auf Bieterseite: Fristen- und Risikoampel für Vergabeverfahren erstellen: Rüge, Angebotsfrist, Stillhaltefrist, Nachprüfung, OLG-Beschwerde, Zuständigkeit und Sofortmaßnahme.
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name: workflow-fristen-und-risikoampel-bieter-unternehmen-klotzkette
title: Fristen- und Risikoampel
description: 'Auf Bieterseite: Fristen- und Risikoampel für Vergabeverfahren erstellen: Rüge, Angebotsfrist, Stillhaltefrist, Nachprüfung, OLG-Beschwerde, Zuständigkeit und Sofortmaßnahme.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Fristen- und Risikoampel
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Rollenauftrag Bieterseite
Die Ampel führt § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB in getrennten Zeilen: tatsächliche Kenntnis, Erkennbarkeit aus Bekanntmachung, Erkennbarkeit aus Unterlagen und Zugang der Nichtabhilfe. Stillhaltefrist, Beschwerdefrist und Portalfrist werden mit Zugangsnachweis, Zeitzone und Sicherheitsvorlauf berechnet.
## Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich vergaberecht-werkstatt sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
## Aktenstart ohne Leerlauf
1. Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
2. Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
3. Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
4. Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
5. Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
## Fachliche Anker
- GWB §§ 97 ff., 155 ff., 160; VgV, UVgO, VOB/A EU, SektVO, KonzVgV je nach Auftrag.
- Schwellenwert, Auftraggeber, Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlag, Rügefrist, Nachprüfungsantrag und Dokumentation trennen.
- Fristen und Präklusion sofort markieren; Vergabeakte und Bekanntmachung zuerst auswerten.
## Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
## Ergänzende Hinweise
## Vergaberechtliche Fristen (Ampelraster)
- Rot — 10 Kalendertage: Rüge eines tatsächlich erkannten Verstoßes nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; Tatsachen- und Rechtskenntnis mit Datum belegen. Erkennbare Fehler der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen gehören dagegen in Nr. 2 und Nr. 3.
- Rot — vor Angebotsabgabe: Rügen erkannter Verstöße in der Bekanntmachung (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) bzw. in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
- Rot — 15 Kalendertage: Nachprüfungsantrag nach Nichtabhilfemitteilung (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Rot — 15-Kalendertage-Stillhaltefrist: Informationspflicht vor Zuschlag § 134 Abs. 2 GWB (10 Kalendertage bei elektronischer Übermittlung oder Fax).
- Rot — Schwellenwerte 2026/2027: Bauleistungen EUR 5404000; Liefer-/Dienstleistungen von Bundeskanzleramt und Bundesministerien EUR 140000, alle sonstigen klassischen Auftraggeber einschließlich anderer Bundesstellen EUR 216000; Sektorenauftraggeber EUR 432000; Konzessionen EUR 5404000; Verfahrensbeginn, § 187 Abs. 2 GWB und aktuelle VO prüfen.
- Gelb — § 135 Abs. 2 GWB: 30 Kalendertage nur nach qualifizierter Information mit Gründen oder inhaltlich ausreichender EU-Auftragsvergabebekanntmachung; absolute Grenze sechs Monate nach Vertragsschluss.
- Praxis-Tipp: Die Rüge hat keine gesetzliche QES-Pflicht. Den bekannt gemachten Kommunikationsweg nutzen und Zugang durch Portalquittung, Empfangsbestätigung oder Sendebericht beweisen; bei mehreren Verstößen Frist und Tatsachenkern jeweils separat führen.