Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Wohnungsdurchsuchung Gefahr Im Verzug?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-wohnungsdurchsuchung-gefahr-im-verzug)
---
name: wohnungsdurchsuchung-gefahr-im-verzug
title: Wohnungsdurchsuchung und Gefahr im Verzug
description: 'Für Wohnungsdurchsuchung und Gefahr im Verzug: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gerichtsplugins/staatsanwaltschaft-praxis-einstieg/skills/wohnungsdurchsuchung-gefahr-im-verzug
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: criminal
language: de
---
# Wohnungsdurchsuchung und Gefahr im Verzug
## Fachkern: Wohnungsdurchsuchung und Gefahr im Verzug
- **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst.
- **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung.
## Einstieg
1. Rolle, Ziel und Entscheidungsdruck klären.
2. Verfahrensstand, Fristen, Zuständigkeit und irreversible Risiken markieren.
3. Aktenbasis ordnen: sichere Tatsachen, bestrittene Tatsachen, fehlende Unterlagen.
4. Eingriffsintensität, Berufs-/Amtsgeheimnisse, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sichtbar machen.
5. Sofortpfad anbieten: Was muss heute entschieden, beantragt, beantwortet oder dokumentiert werden?
## Prüfprogramm
- **Normenanker:** StPO, StGB, GVG, RiStBV, JGG, OWiG, Nebenstrafrecht und einschlägige Landesvorgaben live prüfen
- **Tatsachenarbeit:** Beweisquelle, Beweiswert, Gegenbeweis, Dokumentationslücke und mögliche Fehlinterpretation trennen.
- **Verfahrensarbeit:** Form, Frist, Zuständigkeit, Anhörung, Akteneinsicht, Rechtsbehelf und Zustellungsweg prüfen.
- **Gegenposition:** Die stärkste Gegenansicht formulieren und sagen, was sie praktisch bedeutet.
- **Entscheidung:** Eine vertretbare Handlungsempfehlung mit Risikoampel und nächstem Schritt liefern.
## Normen & Rechtsprechung
Für Räume nichtverdächtiger Mitbewohner verlangt [BVerfG, Beschluss vom 03.08.2026 – 1 BvR 2232/24, Rn. 14–24](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/08/rk20260803_1bvr223224.html) konkrete tatsachengestützte Auffindegründe nach Paragraf 103 StPO. Gemeinsame Adresse, Briefkasten, Bezeichnung als Wohnprojekt oder bloß möglicher Zutritt tragen weder Mitnutzung aller Zimmer noch diesen Auffindeverdacht. Erfrage Raumzuordnung, Nutzungsabreden, tatsächlichen Zugang und beweismittelbezogene Indizien. Tatsächlich vom Beschuldigten mitgenutzte Räume fallen dagegen unter Paragraf 102 StPO; bei vor Ort erkennbarer Alleinnutzung durch Dritte reicht dessen Beschluss nicht aus. Den Antrag raumbezogen begründen, gegebenenfalls ergänzende richterliche Anordnung einholen. Kein automatisches Verwertungsverbot ableiten.
- BVerfG, Beschluss vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142: Gefahr im Verzug darf den Richtervorbehalt nur bei dokumentierter Eilbedürftigkeit verdrängen.
- BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29: Durchsuchung und Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern verlangen gesteigerte Verhältnismäßigkeit und Schutz vertraulicher Mandatskommunikation.
## Prüf- und Arbeitslogik
1. Wohnungsdurchsuchung und Gefahr im Verzug: Anfangsverdacht, Maßnahmeziel, Datenquelle, Richtervorbehalt und Verhältnismäßigkeit zuerst prüfen.
2. Herkunft, Integrität, Rechtshilfeweg, Zuordnung zum Beschuldigten und Verteidigungszugang für jeden Datensatz dokumentieren.
3. Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung und digitale Sicherung strikt nach Eingriffsnorm trennen.
4. Berufsgeheimnisse, Kernbereichsschutz, Zufallsfunde und Löschungspflichten vor der Auswertung markieren.
5. Antrag oder Verfügung mit Tatvorwurf, Beweismittel, Begrenzung, Vollzugsauftrag und Dokumentationspflicht formulieren.
## Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
```
### Baustein B
```text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
```
## Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.