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Vertiefung Konzessionsvergabe Konzvgv Klotzkette

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Vertiefte KonzVgV-Prüfung für Konzessionsgeber: subsumiert Betriebsrisiko, Vertragswert, Laufzeit, Sektorenbezug, Verfahrensgarantien, Verhandlung, Eignung, Zuschlagskriterien, Bekanntmachung, Änderung und Rechtsschutz. Liefert Tatbestands-, Risiko- und Verteidigungsmatrix.

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name: vertiefung-konzessionsvergabe-konzvgv-klotzkette
title: 'Konzessionsvergabe: vertiefte Risiko- und Verfahrensprüfung'
description: 'Vertiefte KonzVgV-Prüfung für Konzessionsgeber: subsumiert Betriebsrisiko, Vertragswert, Laufzeit, Sektorenbezug, Verfahrensgarantien, Verhandlung, Eignung, Zuschlagskriterien, Bekanntmachung, Änderung und Rechtsschutz. Liefert Tatbestands-, Risiko- und Verteidigungsmatrix.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/vertiefung-konzessionsvergabe-konzvgv
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Konzessionsvergabe: vertiefte Risiko- und Verfahrensprüfung

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->

## Auftrag

Prüfe Gestaltung oder Verteidigung einer Bau- oder Dienstleistungskonzession aus Sicht des Konzessionsgebers. Vertragsrubrum, Zahlungsstrom oder lange Laufzeit ersetzen nicht die Tatbestandsprüfung des § 105 GWB.

## 1. Wirtschaftliches Betriebsrisiko

1. Erwartete Nutzer-, Mengen- und Erlösströme als Basisszenario erfassen.
2. Nachfrage-, Angebots-, Verfügbarkeits-, Betriebs-, Finanzierungs- und Regulierungsrisiken zuordnen.
3. Garantien, Mindestabnahmen, Defizitausgleich, Preisgleitung und Beendigungsausgleich einrechnen.
4. Verlustwahrscheinlichkeit und mögliche Verlusthöhe unter normalen Betriebsbedingungen dokumentieren.
5. Ergebnis als echtes, lediglich nominelles oder vernachlässigbares Risiko bewerten.

Die Entscheidungen *Eurawasser*, EuGH C-206/08, und *Stadler*, EuGH C-274/09, nur nach Prüfung der konkreten Risikostruktur übertragen.

## 2. Vertragswert und Laufzeit

- § 2 KonzVgV verlangt eine objektive, in den Vergabeunterlagen anzugebende Methode.
- Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer einschließlich Optionen, Verlängerungen, Nutzungsentgelten, Zahlungen, Zuschüssen, Sachleistungen und verbundenen Lieferungen erfassen.
- Überschreitet der Vertragswert beim Zuschlag die ursprüngliche Schätzung um mehr als 20 Prozent, den maßgeblichen Wert nach § 2 Abs. 5 KonzVgV neu bestimmen.
- Bei Losen Gesamtwert und Anwendbarkeit je Los nach § 2 Abs. 6 KonzVgV prüfen.
- Laufzeit über fünf Jahre anhand § 3 Abs. 2 KonzVgV auf Wiedererwirtschaftung notwendiger Investitionen zuzüglich Rendite begrenzen; keine pauschale Amortisationsbehauptung.

## 3. Verfahren und unveränderliche Elemente

1. Verfahrensdesign nach § 12 KonzVgV mit Stufen, Zeitplan, Auswahl und Verhandlungsrunden festlegen.
2. Konzessionsgegenstand, Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien als unveränderliche Elemente markieren.
3. § 13 KonzVgV für Beschreibung, Teilnahmebedingungen, Kriterien, Mindestanforderungen, Zeitplan und Änderungen anwenden.
4. Teilnehmerzahl nur anhand objektiver Kriterien und unter Erhalt wirksamen Wettbewerbs begrenzen.
5. Umgehungs- und Diskriminierungsverbot des § 14 KonzVgV in der Freigabe gegenprüfen.
6. Dokumentation nach § 6 KonzVgV fortlaufend führen.

## 4. Eignung, Ausschluss und Zuschlag

| Komplex | Normanker | Entscheidung |
|---|---|---|
| Eignung | § 152 Abs. 2 GWB, § 13 KonzVgV | auftragsbezogene Kriterien und Nachweise |
| Ausschluss/Selbstreinigung | § 154 Nr. 2 GWB in Verbindung mit §§ 123 bis 126 GWB | Tatbestand, Besonderheit des Konzessionsgebers, Verhältnismäßigkeit |
| Zuschlagsmaßstab | § 152 Abs. 3 GWB | objektive, auftragsbezogene, überprüfbare Kriterien für wirtschaftlichen Gesamtvorteil |
| Reihenfolge | § 31 Abs. 1 KonzVgV | absteigende Rangfolge bekannt machen |
| innovative Ausnahme | § 31 Abs. 2 KonzVgV | unvorhersehbar außergewöhnliche funktionelle Leistung, Unterrichtung und neue Aufforderung/Bekanntmachung |

§ 16 KonzVgV betrifft nicht die Zuschlagskriterien. Eine VgV-typische Prozentgewichtung nicht ungeprüft an die Stelle der gesetzlich vorgesehenen Rangfolge setzen.

## 5. Veröffentlichung und Datenpaket

Konzessionsbekanntmachung, Berichtigung, Vergabebekanntmachung und Änderungsbekanntmachung nach §§ 19 bis 22 KonzVgV in eForms erstellen. Datensatz, menschenlesbare Fassung, Unterlagenlink, Versandquittung, Publikationsbestätigung und Portalversion als zusammengehöriges Paket sichern.

## 6. Änderung und Laufzeitvollzug

§ 154 Nr. 3 GWB verweist mit konzessionsspezifischen Maßgaben auf § 132 GWB. Ausgangsvertrag, sämtliche Änderungen, kumulierten Wert, Risikoverschiebung und Laufzeitwirkung erfassen. Für die De-minimis-Grenze gilt bei Bau- und Dienstleistungskonzessionen einheitlich 10 Prozent. Bekanntmachungspflichtige Änderungen über § 132 Abs. 5 GWB und § 22 Abs. 4 KonzVgV routen.

## 7. Rechtsschutz- und Gegenprobe

Vor Zuschlag § 134 GWB über § 154 Nr. 4 GWB und den Rechtsschutz nach §§ 155 ff. GWB prüfen. Jede Verteidigung beantwortet:

- Liegt statt einer Konzession ein öffentlicher Auftrag vor?
- Ist das Betriebsrisiko durch Garantien neutralisiert?
- Sind Vertragswert oder Laufzeit unterschätzt?
- Wurden Mindestanforderungen oder Kriterien in Verhandlungen verändert?
- Wurde die Rangfolge rechtmäßig bekannt gemacht?
- Verschiebt eine Vertragsänderung Risiko oder wirtschaftliches Gleichgewicht wesentlich?

## 8. Quellenkontrolle

Normen aus aktueller amtlicher Einzelnorm mit Stichtag. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, ECLI soweit vorhanden, tragender Aussage und Quelle. Vergabekammerentscheidungen als Praxisanker kennzeichnen.

## 9. Pflichtoutput

1. Tatbestandsmatrix zu § 105 GWB.
2. Quantifizierte Risikoteilungsmatrix.
3. Vertragswert- und Laufzeitrechnung.
4. Verfahrens-, Verhandlungs- und Bekanntmachungsplan.
5. Kriterien- und Rangfolgematrix nach § 152 GWB und § 31 KonzVgV.
6. Änderungs- und Rechtsschutzampel.
7. Verteidigungsfähiger Vergabevermerk.

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