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Vertiefung Eignungspruefung Klotzkette

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Bei Ausschluss eines Bieters oder vorzubereitendem Eignungsnachweis: prüft bekannt gemachte Eignungskriterien, Befähigung, Zuverlässigkeit, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit, EEE und Selbstreinigung. Liefert eine Eignungsbewertung mit Nachweislücken und konkreten Einwänden gegen den Ausschluss.

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---
name: vertiefung-eignungspruefung-klotzkette
title: Eignungsprüfung
description: 'Bei Ausschluss eines Bieters oder vorzubereitendem Eignungsnachweis: prüft bekannt gemachte Eignungskriterien, Befähigung, Zuverlässigkeit, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit, EEE und Selbstreinigung. Liefert eine Eignungsbewertung mit Nachweislücken und konkreten Einwänden gegen den Ausschluss.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/vertiefung-eignungspruefung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---

# Eignungsprüfung

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->


## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Eignungskriterien hat der Auftraggeber in der Bekanntmachung aufgestellt — Befähigung, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, technische/berufliche Leistungsfähigkeit?
2. Welche Eigenerklärungen oder Nachweise wurden gefordert (PQ-Verzeichnis DTVP, EEE § 50 VgV, Einzelnachweise wie Referenzen, Umsatzzahlen, Haftpflichtversicherung)?
3. Liegen beim Mandanten oder bei einem Konkurrenten Ausschlussgründe vor — § 123 GWB (zwingend) oder § 124 GWB (fakultativ)?
4. Wurden Selbstreinigungsmaßnahmen § 125 GWB ergriffen und dokumentiert (Schadensersatz, Aufklärung, Compliance-Maßnahmen)?
5. Beanstandet der Mandant die eigene Ablehnung, oder soll die Eignung eines Konkurrenten angegriffen werden?
6. Wird die Eignungsleihe § 47 VgV in Anspruch genommen — liegt Verfügungserklärung des Dritten vor?
7. Sind die Eignungskriterien verhältnismäßig zum Auftrag (§ 122 Abs. 4 GWB), oder diskriminierend?
8. Wird die Auswahlentscheidung bei eingeschränkter Teilnehmerzahl (nichtoffenes Verfahren) beanstandet?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persönlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

## Rechtsgrundlagen

Geltungsweiche: Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Normfassung fort. In Neuverfahren sollen nach § 122 Abs. 3 GWB Eigenerklärungen genügen; weitergehende Unterlagen sollen grundsätzlich erst von aussichtsreichen Unternehmen verlangt werden. Die EEE muss nach § 48 Abs. 3 VgV als vorläufiger Beleg akzeptiert werden, ist aber kein allgemeines Pflichtformat.

### Normtexte (Kernauszug)

- § 122 Abs. 1 GWB — Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen sind.
- § 122 Abs. 2 GWB — Eignungskriterien dürfen ausschließlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen.
- § 122 Abs. 3 GWB — Eigenerklärungen sind der Regelfall; Unterlagen darüber hinaus sollen im Verlauf des Verfahrens grundsätzlich nur aussichtsreiche Unternehmen vorlegen.
- § 122 Abs. 4 GWB — Eignungskriterien und Nachweise müssen mit Auftragsgegenstand und Auftragswert in angemessenem Verhältnis stehen und bekannt gemacht sein; das Diskriminierungsverbot folgt ergänzend aus § 97 Abs. 2 GWB.
- § 123 GWB — Zwingende Ausschlussgründe: rechtskräftige Verurteilung wegen Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bestechung (§§ 334, 335 StGB), Betrug (§§ 263, 264 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Menschenhandel (§ 232 StGB); außerdem erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsrückstände sowie bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
- § 124 GWB — Fakultative Ausschlussgründe: erhebliche oder fortdauernde Mängel bei einer wesentlichen Anforderung eines früheren Auftrags, die vorzeitige Beendigung, Schadenersatzforderung oder vergleichbare Rechtsfolge nach sich gezogen haben (Nr. 7); schwere berufliche Verfehlung, welche die Integrität infrage stellt, mit entsprechender Zurechnung nach § 123 Abs. 3 GWB (Nr. 3); hinreichende Anhaltspunkte für wettbewerbsbeschränkende Absprachen (Nr. 4); nicht anders behebbarer Interessenkonflikt (Nr. 5); nicht anders behebbare Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (Nr. 6); Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit (Nr. 2).
- § 125 GWB — Trotz eines Ausschlussgrunds darf das Unternehmen nicht ausgeschlossen werden, wenn es Schadensausgleich, umfassende aktive Aufklärung und geeignete technische, organisatorische und personelle Präventionsmaßnahmen vollständig nachweist.
- § 47 VgV — Eignungsleihe: Die tatsächlich verfügbaren Mittel eines anderen Unternehmens sind nachzuweisen. Gemeinsame Haftung darf nur bei einer Eignungsleihe für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verlangt werden; bei beruflicher Erfahrung muss das Drittunternehmen die betreffende Leistung erbringen, und nur bestimmte kritische Aufgaben dürfen zur Eigenausführung vorbehalten werden.
- § 50 VgV — Die EEE dient als vorläufiger Nachweis. Bei Erforderlichkeit darf der Auftraggeber Unterlagen jederzeit im Verfahren anfordern; vom vorgesehenen Zuschlagsempfänger muss er sie vor Zuschlag verlangen.
- §§ 42–48 VgV — In Neuverfahren Umstände junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigen; im offenen Verfahren grundsätzlich Angebotsprüfung vor Eignungsprüfung. Unterlage und Vorlagezeitpunkt müssen vorab erkennbar sein; weitergehende Unterlagen grundsätzlich erst nach vorläufiger Prüfung anfordern. Junge Unternehmen können nach § 45 Abs. 5 VgV einen berechtigten Grund für alternative Finanznachweise haben.

### Leitentscheidungen (Stand 07/2026, verifizierbare Quellen)

| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| EuGH | C-267/18, Delta | 03.10.2019 | frühere erhebliche Schlechtleistung und fehlende Information sind von der Vergabestelle eigenständig und verhältnismäßig zu bewerten | eur-lex.europa.eu |
| EuGH | C-66/22, Infraestruturas de Portugal und Futrifer | 21.12.2023 | Kartellverstoß und Zuverlässigkeit erfordern eine eigenständige, verhältnismäßige Bewertung der Vergabestelle | eur-lex.europa.eu |
| EuGH | C-124/17, Vossloh Laeis | 24.10.2018 | Selbstreinigung, aktive Zusammenarbeit und Beginn der Ausschlussdauer bei wettbewerbswidrigem Verhalten | eur-lex.europa.eu |
| EuGH | C-812/24, LIPOR und PreZero Portugal | 22.01.2026 | Eine vollständig beherrschte Tochter bleibt bei Kapazitätsberufung ein anderes Unternehmen; eine fehlende EEE kann nur innerhalb der unions- und nationalrechtlichen Nachforderungsgrenzen berichtigt werden | eur-lex.europa.eu |

Konkrete OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Verwendung per olg-duesseldorf.nrw.de / openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.

## Prüfschema in Tabellenform

| Nr. | Prüfschritt | Norm | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1 | Eignungskriterien aus Bekanntmachung extrahieren | § 122 GWB | Kategorien: Befähigung, wirtschaftlich, technisch |
| 2 | Verhältnismäßigkeit jedes Kriteriums prüfen | § 122 Abs. 4 GWB | Bei Fehlern Rügefrist quellenbezogen nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB bestimmen; Bewerbungs- und Angebotsfrist nicht verwechseln |
| 3 | Wurde eine EEE eingereicht oder ein anderer zulässiger Eigenerklärungsweg genutzt? | § 122 Abs. 3 GWB; §§ 48, 50 VgV | EEE akzeptieren, aber nicht pauschal verlangen; bei fehlender oder fehlerhafter Erklärung Nachforderung nach § 56 VgV und Grenzen aus EuGH C-812/24 prüfen |
| 4 | PQ-Verzeichnis eingetragen und aktuell? | § 48 VgV | Veralteter PQ-Eintrag → Aktualisierung erforderlich |
| 5 | Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB? | § 123 GWB | Vorliegend → Ausschluss zwingend; Selbstreinigung § 125 GWB |
| 6 | Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB? | § 124 GWB | Vorliegen → Ermessensentscheidung AG |
| 7 | Selbstreinigung § 125 GWB vollständig dokumentiert? | § 125 GWB | Alle drei Elemente: Schadensersatz, Aufklärung, Compliance |
| 8 | Eignungsleihe § 47 VgV — Verfügungserklärung vorhanden? | § 47 VgV | Fehlt → kein wirksamer Rückgriff auf Dritteignung |
| 9 | Mindestanforderungen angemessen (Umsatz, Referenzen)? | § 45 Abs. 2, § 46 VgV | Mindestjahresumsatz grundsätzlich höchstens doppelter geschätzter Auftragswert; höhere Anforderung nur mit besonderer auftragsbezogener Begründung |
| 10 | Eigenerklärung ausreichend oder weitergehende Unterlagen erforderlich? | § 122 Abs. 3 GWB; § 48 Abs. 2 VgV; bei EEE § 50 Abs. 2 VgV | Weitergehende Unterlagen grundsätzlich erst nach vorläufiger Prüfung von aussichtsreichen Unternehmen; EEE-Sonderregel und dokumentierte Abweichungsgründe gesondert prüfen |
| 11 | Eignungsprüfung Konkurrent — Akteneinsicht beantragt? | § 165 GWB | Ohne Einsicht kaum substanziiert rügbar |
| 12 | Auswahlentscheidung (nichtoffenes Verfahren) nachvollziehbar? | § 51 VgV | Auswahlkriterien bekannt? Punktevergabe dokumentiert? |
| 13 | Bietergemeinschaft — Eignungsanforderungen erfüllt? | § 44 VgV | Je Kriterium prüfen, ob es gemeinsam oder von einem bestimmten Mitglied erfüllt werden muss; Ausschlussgründe und mögliche Rechtsfolgen je Mitglied untersuchen |
| 14 | Nachforderungsrecht AG ausgeübt? | § 56 Abs. 2 bis 4 VgV | Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nur gleichbehandlungs- und fristgerecht behandeln; § 56 Abs. 3 VgV sperrt wertungsrelevante leistungsbezogene Nachforderungen grundsätzlich |
| 15 | Rüge vorbereitet? | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB | Erkannte Verstöße binnen zehn Kalendertagen; aus Bekanntmachung oder Unterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis zur jeweils maßgeblichen Bewerbungs- oder Angebotsfrist rügen |

## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)

Die Vertiefung folgt dem betroffenen Eignungskriterium oder Ausschlusstatbestand und trennt Nachweis, Prognose, Selbstreinigung und verhältnismäßige Rechtsfolge.

| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Eignungsprüfung VK-Verfahren | Rügeschriftsatz / NPA; Template unten |
| Variante A — Eignungsanforderung unverhaaltnismäßig | Rüge § 160 Abs. 3 GWB; alternativ Nachprüfungsantrag |
| Variante B — Bieter bereits ausgeschlossen | Erkannten Ausschluss binnen zehn Kalendertagen rügen; Stillhaltefrist und § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB zusätzlich kontrollieren |
| Variante C — Selbstreinigung nach Ausschlussgrund | § 125 GWB Selbstreinigung nachweisen |

Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzulösen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.


## Schriftsatzbausteine

### Baustein 1 — Stellungnahme Selbstreinigung § 125 GWB

```
An [Auftraggeber / Vergabestelle]             [Datum]
Betr.: Vergabeverfahren [Titel], Az. [...]
       Stellungnahme Selbstreinigung § 125 GWB

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens und in Vollmacht der [Bieter-GmbH] nehmen wir zu dem
mitgeteilten Ausschlussgrund § 124 Abs. 1 Nr. [...] GWB
(schwere Verfehlung im beruflichen Bereich) Stellung.

I. Sachverhalt (§ 125 Abs. 1 Nr. 2 GWB — Aufklärung)

Am [Datum] erging wegen [Sachverhalt] gegen [Mitarbeiter/GmbH]
[Urteil / Bußgeld / Einstellung gegen Auflage], Az. [...].
Schaden in Höhe von EUR [Betrag] ist entstanden.

Unsere Mandantin hat den Vorgang von sich aus vollständig
aufgeklärt, aktiv mit [Staatsanwaltschaft / Kartellamt] kooperiert
(Anlage K1: Kooperationsschreiben) und interne Untersuchung durch
externe Rechtsanwälte durchführen lassen (Abschlussbericht
Anlage K2).

II. Schadensersatz (§ 125 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

Mit [Geschädigtem] wurde am [Datum] ein Vergleich über
EUR [Betrag] geschlossen (Anlage K3). Damit ist der Schaden
vollständig ausgeglichen.

III. Compliance-Maßnahmen (§ 125 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

a) Einführung eines ISO 37301-zertifizierten Compliance-Management-
   Systems am [Datum] (Anlage K4: Zertifikat).
b) Schulung aller Vertriebs- und Beschaffungsmitarbeiter am
   [Datum] und jährlich seitdem (Anlage K5: Teilnehmerlisten).
c) Entlassung der involvierten Personen [Name, Position] mit
   Datum [Datum] (Anlage K6).
d) Einrichtung eines anonymen Hinweisgebersystems (Whistleblower-
   Hotline) seit [Datum] (Anlage K7).

IV. Verhältnismäßigkeit (§ 125 Abs. 2 GWB)

Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Schwere und der
besonderen Umstände des Einzelfalls geeignet und ausreichend,
um eine Wiederholung zu verhindern. Der Vorgang liegt [X] Jahre
zurück. Seitdem ist die Mandantin ohne Beanstandung tätig.

Wir beantragen festzustellen, dass der Ausschlussgrund nicht
mehr einschlägig ist und das Angebot in die Wertung einzubeziehen
ist.

[Rechtsanwälte]
```

### Baustein 2 — Rüge wegen überzogener Eignungsanforderungen

```
An [Vergabestelle]                              [Datum]
Betr.: Vergabe [Titel], Rüge § 160 Abs. 3 GWB
       Unverhältnismäßige Eignungsanforderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir rügen innerhalb der gesetzlichen Frist nach Kenntnisnahme folgenden Vergabeverstoß:

Pkt. [X] der Bekanntmachung vom [Datum] fordert als Mindest-
eignungskriterium einen Jahresumsatz von EUR [Betrag] im
Bereich [Leistungsgebiet]. Dieser Betrag entspricht dem
[X-fachen] des geschätzten Auftragswerts.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Nach § 45 Abs. 2 VgV darf der verlangte Mindestjahresumsatz
grundsätzlich höchstens das Zweifache des geschätzten Auftragswerts
betragen. Eine höhere Anforderung setzt spezielle, mit dem
Auftragsgegenstand zusammenhängende Risiken und eine Begründung in
den Vergabeunterlagen oder im Vergabevermerk voraus. Solche Gründe
sind hier bislang nicht erkennbar; zusätzlich ist die Anforderung an
§ 122 Abs. 4 und § 97 Abs. 2 GWB zu messen.

Wir fordern Sie auf, die Anforderung auf das Zweifache des
geschätzten Auftragswerts (EUR [Betrag]) zu reduzieren und
die Vergabeunterlagen entsprechend anzupassen.

[Rechtsanwälte]
```

### Baustein 3 — Rüge Eignungsbejahung Konkurrent

```
An [Vergabestelle]                              [Datum]
Betr.: Vergabe [Titel], Rüge § 160 Abs. 3 GWB
       Unberechtigte Eignungsbejahung Beigeladener

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Mandantin beanstandet, dass die [Beigeladene GmbH] zu
Unrecht als geeignet behandelt wurde.

1. Fehlendes Eignungskriterium: Die Bekanntmachung vom [Datum]
   verlangt [konkrete Anforderung, z.B. ISO 27001-Zertifikat].
   Die Beigeladene verfügt nach unserem Kenntnisstand über kein
   solches Zertifikat (Anlage K1: öffentlich zugängliche Liste).

2. Fakultativ zu prüfender Ausschlussgrund § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:
   Es bestehen aufgrund [konkreter belastbarer Tatsachen] hinreichende
   Anhaltspunkte für eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung.
   Die Vergabestelle muss Zuverlässigkeit, Verhältnismäßigkeit und eine
   mögliche Selbstreinigung eigenständig prüfen und dokumentieren.

Wir fordern Sie auf, die Eignungs- und Ausschlussprüfung unter Beachtung
des bekannt gemachten Maßstabs und der §§ 124 bis 126 GWB zu wiederholen.

[Rechtsanwälte]
```

--- vor Versand klären ---
1. Ist der Eignungs- oder Ausschlussmaßstab aus Bekanntmachung und Unterlagen vollständig extrahiert?
2. Sind Prognosetatsachen, Selbstreinigungsbelege und Verhältnismäßigkeit getrennt gewürdigt?
3. Passt die beantragte Folge zum Mangel, oder ist eine erneute Prüfung statt eines automatischen Ausschlusses geboten?

## Beweislast und Darlegungslast

| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Eigene Eignung | Bieter (EEE, Einzelnachweise auf Anforderung) |
| Verhältnismäßigkeit Eignungskriterien | Auftraggeber im Nachprüfungsverfahren |
| Ausschlussgrund § 123 GWB | Auftraggeber (Nachweis der Verurteilung) |
| Fakultativer Ausschlussgrund § 124 GWB | Auftraggeber (Ermessensausübung dokumentieren) |
| Selbstreinigung § 125 GWB — ausreichend | Bieter (vollständige Dokumentation der 3 Elemente) |
| Eignungsleihe — tatsächliche Verfügbarkeit | Bieter (Verfügungserklärung + Haftungsübernahme) |
| Eignungsmangel Konkurrent | Antragsteller muss substantiierte Anhaltspunkte darlegen |

## Fristen und Verjährung

| Frist | Dauer | Anker | Norm |
|---|---|---|---|
| Rüge eines in der Bekanntmachung erkennbaren Eignungsfehlers | bis zur dort benannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist | Ablauf der maßgeblichen Frist | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB |
| Rüge nach Eignungsablehnung | 10 Kalendertage | Kenntnis Ablehnung | § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB |
| Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung | 15 Kalendertage | Ablehnungsschreiben | § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB |
| Wirkungsdauer obligatorischer Ausschluss § 123 | höchstens fünf Jahre | Tag der rechtskräftigen Verurteilung | § 126 Nr. 1 GWB |
| Wirkungsdauer fakultativer Ausschluss | höchstens drei Jahre ohne ausreichende Selbstreinigung | maßgebliches Ereignis live bestimmen | § 126 Nr. 2 GWB |
| Schadensersatz | Verjährung anspruchsspezifisch bestimmen | Kenntnis- und Entstehungstatsachen | jeweilige Anspruchsgrundlage, §§ 195, 199 BGB |

## Typische Gegenargumente und Reaktion

| Einwand | Reaktion |
|---|---|
| Eignungsanforderungen verhältnismäßig — Markteindruck | Konkret darlegen: Auftragswert vs. geforderter Umsatz; Marktdaten zu Zertifizierungsstand |
| Selbstreinigung unvollständig — Schadensersatz nicht nachgewiesen | Vergleichsvertrag mit Zahlungsbeleg; keine Vollständigkeitspflicht wenn Schaden noch offen |
| Eignungsleihe unzulässig bei bauspezifischen Leistungen | § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV lässt Einschränkungen zu; prüfen ob Auftraggeber Einschränkung in Bekanntmachung aufgenommen hat |
| Selbstreinigung-Bewertung pauschal abgelehnt | Maßnahmen einzeln an § 125 GWB und EuGH C-124/17, Vossloh Laeis, prüfen; Kooperation und Verhältnismäßigkeit konkret würdigen |
| Konkurrent hat parallele Ausschlussmaßnahme laufen | den genauen Tatbestand trennen: laufende Ermittlung belegt § 123 Abs. 1 GWB nicht, kann bei belastbaren Tatsachen aber für § 124 GWB relevant sein |
| Auftraggeber verweigert Akteneinsicht | § 165 GWB und EuGH C-54/21, Antea Polska, anwenden: Geheimnisse schützen, nicht vertraulichen wesentlichen Inhalt für effektiven Rechtsschutz zugänglich machen |

## Streitwert und Kosten

- Eignungsstreitigkeiten: Gegenstandswert und Kosten nach Verfahrensart und aktueller gesetzlicher Grundlage berechnen; nicht mit dem Nettoauftragswert gleichsetzen.
- VK-Verfahren: Gebühren nach § 182 GWB; mindestens 2500 Euro, grundsätzlich höchstens 50000 Euro, ausnahmsweise bis 100000 Euro.
- Schadensersatz § 181 GWB: Vertrauensschaden (nachgewiesene Angebotskosten); Erfüllungsinteresse selten.

## Strategische Empfehlung

- Eigene Ablehnung wegen Eignungsmangel: Rüge binnen 10 Kalendertagen ab Kenntnis; ggf. gleichzeitig Nachbesserungsangebot an AG; VK-Antrag bei Nichtabhilfe; Akteneinsicht § 165 GWB für Einzelheiten.
- Selbstreinigung: alle Elemente des § 125 GWB mit Belegen vorlegen; die Prognose- und Verhältnismäßigkeitsentscheidung der Vergabestelle anhand des gesetzlichen Maßstabs und ihrer Dokumentation prüfen.
- Eignungsmangel Konkurrent: Ohne Akteneinsicht kaum substanziierbar; VK-Antrag mit Akteneinsichtsantrag kombinieren; nach Einsicht Ergänzung der Begründung.

## Anschluss-Skills

- `vertiefung-nachpruefungsantrag-vk` — vollständige Antragsstruktur
- `vergabe-nachpruefung-aussicht` — Prüfung Erfolgsaussichten
- `vertiefung-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2` — IT-Sicherheits-Eignungskriterien

## Quellen (Stand 05/2026)

- GWB §§ 122–127, 123 (zwingende Ausschlüsse), 124 (fakultative), 125 (Selbstreinigung), 160 (Nachprüfung), 165 (Akteneinsicht)
- VgV §§ 42–48, 50, 56 (Verfahrensregeln Eignung); §§ 47 (Eignungsleihe), 48 (PQ-Verzeichnis)
- VO (EU) 2014/24, insbes. Art. 57 (Ausschlussgründe); umgesetzt in §§ 123, 124 GWB
- EuGH C-267/18, Delta, C-66/22, Infraestruturas de Portugal und Futrifer, C-124/17, Vossloh Laeis, sowie C-54/21, Antea Polska — Volltext über EUR-Lex
- OLG-Vergabesenate (öffentliche Datenbanken der Landesjustiz)
- VK Bund: bundeskartellamt.de/Vergabe

## Vertiefung: Triage und Output-Template Eignungsprüfung

### Triage — Bevor losgelegt wird, kläre:

1. Welches Eignungskriterium ist streitig? (Umsatz, Referenzen, Personal, Zertifikate, Insolvenz)
2. Ist Kriterium in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen eindeutig beschrieben? (§ 122 Abs. 4 GWB)
3. Wurde Eignungsanforderung im Verhältnis zum Auftragsgegenstand aufgestellt? (Verhältnismäßigkeit)
4. Liegt behaupteter Ausschluss § 124 GWB vor? (Harte/weiche Ausschlusskriterien)
5. Selbstreinigung nach § 125 GWB möglich?

### Ergaenzende Leitsätze Eignungsprüfung (verifiziert curia.europa.eu)

- EuGH 03.10.2019, C-267/18, Delta — eigenständige Bewertung früherer Schlechtleistung, Information und Zuverlässigkeit
- EuGH 21.12.2023, C-66/22 (Infraestruturas) — Auslegung der „schwerwiegenden Verfehlung im beruflichen Bereich"
- EuGH 24.10.2018, C-124/17, Vossloh Laeis — Selbstreinigung und Ausschlussdauer
- EuGH, Urteil vom 18.12.2014, C-470/13, Generali-Providencia — bei eindeutigem grenzüberschreitendem Interesse unterhalb der Richtlinienschwelle Ausschlussregel und Verhältnismäßigkeit unionsrechtlich prüfen; kein allgemeiner Oberschwellen-Eignungsanker.

Vor Ausgabe konkrete Aktenzeichen über curia.europa.eu (EuGH), die jeweilige OLG-Entscheidungsdatenbank oder openjur.de verifizieren.

### Output-Template Begründung Eignung
Adressat: Vergabestelle oder Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch

```
Stellungnahme zur Eignungsprüfung
Vergabeverfahren [BEZEICHNUNG]

1. Eignungssachverhalt:
   Unser Mandant hat alle in der Bekanntmachung vom
   [DATUM] geforderten Eignungsnachweise fristgerecht
   eingereicht (Anlage K1 bis K[N]).

2. Zum streitigen Kriterium [XYZ]:
   [Konkreter Nachweis + BGH/EuGH-Bezug]
   Das Kriterium steht mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und ist
   nach § 122 Abs. 4 GWB verhältnismäßig. Die Tatsachen ergeben sich aus
   [Anlagen und konkrete Auftragsanforderung].

3. Antrag:
   Unser Mandant ist als geeignet anzusehen.
   Ein Ausschluss wegen mangelnder Eignung ist
   rechtswidrig und aufzuheben.
```

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