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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-verjaehrung-verwirkung-vorlage)
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name: verjaehrung-verwirkung-vorlage
title: Verjährung, Verwirkung und Duldung
description: 'Für Verjährung, Verwirkung und Duldung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/erbbaurecht-praxis/skills/verjaehrung-verwirkung-vorlage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Verjährung, Verwirkung und Duldung
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 1 Abs. 1 ErbbauRG` — Begriff und Inhalt des Erbbaurechts.
- `§ 2 ErbbauRG` — vertragsmäßiger Inhalt.
- `§ 5 ErbbauRG` — Zustimmungserfordernisse.
- `§ 9a ErbbauRG` — Erbbauzinsanpassung.
- `§ 10 ErbbauRG` — Rang und Belastung.
- `§ 11 ErbbauRG` — Anwendbarkeit grundstuecksrechtlicher Vorschriften.
- `§ 12 ErbbauRG` — Eigentum am Bauwerk.
- `§ 873 Abs. 1 BGB` — dinglicher Vollzug.
- `§ 13 Abs. 1 GBO` — Grundbuchantrag.
- `§ 29 Abs. 1 GBO` — Formnachweis.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Zuschnitt
Prüft, ob lange geduldete Nutzungen, verspätete Zinsforderungen oder alte Pflichtverletzungen noch durchsetzbar sind und welche Beweislage gebraucht wird.
## Spezialfokus
Der Skill trennt laufende Leistung, Einmalverstoß, Dauerzustand, Mahnung und stillschweigende Vertragsänderung.
## Arbeitsmodus
1. **Dokumente sortieren:** Auszug, Urkunde, Bewilligung, Antrag, Beschluss, Vollmacht, Gerichtsschreiben, Bankauflage und Frist erfassen.
2. **Normanker setzen:** Nur Normen verwenden, die für den konkreten Schritt wirklich gebraucht werden.
3. **Hindernis qualifizieren:** behebbar, streitig, rangrelevant, zustimmungsbedürftig, genehmigungsbedürftig oder nur erläuterungsbedürftig.
4. **Arbeitsprodukt liefern:** Matrix, Nachreichung, Mandantenbrief, Amtsantwort, Beschwerdegerüst oder Vertragsklausel.
5. **Belegdisziplin:** Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarem Link; sonst als zu verifizieren kennzeichnen.
## Ausgabe
- Kurzbefund
- Prüf- und Nachweismatrix
- offene entscheidende Fragen
- konkreter Entwurf oder Checkliste
- Risiko, das in der Praxis leicht übersehen wird
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->