Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Vergabesperre Korruption Selbstreinigung Bieter Unternehmen?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-vergabesperre-korruption-selbstreinigung-bieter-un)
---
name: vergabesperre-korruption-selbstreinigung-bieter-unternehmen
title: Selbstreinigungsdossier und Ausschlussabwehr erstellen
description: 'Selbstreinigung und Ausschlussabwehr auf Bieterseite organisieren: Tatbestand, Registerstatus, Schadensausgleich, aktive Aufklärung, Compliance-Maßnahmen, Wirksamkeitsbelege, Anhörung, Höchstdauer und einreichungsfähiges Dossier.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/vergabesperre-korruption-selbstreinigung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---
# Selbstreinigungsdossier und Ausschlussabwehr erstellen
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Arbeitsziel
Baue ein Dossier, das der Vergabestelle die Prüfung nach §§ 123 bis 126 GWB ermöglicht. Registereintragung, Ausschlussgrund und allgemeine Vergabesperre sind unterschiedliche Fragen. Behaupte keine Löschung oder Zulassung, bevor die zuständige Stelle entschieden hat.
## Sofortworkflow
1. Ereignis, betroffene Person, Unternehmen, Datum, Verfahrensstand und mögliche Ausschlussnorm erfassen.
2. Registerstatus durch zulässige Unterlagen klären; die Vergabestelle darf keine Unternehmens-Selbstauskunft nach § 5 Abs. 2 Satz 1 WRegG verlangen.
3. § 123 und § 124 GWB sowie Zurechnung und § 126 GWB getrennt prüfen.
4. Für jedes Element des § 125 Abs. 1 GWB Originalbeleg, Eigentümer, Stand und offene Lücke zuordnen.
5. Anhörungsantwort mit Tatsachen, Rechtsposition, Nachweisen und hilfsweiser Selbstreinigung erstellen.
6. Portal-, Datei- und Fristvorgaben sichern; vertrauliche Anlagen kennzeichnen und begründen.
## Dossierstruktur
| Modul | Mindestinhalt | Typische Belege |
|---|---|---|
| Ereignis | enger Sachverhalt, betroffene Handlung, Person, Zeitraum | Urteil, Bescheid, Behördenkorrespondenz, interne Untersuchung |
| Zurechnung | Organstellung, Vertretung, Aufgabenbereich, Unternehmensbezug | Registerauszug, Geschäftsverteilung, Vollmachten |
| Schadensausgleich | Zahlung oder verbindliche Zahlungsverpflichtung je Schaden | Zahlungsnachweis, Vergleich, Anerkenntnis |
| Aktive Aufklärung | umfassende Zusammenarbeit zu Tatsachen und Schaden | Übergabeprotokoll, Interview- und Dokumentenliste, Behördenbestätigung |
| Maßnahmen | technische, organisatorische und personelle Prävention | Ursachenanalyse, Verantwortungswechsel, Kontrollen, Schulungen, Audit |
| Wirksamkeit | Umsetzung und tatsächliche Wirkung | Stichprobe, Kennzahl, unabhängiger Bericht, Nachaudit |
| Zeit | Beginn und Ablauf des §-126-Zeitraums | Rechtskraft- oder Ereignisnachweis, Fristblatt |
## Rechtsposition
- Sind die kumulativen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 GWB nachgewiesen, darf der Auftraggeber wegen dieses Grundes nicht ausschließen.
- Eine Registereintragung führt nach § 6 Abs. 5 WRegG nicht automatisch zum Ausschluss; die Vergabestelle entscheidet eigenverantwortlich.
- Vorzeitige Löschung beim Bundeskartellamt nach § 8 WRegG und Selbstreinigungsnachweis gegenüber der konkreten Vergabestelle sind getrennte Wege. Status und Reichweite der jeweiligen Entscheidung offenlegen.
- § 126 GWB begrenzt den Ausschluss auf höchstens fünf Jahre ab rechtskräftiger Verurteilung bei § 123 und höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis bei § 124.
## Rechtsprechungsanker
- EuGH C-124/17, Vossloh Laeis: Selbstreinigung muss substanziiert und kooperativ nachgewiesen werden; Reichweite immer anhand der tragenden Randnummern prüfen.
- EuGH C-41/18, Meca, und C-267/18, Delta: frühere Vertragsmängel erlauben eine eigenständige Zuverlässigkeitsprüfung, aber keinen ungeprüften Automatismus.
- Schlussanträge GA Kokott vom 07.05.2026, C-268/25, ECLI:EU:C:2026:382: bei Problemmitgliedern einer Bietergemeinschaft Einzelfall und Austauschbarkeit prüfen; nicht als EuGH-Urteil zitieren.
## Pflichtoutput
Erstelle Ereignischronologie, Norm- und Fristblatt, §-125-Belegmatrix, Lücken- und Beschaffungsplan, ausformulierte Anhörungsantwort und geordnetes Anlagenverzeichnis mit Geheimnisschutzbegründung.