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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-vergabe-nachpruefung-aussicht-klotzkette)
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name: vergabe-nachpruefung-aussicht-klotzkette
title: Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags bewerten
description: 'Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags bewerten: GWB-Rechtsweg, Antragsbefugnis, Rügepräklusion, Zuschlagsrisiko, Vergabefehler, Bieterrecht, Kausalität, Belege, Abhilfe, Kosten und OLG-Reserve.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/vergabe-nachpruefung-aussicht
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags bewerten
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Auftrag und Abgrenzung
Nutze diesen Skill vor Einreichung eines Nachprüfungsantrags oder für die Neubewertung nach einer Nichtabhilfe. Das Ergebnis ist eine entscheidungsfähige Go-, Nachermittlungs- oder Stop-Empfehlung. Für die Antragsschrift wechsle anschließend zu `nachpruefungsantrag-vk`; für eine bereits laufende Sache zu `nachpruefungsverfahren-vk`.
## Schritt 1: Rechtsschutzfenster sichern
Ermittle aus Originalnachweisen:
| Zeitpunkt | Quelle | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Angebots- oder Teilnahmeantragsfrist | Bekanntmachung und Portal | Grenze für erkennbare Fehler nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB |
| positive Kenntnis des Verstoßes | E-Mail, Wertungsinformation, Vermerk | Beginn der Zehn-Kalendertage-Frist nach Nr. 1 |
| Eingang der Nichtabhilfe | Zugangsnachweis | Beginn der Fünfzehn-Kalendertage-Frist nach Nr. 4 |
| Absendung der § 134-Information | Portalprotokoll | zehn Kalendertage elektronisch oder per Fax, fünfzehn per Post |
| geplanter oder erteilter Zuschlag | Mitteilung und Portal | Primärrechtsschutz, § 135-Antrag oder Sekundärrechtsschutz trennen |
Die Fristen werden als Kalenderdaten mit Zeitzone und Beleg ausgegeben. Die Rüge hemmt den Zuschlag nicht. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB beginnt erst, wenn der Vorsitzende oder hauptamtliche Beisitzer der Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag informiert.
## Schritt 2: GWB-Rechtsweg
Prüfe Auftraggeber, Auftragsart, geschätzten Gesamtwert, Lose, Optionen, Laufzeit und anwendbares Regime. Die am Tag der Bekanntmachung geltenden Schwellenwerte werden aus § 106 GWB und den einschlägigen EU-Rechtsakten live belegt. Unterhalb des Schwellenwerts wird der landes- und auftraggeberspezifische Rechtsschutz ermittelt; der GWB-Nachprüfungsweg wird nicht fingiert.
Bei bereits geschlossenem Vertrag ist zu unterscheiden:
- mögliche Unwirksamkeit nur in den Fallgruppen und Fristen des § 135 GWB;
- Feststellung nach Erledigung gemäß § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB;
- Schadensersatz nach § 181 GWB für Angebots- oder Teilnahmekosten bei echter, beeinträchtigter Zuschlagschance;
- weitergehende Ansprüche auf anderer Grundlage gesondert prüfen.
Ein Verstoß gegen § 134 GWB macht den Vertrag nicht automatisch unwirksam; die Rechtsfolge richtet sich nach § 135 GWB und muss im Nachprüfungsverfahren rechtzeitig geltend gemacht werden.
## Schritt 3: Zulässigkeitsdreieck
### Antragsbefugnis, § 160 Abs. 2 GWB
Belege Interesse am Auftrag, behauptete Verletzung eines bieterschützenden Rechts und die Möglichkeit eines entstandenen oder drohenden Schadens. Eine sichere Zuschlagserteilung ist nicht erforderlich; eine rein abstrakte Rechtskontrolle genügt nicht.
### Rügeobliegenheit, § 160 Abs. 3 GWB
Ordne jeden Angriff einzeln den Rüge- und Antragsfristen des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB zu. Prüfe zusätzlich Nummer 5 zum offensichtlichen Missbrauch und die Ausnahme nach Satz 2. Für Kenntnis und Erkennbarkeit werden Tatsachen, nicht nur Daten, festgehalten. Eine pauschale Rüge wahrt nur den konkret bezeichneten Verstoß.
### Antragsinhalt, § 161 GWB
Der Antrag muss Auftraggeber, behauptete Rechtsverletzung, Sachverhalt und verfügbare Beweismittel erkennen lassen. Nicht zugängliche Vergabeakten werden konkret bezeichnet; Tatsachen werden nicht erfunden.
## Schritt 4: Begründetheitsmatrix
Für jeden Rügepunkt ist eine Zeile auszufüllen:
| Vergabefehler | Norm und Bieterrecht | Tatsache | Beleg oder Aktenzugang | Auswirkung auf Zuschlagschance | geeignete Abhilfe |
|---|---|---|---|---|---|
Typische Prüfcluster:
- Leistungsbeschreibung und Produktbezug: § 121 GWB, § 31 VgV, Gleichwertigkeit und Wettbewerbsoffenheit.
- Eignung und Ausschluss: §§ 122 bis 125 GWB, §§ 42 ff. VgV, bekannt gemachter Maßstab und Verhältnismäßigkeit.
- Nachforderung und Angebotsinhalt: § 56 VgV, unternehmens- und leistungsbezogene Unterlagen, unzulässige Angebotsänderung.
- Zuschlag: § 127 GWB und § 58 VgV, vorher bekannt gemachte Kriterien, Preis-Qualitäts-Verhältnis und dokumentierte Anwendung.
- ungewöhnlich niedriger Preis: § 60 VgV, konkrete Aufklärungsindizien, ordnungsgemäße Aufklärung und vertretbare Schlussfolgerung.
- Aufhebung: § 63 VgV, tatsächlicher Grund, Dokumentation und vergaberechtliche Folgen.
## Schritt 5: Rechtsprechungsanker verifizieren
| Entscheidung | Arbeitsrelevanz |
|---|---|
| BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 | Antragsbefugnis eines ausgeschlossenen Bieters und Konkurrenzfehler nur nach dem konkreten amtlichen Leitsatz und Sachverhalt verwenden |
| BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017, X ZB 10/16, Notärztliche Dienstleistungen | Mitbewerber können bei tragfähigen Niedrigpreisindizien den Eintritt in die Preisprüfung verlangen; Geheimnisschutz und Aktenzugang bleiben gesondert zu behandeln |
| BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006, 1 BvR 1160/03 | Systemgrenze und Ausgestaltung des vergaberechtlichen Primärrechtsschutzes |
Vor Ausgabe werden Gericht, Datum, Aktenzeichen, einschlägige Randnummer und amtliche oder frei zugängliche Quelle geprüft. Zusätzlich wird die aktuelle Linie des zuständigen Vergabesenats für den konkreten Angriff aufgenommen.
## Schritt 6: Schutz, Kosten und Ausgang
Bei einem zulässigen Antrag wird das Zuschlagsverbot nicht als Antragserfolg bewertet, sondern nach der anwendbaren Fassung des § 169 GWB dokumentiert. § 187 Abs. 2 GWB verlangt zuerst den belegten Verfahrensbeginn: Altverfahren bleiben einschließlich Beschwerde im früheren Recht. Nur bei Verfahren ab 1. Juli 2026 endet das Verbot bei Obsiegen des Auftraggebers mit Bekanntgabe der VK-Entscheidung; die Beschwerde des unterlegenen Antragstellers hat nach § 173 Abs. 1 GWB keine aufschiebende Wirkung. Hat die Kammer den Zuschlag untersagt, wirkt § 173 Abs. 2 GWB bis zu einer Aufhebung nach § 176 oder § 178 GWB fort.
Das Kostenband enthält VK-Gebühr nach § 182 Abs. 1 und 2 GWB, notwendige eigene und gegnerische Aufwendungen sowie das gesonderte Beigeladenenrisiko. Beträge werden als Bandbreite mit Annahmen ausgewiesen, nicht als vermeintlich sichere Quote.
## Bewertungslogik
| Ergebnis | Mindestbefund | Empfehlung |
|---|---|---|
| Go | Rechtsweg und Fristen belastbar; mindestens ein schlüssiger bieterschützender Fehler mit Beleg und möglicher Zuschlagsrelevanz | Antrag und § 169-Schutzmonitor sofort vorbereiten |
| Nachermittlung | Zulässigkeit offen oder Aktenzugang für tragenden Punkt erforderlich | gezielte Belegbeschaffung, Rügeergänzung soweit zulässig, Antrag nur fristwahrend und substanziiert |
| Stop | Rechtsweg ausgeschlossen, Angriff präkludiert, Zuschlagschance sicher ausgeschlossen oder kein bieterschützender Fehler | Primärrechtsschutz nicht empfehlen; Alternativen gesondert prüfen |
## Verbindlicher Output
1. Executive Summary mit Ergebnis und roter Frist.
2. Fristen- und Zustellungsblatt.
3. Zulässigkeitsdreieck je Rügepunkt.
4. Begründetheits- und Belegmatrix.
5. Gegenargumente der Vergabestelle mit konkreter Replik.
6. Schutzstatus nach §§ 169, 173 GWB.
7. Kostenband und wirtschaftliches Ziel.
8. nächste drei Handlungen mit Verantwortlichem und Termin.