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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-verg-vergabeverfahren-bauleiter-klotzkette)
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name: verg-vergabeverfahren-bauleiter-klotzkette
title: Bauleitungs- und Projektsteuerungsleistungen vergeben
description: 'Bauleitungs-, Objektüberwachungs- und Projektsteuerungsleistungen aus Vergabestellensicht beschaffen: grenzt Dienstleistung und Bauauftrag ab, prüft Wert, Lose, Verfahren, Leistungsbild, Haftung, Eignung, Schlüsselpersonal, Qualitätswertung, Datenübergabe und Vergabevermerk.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/verg-vergabeverfahren-bauleiter
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Bauleitungs- und Projektsteuerungsleistungen vergeben
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Regime und Beschaffungsgegenstand
1. Leistungen einzeln beschreiben: Bauleitung, Objektüberwachung, örtliche Bauüberwachung, Projektsteuerung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz, Dokumentation, Inbetriebnahme oder Abnahmeunterstützung.
2. Dienstleistungsauftrag nach § 103 Abs. 4 GWB von der eigentlichen Bauleistung trennen. Die Nähe zur Baustelle macht die Planungs- oder Überwachungsleistung nicht zur Bauleistung.
3. Prüfen, ob Architekten- oder Ingenieurleistung im Sinne der §§ 73 ff. VgV vorliegt; anwendbare berufsrechtliche und HOAI-bezogene Rahmenbedingungen gesondert bestimmen.
4. Auftragswert nach § 3 VgV einschließlich Stufen, Optionen, Verlängerungen und sachlich zusammengehöriger Lose schätzen.
5. Verfahrensbeginn und Übergang nach § 187 Abs. 2 GWB dokumentieren; Schwelle und Landesrecht am Stichtag belegen.
## Leistungsbild
| Arbeitspaket | Mindestinhalt | Abnahme-/Leistungsbeleg |
|---|---|---|
| Terminsteuerung | Sollplan, kritischer Pfad, Eskalation | aktualisierter Terminplan, Abweichungsbericht |
| Kostensteuerung | Budget, Prognose, Nachträge | Kostenbericht, Freigabeprotokoll |
| Qualitätskontrolle | Prüfplan, Mängel, Nachverfolgung | Prüf- und Mängelregister |
| Dokumentation | Bautagebuch, Planstand, Entscheidungen | DMS-Akte mit Version und Zeitstempel |
| Schnittstellen | Planer, Bauunternehmen, Nutzer, Genehmigung | Verantwortungsmatrix |
| Übergabe | Bestandsunterlagen, BIM/GAEB, Wartungsdaten | validiertes Übergabepaket |
Leistungsbeschreibung nach § 121 GWB und § 31 VgV funktional, eindeutig und ohne versteckte Produktbindung erstellen. HOAI-Leistungsbilder nur als Strukturhilfe verwenden, wenn der konkrete Bedarf vollständig beschrieben wird.
## Verfahren, Eignung und Wertung
1. Offenes oder nichtoffenes Verfahren nach § 119 Abs. 2 GWB wählen; abweichende Verfahrensart nur mit erfülltem Tatbestand.
2. Eignung nach § 122 GWB und §§ 44 bis 46 VgV: Berufszulassung, Haftpflicht, vergleichbare Referenzen, Kapazität und Qualitätssicherung.
3. Mindestanforderungen an Schlüsselpersonal von Zuschlagskriterien trennen. Organisation, Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals dürfen nach § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV gewertet werden, wenn sie erheblichen Einfluss auf die Ausführungsqualität haben.
4. Preis, Verfügbarkeit, Baustellenpräsenz, Terminmethodik, Nachtragsmanagement, digitale Dokumentation und Übergabequalität in eine veröffentlichte Matrix überführen.
5. Bietergespräch oder Präsentation nur nach vorab festgelegtem Gegenstand, Ablauf, Fragen, Bewertung und Protokoll werten.
## Interessenkonflikt und Vorbefassung
Planer, Projektsteuerer, bisherige Bauleitung und verbundene Unternehmen anhand §§ 6 und 7 VgV prüfen. Informationsvorsprung durch Datenbereitstellung, Frist oder organisatorische Trennung ausgleichen; Ausschluss nur als letztes Mittel und mit Einzelfallbegründung.
## Daten- und Systemübergabe
GAEB, BIM/IFC, Plan-, Mängel-, Termin-, Kosten- und DMS-Daten mit Version, Feldmapping, Einheit, Pflichtfeld, Validierungsregel und Rückexport festlegen. Ein geschlossenes Herstellerformat nur bei dokumentierter Notwendigkeit; zusätzlich prüfbare Lesefassung und Übergabeprotokoll verlangen.
## Rechtsschutz- und Aktenkontrolle
- Verfahrenswahl, Wert, Leistungsbild, Eignung und Qualitätsmatrix vor Veröffentlichung freigeben.
- Bieterfragen und Änderungen allen Betroffenen gleich und versionsfest mitteilen.
- §-134-Information, Stillhaltefrist und Wertungsgründe vor Zuschlag prüfen.
- Bei Rüge jeden Angriff mit Aktenfundstelle, Abhilfeoption und Frist beantworten.
## Pflichtoutput
1. Regime- und Auftragswertvermerk.
2. Ausformuliertes Leistungsbild mit Schnittstellen und Abnahmebelegen.
3. Eignungs- und Schlüsselpersonalmatrix.
4. Preis-Qualitäts-Wertungsschema.
5. Datenübergabe- und Formatplan.
6. Vergabevermerk mit Freigabe- und Rechtsschutzampel.