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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-verg-nachpruefungsverfahren-spezial-vergabestelle)
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name: verg-nachpruefungsverfahren-spezial-vergabestelle-behoerden
title: Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren
description: 'Nachprüfungsverfahren aus Sicht der Vergabestelle führen: prüft Zuständigkeit, Rügepräklusion, Missbrauch, Zuschlagssperre, Selbstkorrektur, Aktenvorlage, Geheimnisse, Beiladung, VK-Termin, Vergleich, Kosten und OLG-Beschwerde. Liefert Streitdashboard, Stellungnahme und Rechtsmittelplan.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/verg-nachpruefungsverfahren-spezial
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Vergabestelle im Nachprüfungsverfahren
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Sofortmaßnahmen nach Kammermitteilung
1. Eingang, Aktenzeichen, Vergabekammer, Lose und mitgeteilte Anträge erfassen.
2. Zeitpunkt der Unterrichtung nach § 169 Abs. 1 GWB sichern; ab diesem Ereignis Zuschlag stoppen und Portal-/Freigabesperre dokumentieren.
3. Originalakte, Portalprotokolle, Angebotsstände, Aufklärungen, Wertungsmatrix, §-134-Information und Rügekommunikation unveränderbar sichern.
4. Verfahrensbeginn belegen und § 187 Abs. 2 GWB vor den geänderten §§ 160, 169, 172 und 173 GWB anwenden.
5. Entscheidungsteam, Prozessvertretung, Aktenverantwortung und Vier-Augen-Freigabe festlegen.
## Zulässigkeitsmatrix
| Punkt | Norm | Auftraggeberprüfung |
|---|---|---|
| Zuständigkeit | §§ 155 ff. GWB | Auftraggeber, Auftragsart, Wert, Los und Vergabekammer |
| Antragsbefugnis | § 160 Abs. 2 GWB | Interesse, behauptete Rechtsverletzung, drohender Schaden |
| Kenntnisrüge | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB | Verstoß, Kenntniszeitpunkt, Zugang binnen zehn Kalendertagen |
| Erkennbarkeit | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB | Bekanntmachungs-/Unterlagenfundstelle und benannte Frist |
| Nichtabhilfe | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB | Zugang und Antragseingang binnen 15 Kalendertagen |
| Missbrauch im neuen Recht | § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, §§ 180 Abs. 2, 187 Abs. 2 GWB | nur bei belegtem Neuverfahren; keine bloße Schärfe des Angriffs als Missbrauch |
Jeden behaupteten Verstoß separat prüfen. Zulässigkeitseinwände nur erheben, wenn Ereignis, Datum und Beleg geschlossen sind.
## Begründetheits- und Abhilfeprüfung
Für jeden Angriff eine Zeile bilden:
| Antragspunkt | angegriffene Handlung | Norm | Aktenfundstelle | stärkster Einwand | Selbstkorrektur | beantragte Entscheidung |
|---|---|---|---|---|---|---|
1. Veröffentlichten Maßstab von tatsächlicher Entscheidung trennen.
2. Ermessens- und Beurteilungsschritte mit zeitgenössischen Aktenbelegen tragen.
3. Fehlende damalige Erwägung nicht rückwirkend erfinden.
4. Zulässige Selbstkorrektur auf betroffenen Verfahrensschritt, Gleichbehandlung, erneute Information und Fristfolge prüfen.
5. Vergleich nur mit vergaberechtskonformer Umsetzung, zuständiger Freigabe und klarer Kostenregelung erwägen.
## Aktenvorlage und Geheimnisschutz
- Vollständiges Aktenverzeichnis mit Dokument-ID, Datum, Bearbeiter und Beweisthema erstellen.
- Nach § 163 GWB angeforderte Unterlagen fristgerecht und geordnet übermitteln.
- Akteneinsicht und Geheimnisschutz nach § 165 GWB dokumentbezogen behandeln; pauschale Schwärzung vermeiden.
- Für jede Schwärzung Geheimnis, Schutzinteresse, betroffene Passage und mögliche Ersatzinformation angeben.
- Beiladungsbedarf, Zustellung und Stellungnahmerechte gesondert verfolgen.
## VK-Termin und Entscheidung
Nach § 166 GWB Antragslage, fünf tragende Tatsachen, entscheidende Normen, Beweisfragen und Vergleichsgrenzen als Terminmappe vorbereiten. Nach Bekanntgabe der Entscheidung Rechtsfolge sofort bestimmen:
- Bei einem Neuverfahren und Zurückweisung des Antrags endet das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB mit Bekanntgabe der VK-Entscheidung; interne Zuschlagsfreigabe und OLG-Risiko trotzdem getrennt entscheiden.
- Gibt die Kammer dem Antrag statt und untersagt den Zuschlag, bleibt die Untersagung im neuen Recht nach § 173 Abs. 2 GWB bestehen, bis das OLG sie nach § 176 oder § 178 GWB aufhebt.
- Für Altverfahren gilt über § 187 Abs. 2 GWB die frühere Rechtslage.
## OLG-Plan
1. Zustellung und Zwei-Wochen-Frist des § 171 GWB sichern.
2. Beschwer, Anträge, angegriffene Gründe, gleichzeitige Begründung und Beweismittel festlegen.
3. Bei Zurückweisung im neuen Recht beachten, dass die sofortige Beschwerde nach § 173 Abs. 1 GWB keine aufschiebende Wirkung hat.
4. Eilantrag, Gestattungs- oder Fortdauerfrage mit § 176 GWB und konkreter Interessenabwägung prüfen.
5. Kosten-, Vollzugs- und Kommunikationsentscheidung gesondert freigeben.
## Pflichtoutput
1. Streitdashboard mit Fristen-, Sperren- und Verantwortungsampel.
2. Zulässigkeitsmatrix je Angriff.
3. Begründetheits- und Abhilfematrix.
4. Vollständige VK-Stellungnahme mit Anträgen, Sachverhalt, Recht, Belegen und Anlagen.
5. Akten-, Geheimnis- und Beiladungspaket.
6. Termin-, Vergleichs- und Kostenrahmen.
7. OLG- und Zuschlagsvollzugsplan.