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name: verg-eignungspruefung-leitfaden-klotzkette
title: Bieterleitfaden Eignung und Nachweise
description: 'Bieterseitige Eignungsprüfung nach Paragraf 122 GWB: ordnet Bekanntmachungskriterien, Referenzen, Umsatz, Versicherung, Personal, Technik, Bietergemeinschaft, Eignungsleihe, Nachunternehmen, Ausschlussgründe, Selbstreinigung, Nachforderung und Rüge. Liefert belegte Eignungsmatrix und Einreichungspaket.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/verg-eignungspruefung-leitfaden
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Bieterleitfaden Eignung und Nachweise
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Kaltstart
1. Bekanntmachung und Vergabeunterlagen mit sämtlichen Eignungsanforderungen und Nachweisen inventarisieren.
2. Bewerbungs-/Angebotsfrist, Nachforderungsweg und Portalformat sichern.
3. Für jedes Kriterium verantwortliches Unternehmen bestimmen: Bieter, BG-Mitglied, Eignungsleiher oder Nachunternehmen.
4. Fehlenden, ablaufenden oder inhaltlich unpassenden Nachweis als rote Lücke kennzeichnen.
5. Erkennbare unverhältnismäßige oder nicht bekannt gemachte Anforderung vor Fristablauf auf Rügebedarf prüfen.
## Eignungsmatrix
| ID | Bekanntmachungsfundstelle | Kriterium | Norm | Mindestwert/Zeitraum | verantwortliches Unternehmen | Nachweis/Fundstelle | Status |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E-01 | [Fundstelle] | [Anforderung] | [§ 44/45/46 VgV] | [Wert] | [Bieter/Dritter] | [Datei/Seite] | grün/gelb/rot |
Keine Anforderung aus Modellwissen ergänzen. Maßgeblich ist der veröffentlichte Wortlaut.
## Prüfung nach § 122 GWB
1. **Befähigung und Berufsausübung:** § 44 VgV; Register, Zulassung oder Erlaubnis in der verlangten Form.
2. **Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:** § 45 VgV; Umsatz, Versicherung, Jahresabschlüsse und zulässige Höchstgrenzen genau zuordnen.
3. **Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:** § 46 VgV; Referenzgegenstand, Zeitraum, Umfang, Personal, Ausrüstung und Qualitätssystem.
4. **Auftragsbezug und Verhältnismäßigkeit:** § 122 Abs. 4 GWB; keine bloße Ähnlichkeit behaupten, sondern funktionale Vergleichbarkeit belegen.
5. **Vorläufiger Nachweis:** § 50 VgV nur entsprechend der konkreten Vergabe verwenden. Die EEE nicht pauschal als stets verpflichtendes Format behandeln.
## Bietergemeinschaft, Eignungsleihe und Nachunternehmen
- § 43 VgV: Anforderungen auf BG-Mitglieder nach veröffentlichtem Maßstab verteilen; gesamtschuldnerische und Vertretungserklärung fristgerecht beifügen.
- § 47 VgV: geliehene Kapazität, konkretes Kriterium, Verpflichtungserklärung und tatsächliche Verfügbarkeit verbinden.
- Bei beruflicher Befähigung oder Erfahrung muss der Dritte die Leistung erbringen, für die diese Kapazität benötigt wird.
- Bei wirtschaftlich-finanzieller Kapazität eine zulässig verlangte gesamtschuldnerische Haftung abbilden.
- Nachunternehmen, bloßen Lieferanten und Eignungsleiher nicht gleichsetzen.
## Ausschluss und Selbstreinigung
1. §§ 123 und 124 GWB nach Tatbestand, betroffener Person, Zurechnung, Ereignis und Zeitraum prüfen.
2. § 125 GWB kumulativ belegen: Schadensausgleich oder Verpflichtung, aktive Sachverhaltsaufklärung und konkrete technische, organisatorische sowie personelle Prävention.
3. Höchstzeiträume des § 126 GWB kontrollieren; Registertilgung und vergaberechtlicher Zeitraum nicht gleichsetzen.
4. Eigene Erklärung vollständig, wahr und konsistent halten. Ein verdeckter Sachverhalt kann selbst zum Zuverlässigkeitsproblem werden.
5. Die behördliche Registerabfrage nach § 6 WRegG nicht durch einen Unternehmens-Selbstauszug ersetzen.
## Nachforderung und Aufklärung
- Fehlende Erklärung, unklare Angabe, abgelaufener Nachweis und materiell neue Eignungstatsache unterscheiden.
- § 56 VgV erlaubt keine beliebige nachträgliche Herstellung der Eignung.
- Aufforderung wortgetreu beantworten, Kalenderfrist und Portalweg sichern, keine ungefragte Angebotsänderung beifügen.
- Antwort mit einem Deckblatt aus Anforderung, Antwort, Anlage und Seitenfundstelle einreichen.
## Angriffs- und Verteidigungsanker
- EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-267/18, *Delta*: frühere erhebliche Schlechtleistung und Information im konkreten Zuverlässigkeitskontext prüfen.
- EuGH, Urteil vom 21.12.2023, C-66/22, *Infraestruturas de Portugal und Futrifer*: eigenständige und verhältnismäßige Zuverlässigkeitsbewertung bei Wettbewerbsverstößen.
- Erkennbare Kriterienfehler nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB rechtzeitig und konkret rügen.
Vor Zitierung Entscheidungsart, Datum, Aktenzeichen, tragende Aussage und Quelle verifizieren.
## Pflichtoutput
1. Vollständige Eignungsmatrix.
2. Lücken- und Beschaffungsplan mit Verantwortlichem und Termin.
3. BG-, Eignungsleihe- und Nachunternehmerzuordnung.
4. Ausschluss-/Selbstreinigungsdossier soweit erforderlich.
5. Portalbereites Nachweispaket mit Dateinamen und Seitenindex.
6. Gegebenenfalls Bieterfrage, Rüge oder Nachforderungsantwort.