Verbraucherbauvertrag 650i 650u Widerruf Und Unterlagen
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Für Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste.
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name: verbraucherbauvertrag-650i-650u-widerruf-und-unterlagen
title: Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen
description: 'Für Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Dokumentenmatrix mit Nachforderungsliste.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Widerruf und Unterlagen
## Prüfgegenstand
Dieser Skill verhindert falsche Widerrufs- und Verbraucherbauvertragsberatung. Der Bauträgervertrag ist ein eigener Vertragstyp; er übernimmt einige, aber nicht alle Verbraucherbauvertragsregeln.
## Normenanker
§§ 13, 14, 312b, 312c, 312g, 355 ff., 650f Abs. 6, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650l, 650m Abs. 2, 650n, 650u Abs. 2 BGB; Art. 246a, Art. 249 EGBGB; § 17 BeurkG.
## Spurentrennung
- § 650i BGB: Bau eines neuen Gebäudes oder erheblicher Umbau durch Unternehmer für Verbraucher.
- § 650u BGB: Bau-/Umbaupflicht plus Eigentumsübertragung oder Erbbaurecht.
- § 650l BGB-Widerruf ist beim beurkundeten Bauträgervertrag über § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
- § 650k Abs. 2/3 BGB bleibt zentral: Lücken und Unklarheiten der Baubeschreibung wirken gegen den Bauträger.
- § 650n BGB gilt: Planungs- und Nachweisunterlagen, Energie, Statik, Schall, Brand, Förder-/KfW-/GEG-Nachweise, Revisionsunterlagen.
## Einzelgewerkvergabe
Bei Verbraucher, die selbst mehrere Handwerker koordinieren, ist § 650i BGB gesondert und offen zu prüfen. Nicht automatisch Bauträgerrecht anwenden; MaBV greift nur beim Bauträger.
## Output
Erstelle eine Verbraucherrechte-Matrix: Regel, beim Bauträger anwendbar ja/nein, Folge, fehlende Belehrung/Unterlage, Mandantenhinweis.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->