Unterschwellenrechtsschutz differenzieren in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
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name: unterschwellenrechtsschutz-pruefen-klotzkette
title: 1. Zweck und Anwendungsfall
description: Unterschwellenrechtsschutz differenzieren in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bauvergabe/bauvergabe-rechtsschutz/skills/unterschwellenrechtsschutz-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# 1. Zweck und Anwendungsfall
Unterschwellenrechtsschutz differenzieren. Bearbeite den konkret erteilten Auftrag und liefere das ausformulierte Ergebnis aus Sicht der beauftragten Partei.
# 2. Eingaben
Benötigt werden tatsächlicher Auftragswert, anwendbare Landes- und Haushaltsregeln, Auftraggeber, bereits geschlossener Vertrag, landesspezifische Nachprüfung und konkreter Anspruch. Unterhalb der EU-Schwelle gilt das GWB-Nachprüfungsverfahren nicht automatisch. Prüfen Sie zunächst, ob die Schwellenannahme zutrifft, einschließlich Gesamtvorhaben, Losen und Optionen. Eine falsche Schätzung kann die Weichenstellung verändern. Lies vorhandene Unterlagen zuerst und frage nur nach entscheidenden fehlenden Angaben.
# 3. Ablauf und Checkliste
Prüfen Sie sodann spezielle Landeswege, Zuständigkeit, Wertgrenzen, Rügeanforderungen, Fristen und etwaige Sperrwirkung anhand amtlicher Quellen. Eine in einem Bundesland bestehende Nachprüfungsstelle wird nicht auf ein anderes übertragen. Die Angabe „Vergabekammer“ in einem Formular beweist nicht die gesetzliche Zuständigkeit. Auch eine Aufsichtsbeschwerde ist nicht automatisch ein fristwahrender Primärrechtsbehelf und löst keine allgemeine Zuschlagssperre aus.
Für bürgerlich-rechtliche Vergabestreitigkeiten ist der aktuelle Paragraf 71 Absatz 2 Nummer 8 GVG zu beachten: Landgerichte sind unabhängig vom Streitwert ausschließlich zuständig, soweit Teil 4 GWB keine andere Zuständigkeit vorsieht. Diese sachliche Zuständigkeit ersetzt nicht die Prüfung von Rechtsweg und örtlicher Zuständigkeit. Ein früheres Muster zum Amtsgericht nach niedrigem Streitwert darf nicht ungeprüft verwendet werden. Bei besonderen öffentlich-rechtlichen Gestaltungen ist der Rechtsweg aus dem konkreten Streitgegenstand zu bestimmen.
Bei einem zivilgerichtlichen Sicherungsbegehren sind Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sowie Glaubhaftmachung, zuständiges Gericht, Form und mögliche Vollziehung zu prüfen. Paragrafen 935 und 940 ZPO liefern keine automatische einstweilige Verfügung allein wegen einer behaupteten Vergabeabweichung. Erklären Sie, welche geschützte Position sich aus dem konkreten vorvertraglichen Verhältnis, den einbezogenen Regeln und den einschlägigen Gleichbehandlungsanforderungen ergibt. Öffentliche Haushaltsnormen begründen nicht ausnahmslos subjektive Bieterrechte.
Nach Vertragsschluss sind Grenzen des Primärschutzes und mögliche Schadensersatzansprüche gesondert zu prüfen. GWB-Paragrafen 134, 160 und 169 werden nicht mechanisch unterhalb der Schwelle angewandt. Ein Informations- oder Stillhalteanspruch benötigt eine konkrete Grundlage. Die Empfehlung muss die tatsächliche Handlung, deren Chance, Zeitbedarf und verbleibendes Zuschlagsrisiko verständlich benennen.
# 4. Quellenpflicht
Prüfe tragende Aussagen anhand der pluginlokalen [Rechtsquellen und Entscheidungen](../../references/rechtsstand-und-entscheidungen.md) und der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). EuGH, Urt. v. 12.02.2004 – Az. C-230/02, Grossmann Air Service, Rn. 28–29 und 37–40, grenzt diskriminierungsbedingt verhinderte Teilnahme vom verspäteten Angriff ab; keine Antragsbefugnis jedes Kritikers. EuGH, Urt. v. 17.11.2022 – Az. C-54/21, Antea Polska, Rn. 64–66 und 83–85, verlangt konkrete Geheimnisprüfung und gegebenenfalls einen neutralen wesentlichen Inhalt; kein unbeschränkter Zugang zu Konkurrenzkalkulationen. Wähle den sachlich passenden Anker und benenne seine Übertragungsgrenze. Rechtsstand 06.10.2026; vor realer Verwendung aktuelle Fassung, Einleitungsdatum und Paragraf 187 Absatz 2 GWB prüfen. Keine erfundenen Aktenzeichen, Randnummern oder Literaturfundstellen. Die Quellenreferenz bezeichnet technische Abrufgrenzen.
# 5. Ausgabeformat
Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungsauswürfe sind als Endprodukt verboten. Beleg- und Fristentabellen ergänzen die begründete Entscheidung. Unbekannte Tatsachen erhalten klare Platzhalter in ansonsten vollständigen Texten. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown wird ein gesonderter Exporthinweis ausgegeben; keine tatsächlich nicht erzeugte Datei oder Formatierung behaupten. Interne Quellen- und Bearbeitungsvermerke bleiben außerhalb des Empfängertexts. Prüfe vor Abschluss, ob das bestellte Dokument mit zutreffender Rolle, Belegen, Antrag und Anlagen vorliegt. Versand, Einreichung, Rücknahme oder verbindliche Erklärung folgen dem konkreten Auftrag; ein Entwurf ist nicht übermittelt.
# 6. Beispiele
„Die bisher vorliegenden Unterlagen tragen die Annahme einer Oberschwellenvergabe nicht. Vor Einleitung eines GWB-Nachprüfungsverfahrens sind die vollständige Auftragswertschätzung und die Zuordnung der Lose zu prüfen. Für den danach einschlägigen Unterschwellenbereich werden der besondere Landesweg und ein möglicher zivilgerichtlicher Sicherungsanspruch getrennt untersucht. Nach aktuellem Paragraf 71 Absatz 2 Nummer 8 GVG ist bei einer bürgerlich-rechtlichen Vergabestreitigkeit die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts zu beachten; örtliche Zuständigkeit und Anspruchsgrundlage bleiben gesondert darzulegen.“
Der Baustein ist an die tatsächliche Akte anzupassen; die darin genannten Angaben gelten nicht ohne Beleg als vorhanden.