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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-ungewoehnlich-niedriges-angebot-bieter-unternehmen)
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name: ungewoehnlich-niedriges-angebot-bieter-unternehmen-klotzkette
title: Ungewöhnlich niedriges Angebot aus Bietersicht
description: 'Auf Bieterseite: Ungewöhnlich niedrige Angebote prüfen: Aufgreifschwelle, Aufklärung, Kalkulationsbelege, Sozial-/Umweltpflichten, Zuschlagsrisiko und Rügeantwort.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/ungewoehnlich-niedriges-angebot
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Ungewöhnlich niedriges Angebot aus Bietersicht
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Weiche
Bestimme zuerst, ob das eigene Angebot erklärt oder ein Konkurrenzangebot
angegriffen wird. Die Darlegungs- und Geheimnisschutzlage ist unterschiedlich.
## Eigenes Angebot erklären
1. Aufklärungsfrage nach § 60 VgV exakt in Einzelthemen zerlegen.
2. Preisbrücke vom Angebot zu Lohn, Material, Gerät, Nachunternehmen, Gemeinkosten, Risiko und Marge erstellen.
3. Besondere Wirtschaftlichkeit, technische Lösung, günstige Bezugsquelle oder Beihilfe nur mit Beleg erklären.
4. Einhaltung von § 128 Abs. 1 GWB sowie arbeits-, sozial- und umweltrechtlichen Pflichten nachweisen.
5. Geschäftsgeheimnisse kennzeichnen und zugleich eine prüffähige nichtvertrauliche Begründung liefern.
6. Keine Preis- oder Leistungsänderung als Aufklärung tarnen.
## Konkurrenzangebot angreifen
Preisabstand ist ein Indiz, keine automatische Ausschlussregel. Trage
Vergleichsbasis, konkretes Erfüllungsrisiko, mögliche Pflichtverletzung und
Auswirkung auf die eigene Zuschlagschance vor. Verlange ordnungsgemäße
Aufklärung und neue Wertung, nicht ohne Tatsachenkern den Ausschluss.
BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16, ist der zentrale Anker für
Aufklärungsanlass und Geheimnisschutz. Eine starre gesetzliche
20-Prozent-Grenze existiert nicht; gegebenenfalls einschlägige
Vergabekammerpraxis vor Verwendung im Volltext prüfen.
## Pflichtoutput
Je nach Weiche: Aufklärungsantwort mit Anlagen- und Geheimnisverzeichnis oder
Rügebaustein mit Preisabstandsrechnung, Tatsachenkern, Zuschlagschance und
begehrter Abhilfe.