Skip to content
Back to skills

Unbestimmte Rechtsbegriffe Pruefen

ASecurity

Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen.

  • 16 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 1 view
  • Added June 8, 2026
ai-agentsgit

Security analysis

A100/100

Scanned June 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Unbestimmte Rechtsbegriffe Pruefen?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Unbestimmte Rechtsbegriffe Pruefen
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/thomasmoreai-unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen
title: Unbestimmte Rechtsbegriffe prüfen
description: 'Prüft unbestimmte Rechtsbegriffe: wesentlich, erheblich, zumutbar, geeignet, angemessen, erforderlich. Gibt Auslegungsmassstaeibe aus Rechtsprechung und h.M., Indizien und Fallgruppen. Warnt vor der Grenze mechanischer Subsumtion bei wertungsoffenen Begriffen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/subsumtions-pruefer/skills/unbestimmte-rechtsbegriffe-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
---

# Unbestimmte Rechtsbegriffe prüfen

## Triage zu Beginn — kläre vor der Begriffsprüfung

1. Welcher konkrete unbestimmte Rechtsbegriff ist in welchem Normkontext einschlägig?
2. Liegt ein Beurteilungsspielraum einer Behörde vor? (nur eingeschränkte gerichtliche Kontrolle)
3. Gibt es BGH/BAG/BVerwG-Rechtsprechung zu diesem Begriff in diesem Kontext?
4. Ist der Begriff durch Fallgruppen der Rechtsprechung konkretisiert?
5. Handelt es sich um eine Wertungsfrage, die das System nicht abschließend beantworten kann?

## Zweck

Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Tatbestandsmerkmale, deren Inhalt nicht aus dem Wortlaut ablesbar ist und deren Ausfüllung einen normativen Wertungsakt erfordert. Das System nennt Auslegungsmaßstäbe und Indizien — keine abschließende Bewertung.

## Aktuelle Rechtsprechung zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe

- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Wichtige unbestimmte Rechtsbegriffe

### "Wesentlich" / "erheblich"

**Kontext:** § 323 Abs. 5 S. 2 BGB (nicht unerhebliche Pflichtverletzung beim Rücktritt); § 536 BGB (erheblicher Mangel); § 17 Abs. 2 Nr. 1 KSchG.

**Auslegungsmaßstab:** Relation zum Vertragszweck, Schwere der Abweichung.

**Indizien:** Umfang der Abweichung, wirtschaftliche Bedeutung, Behebbarkeit.

### "Zumutbar"

**Kontext:** § 275 Abs. 3 BGB (persönliche Leistungshindernis); § 626 BGB (wichtiger Grund); § 3 AGG; § 5 Abs. 2 ArbSchG.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Entscheidungsbaum:**
```
Welche Interessen stehen auf dem Spiel?
├─ Wirtschaftliche Interessen des Einen vs. Persönlichkeitsrechte des Anderen
│  → Abwägung; Schwere des Eingriffs maßgebend
└─ Beider wirtschaftliche Interessen
   → Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne
```

### "Geeignet"

**Kontext:** Verhältnismäßigkeitsprüfung (erstes Mittel); § 1 KSchG.

**Auslegungsmaßstab:** Kausalität im weiteren Sinne — Maßnahme muss den Zweck zumindest fördern können.

### "Angemessen"

**Kontext:** Verhältnismäßigkeit i.e.S.; § 307 BGB (AGB); § 20 Abs. 1 GWB; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

**Indizien bei AGB:** Abweichung vom dispositiven Recht; keine Kompensation; fehlende Transparenz.

### "Erforderlich"

**Kontext:** Verhältnismäßigkeit (Stufe 2); Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datensparsamkeit).

**Auslegungsmaßstab:** Gibt es ein gleich geeignetes Mittel mit geringerem Eingriff? Vergleich mit realen Alternativen.

### "Wichtiger Grund"

**Kontext:** § 626 BGB (außerordentliche Kündigung); § 543 BGB (Miete); § 314 BGB (Dauerschuldverhältnisse).

**Auslegungsmaßstab:** BGH: Alle Umstände des Einzelfalls; dem Kündigenden ist Festhalten am Vertrag bis Ende nicht zumutbar. Interessenabwägung: Verschulden, Wiederholungsgefahr, Schwere.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Ausgabe

Das System nennt:
- Den unbestimmten Rechtsbegriff und den Normkontext
- Den anerkannten Auslegungsmaßstab
- Indizien pro und contra aus dem Nutzersachverhalt
- Ausdrücklicher Hinweis: Das Ergebnis ist eine Indiziensammlung; die abschließende Bewertung obliegt dem Gericht.

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…