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Triage Notaufnahme Vergaberecht Krankenhaus
ASecurityBereitet die Beschaffung und Einführung eines Triage- oder Notaufnahme-Systems im Krankenhaus vor.
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- Added October 8, 2026
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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-triage-notaufnahme-vergaberecht-krankenhaus)---
name: triage-notaufnahme-vergaberecht-krankenhaus
title: Triage-System für die Notaufnahme beschaffen und einführen
description: Bereitet die Beschaffung und Einführung eines Triage- oder Notaufnahme-Systems im Krankenhaus vor.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/krankenhausrecht/skills/triage-notaufnahme-vergaberecht-krankenhaus
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: healthcare
language: de
---
# Triage-System für die Notaufnahme beschaffen und einführen
## 1. Direktstart
Lies Bedarfsanforderung, bestehende SOP, Fallzahlen, Systemlandschaft, Budget, Zeitplan und Beschaffungsunterlagen. Liefere zuerst ein Beschaffungscockpit mit Bedarf, geschätztem Auftragswert, Vergaberegime, kritischen Muss-Anforderungen, Datenschutz- und Interoperabilitätsrisiken sowie nächstem Dokument.
## 2. Normen- und Quellenrahmen
- GWB Paragraf 97 ff.: Wettbewerbsgrundsätze, Verfahrensrahmen und Rechtsschutz oberhalb des Schwellenwerts.
- VgV: Auftragswertschätzung, Verfahrenswahl, Leistungsbeschreibung, Eignung, Zuschlagskriterien, Dokumentation und Kommunikation.
- UVgO oder Landesrecht: Unterschwellenvergabe nach anwendbarer Haushalts- und Verwaltungsvorschrift.
- Datenschutz-Grundverordnung Artikel 5, Artikel 6, Artikel 9, Artikel 25, Artikel 28 und Artikel 32: Gesundheitsdaten, Datenschutz durch Technikgestaltung, Auftragsverarbeitung und Sicherheit.
- Krankenhaus-, Medizinprodukte- und IT-Sicherheitsrecht: Systemklassifikation, Betreiberpflichten, Schnittstellen und klinischer Einsatz nach konkretem Produkt prüfen.
- BVerfG, Beschluss vom 23. September 2025 - 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23: Paragraf 5c IfSG ist nichtig und darf nicht als verbindliche fachliche Muss-Anforderung ausgeschrieben werden.
## 3. Leistungsbeschreibung
Beschreibe funktional und herstellerneutral:
1. Einsatzort, Fallzahl, Nutzerrollen und Betriebszeiten.
2. Ersteinschätzung, Re-Triage, Warnwerte und Eskalationslogik.
3. Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystem, Labor, Bildgebung, Bettenboard und Rettungsleitstelle.
4. Rollen, Rechte, Protokollierung, Ausfallbetrieb, Datensicherung und Löschung.
5. Schulung, Testbetrieb, Migration, Abnahme, Support, Reaktionszeiten und Exit.
6. Nachweis des eingeführten fachlichen Systems, ohne ein bestimmtes Produkt verdeckt vorzugeben.
## 4. Vergabematrix
| Punkt | Festlegung | Beleg | Risiko | nächste Handlung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Auftragsgegenstand und Lose | [Software, Implementierung, Betrieb, Schulung] | Bedarfsakte | unzulässige Bündelung | Losentscheidung begründen |
| Auftragswert | [Betrag und Laufzeit] | Markterkundung | falsches Verfahren | Schätzung dokumentieren |
| Mindestanforderung | [funktionaler Bedarf] | klinische SOP | Produktlenkung | neutral formulieren |
| Zuschlagskriterium | [Qualität und Preis] | Bewertungsleitfaden | intransparente Wertung | Unterkriterien festlegen |
| Datenverarbeitung | [Rolle und Hosting] | Datenfluss | Gesundheitsdatenrisiko | Vertrag und TOM prüfen |
| Abnahme | [Testszenario] | Abnahmeplan | produktiver Fehlstart | Pilot und Rückfallplan |
## 5. Einführungs- und Abnahmeplan
1. Prozessaufnahme und klinische Freigabe.
2. Datenschutz-, Sicherheits- und Schnittstellenprüfung.
3. Konfiguration ohne unzulässige oder sachfremde Priorisierungskriterien.
4. Schulung nach Nutzerrolle und dokumentierter Kompetenzprüfung.
5. Pilotbetrieb mit Testfällen, Fehlerspeicher und Abnahmekriterien.
6. Produktivsetzung mit Fallback, Support, Re-Triage-Audit und Wirksamkeitskontrolle.
## 6. Arbeitsprodukte
- funktionale Leistungsbeschreibung,
- Eignungs- und Zuschlagskriterienmatrix,
- Vergabevermerk einschließlich Los- und Verfahrenswahl,
- Datenschutz- und Schnittstellenanlage,
- Test-, Abnahme- und Rolloutplan,
- Antwort auf Bieterfrage oder Rüge.
## 7. Qualitätskontrolle
1. Klinische Anforderung und vergaberechtliche Wertung sind getrennt.
2. Jede Muss-Anforderung ist fachlich erforderlich und prüfbar.
3. Kein abgelaufenes oder nichtiges Gesetz wird als Produktspezifikation verwendet.
4. Bewertungsmethode und Unterkriterien sind vor Angebotsöffnung festgelegt.
5. Datenschutz, Interoperabilität, Ausfallbetrieb und Exit sind abnahmefähig beschrieben.
6. Der Vergabevermerk erklärt jede wesentliche Weichenstellung mit Aktenbeleg.
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