Für Stellvertretung — Routing Paragrafen 164 bis 181 BGB: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: stellvertretung-routing-paragraphen-164-181
title: Stellvertretung — Routing §§ 164 bis 181 BGB
description: 'Für Stellvertretung — Routing Paragrafen 164 bis 181 BGB: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# Stellvertretung — Routing §§ 164 bis 181 BGB
## Mandantenfall
- Mitarbeiter schließt ohne ausdrückliche Vollmacht Vertrag ab — Vollmacht, Duldungs- oder Anscheinsvollmacht?
- Prokurist überschreitet seine Vollmacht — §§ 177 bis 179 BGB oder Missbrauch der Vertretungsmacht?
- Klausurkonstellation: Komplexes Stellvertretungsproblem mit mehreren Fragen — Routing zum richtigen Teilskill.
## Erste Schritte
Lies die vorgelegte Erklärung, Vollmacht und Korrespondenz zuerst. Fehlt der Vollmachtsumfang, frage nach dem konkreten Auftrag oder der Vollmachtsurkunde und prüfe die übrigen Voraussetzungen weiter. Nach der Antwort aktualisiere Zurechnung und Genehmigungsbedarf; eine weitere entscheidende Unklarheit kurz klären, ohne beantwortete Fragen zu wiederholen. Liefere das bestellte Gutachten oder Schreiben vollständig, nicht lediglich die Auswahl eines Teilskills. Keine Genehmigung oder rechtsgeschäftliche Erklärung ohne Freigabe abgeben.
1. Handeln in fremdem Namen prüfen: Offenkundigkeit nach § 164 Abs. 1 BGB gegeben?
2. Vollmacht identifizieren: Innen- oder Außenvollmacht, Prokura, gesetzliche Vertretung?
3. Vollmachtsumfang: Reicht die Vollmacht für das konkrete Geschäft aus?
4. Bei fehlender Vollmacht: Duldungs- oder Anscheinsvollmacht als Rechtsscheintatbestand?
5. Vollmachtsmissbrauch: Handeln im Außenverhältnis mit Vollmacht, aber gegen Innenverhältnis?
6. Vertreter ohne Vertretungsmacht: §§ 177 bis 179 BGB — schwebende Unwirksamkeit und Haftung.
## Rechtsrahmen
- § 164 BGB: Stellvertretung — Handeln im fremden Namen mit Vertretungsmacht.
- § 167 BGB: Vollmachtserteilung — Innen- und Außenvollmacht.
- § 168 BGB: Erlöschen der Vollmacht.
- §§ 177 bis 179 BGB: Vertretung ohne Vertretungsmacht und Haftung des Vertreters.
- § 181 BGB: Insichgeschäft — Selbstkontrahieren und Mehrfachvertretung.
## Prüfraster
1. Offenkundigkeit (§ 164 Abs. 1 BGB): Im fremden Namen oder im eigenen Namen gehandelt?
2. Vollmacht vorhanden: Innen- oder Außenvollmacht, Prokura oder gesetzliche Vertretung?
3. Vollmachtsumfang: Geschäft vom Umfang der Vollmacht gedeckt?
4. Duldungs- oder Anscheinsvollmacht: Rechtsscheintatbestand und Zurechenbarkeit?
5. Vollmachtsmissbrauch: Kenntnis/Kennenmüssen des Dritten vom Innenverhältnis-Verstoß?
6. § 177 BGB: Genehmigung schwebend unwirksamen Vertreterhandelns?
7. § 179 BGB: Haftung des vollmachtlosen Vertreters gegenüber Drittem?
8. § 181 BGB: Insichgeschäft — Ausnahmen beachten?
## Typische Fallstricke
- Offenkundigkeit nach § 164 BGB ist Voraussetzung — Namensnennung nicht immer erforderlich.
- Duldungsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln kannte und duldete.
- Anscheinsvollmacht erfordert, dass der Vertretene das Erscheinungsbild hätte erkennen und verhindern können.
- § 181 BGB ist abdingbar durch ausdrückliche Gestattung — Ausnahme prüfen.
## Quellen
- [§ 164 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html)
- [§ 167 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html)
- [§ 179 BGB — gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__179.html)
- [dejure.org § 164 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/164.html)
- [dejure.org § 181 BGB](https://dejure.org/gesetze/BGB/181.html)
## Vertiefung
### Prüfungsreihenfolge Stellvertretung
Empfohlene Reihenfolge: (1) Offenkundigkeit nach § 164 Abs. 1 BGB, (2) Vertretungsmacht
(Vollmacht, Prokura, gesetzliche Vertretung), (3) Vollmachtsumfang, (4) Handeln im Rahmen
der Vollmacht, (5) Ausnahmen: Duldungs-/Anscheinsvollmacht, (6) Vollmachtloser Vertreter
(§§ 177 bis 179 BGB), (7) Insichgeschäft (§ 181 BGB).
### Routing-Logik
Bei komplexen Stellvertretungsfragen können verfügbare Teilskills vertiefen; ohne sie die Prüfung hier fortsetzen: vollmacht-erteilung-umfang-erloeschen für Vollmachtsfragen,
duldungs-anscheinsvollmacht für Rechtsschein, insichgeschaeft-paragraph-181 für § 181 BGB.
### Klausur-Checkliste Routing
- Einstieg: Offenkundigkeit und Vollmacht als erste Prüfungspunkte?
- Vollmacht vorhanden: Umfang ausreichend für das konkrete Geschäft?
- Vollmacht fehlend: Rechtsschein (Duldung/Anschein) oder vollmachtloser Vertreter?
- Insichgeschäft: § 181 BGB mit Ausnahmen geprüft?
- Richtiger Teilskill für Detailprüfung ausgewählt?