Für Vermögenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: stb-lohn-vermoegenswirksame-leistungen
title: Vermoegenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage
description: 'Für Vermögenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: tax
language: de
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# Vermoegenswirksame Leistungen (VL) und AN-Sparzulage
## Kernsachverhalt
Vermoegenswirksame Leistungen (VL) sind Sparleistungen, die der AG fuer den AN auf ein VL-faehiges Sparkonto einzahlt. Hoehe und Vertragsgestaltung sind tariflich oder einzelvertraglich vereinbart. Bei Einkommens-Schwellenwerten kommt die AN-Sparzulage als staatliche Foerderung hinzu (5. VermBG). Die VL sind lohnsteuerpflichtig und SV-pflichtig — keine steuerliche Foerderung der AG-Leistung selbst.
## Kaltstart-Rueckfragen
1. Liegt VL-Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vor?
2. Welche Hoehe — AG-Zuschuss pro Monat (typisch 6,65 oder 40 EUR)?
3. Welche VL-Sparform — Bausparen, Aktien-Fonds, Banksparen?
4. Welches Einkommen hat der AN (Sparzulage-Grenze)?
5. Hat der AN bereits VL-Antrag bei Anlage-Institut gestellt?
6. Bei verheirateten AN: Familienverhaeltnisse fuer Sparzulage-Grenze?
7. Anzahl VL-Vertraege (max. 1 fuer Sparzulage)?
8. Welche Dauer (Sperrfrist 7 Jahre Standard)?
## Rechtlicher Rahmen
### Primaernormen
**5. VermBG** — 5. Vermoegensbildungsgesetz.
**§ 13 5. VermBG** — AN-Sparzulage (Anspruchsgrundlage; Saetze und Einkommensgrenzen in §§ 13, 14 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung Norm-Bestand pruefen).
**§ 19 EStG** — VL als Arbeitslohn (AG-Zuschuss ist steuerpflichtig; Foerderung ausschliesslich AN-seitig ueber Sparzulage).
### Verwaltungsanweisungen
- BMF zur Sparzulage.
- BZSt-Vordrucke.
## Workflow
### Phase 1 — VL-Hoehe und Vertragsform
- Tariflich: oft 6,65 oder 26,59 oder 40 EUR/Monat AG-Zuschuss.
- Einzelvertraglich: vereinbart.
- VL bis 480 EUR jaehrlich (40 EUR/Monat) staatlich foerderungsfaehig.
### Phase 2 — AN-Sparzulage Voraussetzungen
| Sparform | Sparzulage | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen, Stand 2025) |
|---|---|---|
| Bausparen / wohnungswirtschaftliche Verwendung | 9 Prozent (max. 43 EUR/Jahr) | 17.900 EUR ledig / 35.800 verheiratet |
| Aktien-Fonds / Beteiligung am AG-Unternehmen | 20 Prozent (max. 80 EUR/Jahr) | 20.000 EUR ledig / 40.000 verheiratet |
(Werte Stand 2025, 5. VermBG; bei Gesetzesaenderung ueber BZSt pruefen.)
### Phase 3 — Lohnabrechnung
- AG-Zuschuss in DATEV LODAS als Lohnzuschlag eingeben.
- LSt-pflichtig: AN versteuert den Zuschuss.
- SV-pflichtig.
- AN-Sparbeitrag aus Netto (Eigenanteil moeglich, aber nicht gefoerdert).
### Phase 4 — Sparzulage-Antrag
- AN beantragt jaehrlich beim FA ueber Anlage VL der Steuererklaerung.
- Sparzulage wird mit Einkommensteuer-Erstattung ausgezahlt.
- Auszahlung erst nach Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre).
### Phase 5 — Sperrfrist
- 7 Jahre ab Vertragsabschluss.
- Bei Aufloesung vor Ablauf: Sparzulage zurueckzuzahlen.
- Ausnahmen: Tod, dauernde Erwerbsunfaehigkeit, Arbeitslosigkeit ueber 1 Jahr.
### Phase 6 — VL-Bescheinigung
- Anlageinstitut erstellt jaehrliche Bescheinigung.
- AG benoetigt die Bescheinigung als Beleg.
- Im Lohnordner archivieren.
## Output
- VL in Lohnabrechnung konfiguriert.
- Sparzulage-Berechnung fuer Steuererklaerung.
- VL-Bescheinigung im Lohnordner.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Strategie und Praxis-Tipps
- VL ist KEINE steuerliche Sonderfoerderung des AG-Zuschusses — Zuschuss ist normaler Lohn.
- Die staatliche Foerderung kommt ueber AN-Sparzulage (Einkommensabhaengig).
- Bei Bauspar-VL und Aktien-VL beide Hoechstgrenzen separat (Doppelfoerderung max. 123 EUR/Jahr).
- AN mit Einkommen ueber Grenzen: VL wirtschaftlich nur als zusaetzliches Sparen ohne staatliche Zulage.
- StBVV: in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS VL-Konfiguration mit Anlageinstitut-Schnittstelle.
## Querverweise
- `stb-lohn-betriebliche-altersversorgung-grundlagen` — bAV.
- `stb-lohn-arbeitsvertrag-pruefung-lohn-relevant` — Vertragspruefung.
- `stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen` — SV.
## Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- 5. VermBG.
- EStG § 19.
- BMF zur Sparzulage.
- Sparzulage-Saetze 2025: Bausparen 9% (max. 43 EUR/Jahr, Grenze 17.900 EUR ledig), Aktien-Fonds 20% (max. 80 EUR/Jahr, Grenze 20.000 EUR ledig); 5. VermBG; BZSt pruefen.
## Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.