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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-stammkapital-einzahlung)
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name: stammkapital-einzahlung
title: Stammkapital-Einzahlung
description: 'Für Stammkapital-Einzahlung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gesellschaftsgruender/skills/stammkapital-einzahlung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: corporate
language: de
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# Stammkapital-Einzahlung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GmbHG Paragraf 2, 3, 5, 7-11, 13, 15, 16, 35, 40, 46, 47, 48, 51a, 53, 55, 64, BGB Paragraf 705 ff. n.F., HGB Paragraf 105 ff., AktG/UmwG nur bei einschlägiger Strukturmaßnahme sowie Handelsregister-/Notarformvorgaben live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Gesellschaftsrecht und Corporate Law
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Stammkapital-Einzahlung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Normenradar:** GmbHG Paragraf 3, 5, 13, 15, 16, 30, 34, 35, 40, 43, 46, 47, 49 ff.; AktG Paragraf 76, 93, 111, 119, 130, 243 ff.; HGB Paragraf 105 ff., 161 ff.; MoPeG/GesRÄndG-Folgen; UmwG; FamFG/Registerrecht; GWB/Fusionskontrolle bei Transaktionen.
- **Arbeitsmodus:** Erst Gesellschaftsform, Organ, Beschlussweg, Vertretung, Registerlage, wirtschaftliches Ziel und Minderheitenposition sortieren; dann Treuepflicht, Kapitalerhaltung, Haftung, Transaktions-Closing und Beweis-/Vollzugsrisiko prüfen.
- **Outputpflicht:** Beschluss-/Listenmatrix, Register-To-do, Board-/Beiratsvorlage, Closing-CP-Liste, Treuepflicht-Red-Team, Geschäftsführerhaftungsmemo oder Mandanten-Decision-Paper.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## 1) Höhen-Anforderungen
### GmbH (Bargründung)
- **Stammkapital**: 25.000 EUR (Paragraf 5 I GmbHG)
- **Mindesteinzahlung vor Anmeldung**: 12.500 EUR (Paragraf 7 II 2 GmbHG)
- **Pro Anteil mindestens 25 %** und insgesamt mindestens 12.500 EUR
- Restliche Bareinlage **bei Aufforderung** des Geschäftsführers oder spaetestens bei Beendigung der Gesellschaft
### UG (Bargründung)
- **Stammkapital**: mindestens 1 EUR (Paragraf 5a I GmbHG)
- Einzahlung vollständig vor Anmeldung nach Paragraf 5a Absatz 2 Satz 1 GmbHG; Satz 2 schließt Sacheinlagen aus.
### Sachgründung
- **Vollständige Erbringung** der Sacheinlage vor Anmeldung (Paragraf 7 III GmbHG)
- Bei Differenz: Differenzhaftung Paragraf 9 GmbHG
### AG
- **Grundkapital**: 50.000 EUR (Paragraf 7 AktG)
- Bei Bareinlagen mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrags und das volle Aufgeld nach Paragraf 36a Absatz 1 AktG; weitergehende Einforderungen gesondert beachten.
## 2) Geschäftskonto eröffnen
### Wann
- **Vor** Notarsitzung, damit die Einzahlung vor Anmeldung erfolgen kann
- Praxis: nach Beurkundung mit der notariellen Bestätigung der Gesellschaftsgründung kann auch ein Notar-bestätigter Status für das Konto verwendet werden, viele Banken öffnen aber auch vor Notar (mit Vor-GmbH-Hinweis)
### Bank wählen
- **Geschäftsbanken**: Sparkasse, Volksbank, Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank
- **Direktbanken**: HVB, Penta, Holvi (oft schneller, aber begrenzte Beratung)
- **Online-Konten**: N26 Business, Qonto (oft für Startup-Kleinkonten)
### Anmeldung
- Personalausweis aller GF
- Handelsregister-Auszug (nach Eintragung), zwischenzeitlich notarielle Beurkundung
- Gesellschaftervertrag / Satzung
- Gesellschafterliste
- TraFinG-Bestätigung (oft verlangt vor Konto-Eröffnung)
### GwG-Identifikation
- Bank ist Verpflichtete nach Paragraf 2 GwG
- Identifikation aller GF nach Paragraf 12 GwG (Foto-Ausweis, ggf. Video-Ident)
- Wirtschaftlich Berechtigter-Prüfung (mit Transparenzregister-Abgleich)
### Dauer
- Filialbank: 2-7 Tage
- Direktbank: 1-3 Tage
- Bei komplexer Gesellschafterstruktur: 1-3 Wochen (Compliance-Prüfung)
## 3) Einzahlungs-Procedure
### Schritt 1: Konto eröffnen (auf Gesellschaft i.G.)
- Konto wird zunächst "in Gründung" geführt
- Nach HR-Eintragung wird auf die GmbH umgestellt
### Schritt 2: Bareinlage einzahlen
- **Quelle**: Privat-Konto der Gesellschafter
- **Verwendungszweck**: "Stammkapital-Einzahlung [Gesellschaftername i.G.]"
- **Höhe**: mindestens Pflicht-Höhe (GmbH 12.500 EUR; UG 100 % des Stammkapitals)
### Schritt 3: Bank-Bestätigung
- Bank stellt **Einzahlungs-Bestätigung** aus
- Inhalt: Datum, Höhe, Konto, "zur freien Verfügung des Geschäftsführers"
### Schritt 4: Bestätigung an Notar
- Die Geschäftsführer geben in der Anmeldung die Versicherung nach Paragraf 8 Absatz 2 GmbHG über Einlageleistung und freie Verfügung ab. Diese ist keine Versicherung an Eides statt; notarielle Einreichung und inhaltliche Versicherung getrennt prüfen.
## 4. Freie Verfügung nach Paragraf 8 Absatz 2 GmbHG
### Inhalt
Die Einlage muss **endgültig** und **uneingeschraenkt** beim GF zur freien Verfügung stehen. Dies bedeutet:
- Vereinbarte Rückleistungen nach Paragraf 19 Absatz 4 oder Absatz 5 GmbHG gesondert prüfen; nicht jede Rückleistung hat dieselbe Rechtsfolge.
- Kein "**Cash Pool**", in dem die Einlage gebunden ist
- Keine **Verpfaendung** der eingezahlten Mittel
- Keine **Zweckbindung**, die die Verwendung praktisch verhindert
### Konsequenz Verstoß
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
- Persönliche Haftung der Gesellschafter (Paragraf 9 GmbHG iVm Paragraf 19 GmbHG)
- Strafbarkeit nach Paragraf 82 GmbHG bei falscher Versicherung
## 5) Sacheinlage-Erbringung
### Voraussetzungen
- **Werthaltigkeit** zum Zeitpunkt der Anmeldung objektiv festgestellt
- **Verfügungsmacht** liegt bei der Gesellschaft (z.B. Maschine geliefert und im Besitz; Patent übertragen)
### Werthaltigkeits-Prüfung
- **Sachgründungsbericht** der Gesellschafter
- Bei wesentlichen Werten: **Sachwertgutachten** (Wirtschaftsprüfer oder anerkannter Sachverständiger)
- Bei Forderungen: Bewertung nach Bonitaet
### Risiken
- **Differenzhaftung Paragraf 9 GmbHG**: bei Wertdiskrepanz zahlt Gesellschafter die Differenz
- Verdeckte Sacheinlage nach Paragraf 19 Absatz 4 GmbHG: wirtschaftliche Sachleistung aufgrund einer im Zusammenhang mit der Einlageübernahme getroffenen Abrede prüfen. Zeitnähe ist ein Indiz, nicht der vollständige Tatbestand.
## 6. Verdeckte Sacheinlage und Rückzahlung unterscheiden
### Konstellation
- Ein mit der Einlageübernahme abgesprochener Sachkauf kann unter Paragraf 19 Absatz 4 GmbHG fallen.
- Absatz 5 betrifft dagegen vorab vereinbarte wirtschaftliche Rückzahlungen, die gerade keine verdeckte Sacheinlage nach Absatz 4 sind.
### Folge
- Bei Absatz 4 bleibt die Geldeinlagepflicht bestehen; der nachgewiesene Sachwert wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen frühestens nach Eintragung angerechnet. Die Ausführungsgeschäfte sind nicht allein deshalb unwirksam.
- Bei Absatz 5 setzt die Befreiung einen vollwertigen, jederzeit fälligen oder fristlos fällig stellbaren Rückgewähranspruch voraus. Leistung oder Vereinbarung in der Anmeldung offenlegen.
### Vermeidung
- Abrede, Zahlungsfluss, Gegenleistung, Wert und Rückgewähranspruch dokumentieren. Eine offene Sachgründung kommt nur bei zulässiger Rechtsform in Betracht, nicht bei der UG-Gründung.
- Keine feste Sechsmonats- oder Jahresfrist als rechtssichere Heilung behaupten; maßgeblich sind Zusammenhang und gesetzliche Voraussetzungen.
## 7) Spätere Kapitalerhöhung
### Bei UG -> GmbH-Umwandlung
- Kapitalerhöhung auf 25.000 EUR (typisch durch Kapitalerhöhung aus Ruecklage oder Bareinzahlung)
- Notarielle Beurkundung (Paragraf 53 II GmbHG)
- Handelsregister-Eintragung
- Bei Erreichen 25.000 EUR: Umfirmierung zur GmbH zulässig
### Bei späteren Finanzierungsrunden
- Kapitalerhöhung mit Investor-Eintritt
- Notarielle Beurkundung
- Anteilsausgabe gegen Bareinlage / Sacheinlage
- Aktualisierung der Gesellschafterliste, Transparenzregister
## 8) Vor-GmbH und Vorratsgesellschaft
### Vorratsgesellschaft
- Gegründete, aber nie operativ genutzte GmbH (z.B. "Vorrats-GmbH 1234 GmbH")
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
- Strafbarkeit, wenn diese Pflicht nicht beachtet wird
### Mantel-GmbH
- Stillgelegte GmbH wird wiederbelebt mit neuem Geschäftsmodell
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
## 9) Typische Einzahlungs-Fehler
1. **Einzahlung von Gesellschaft an Gesellschaft.** Bei Privatkonto des Gesellschafters müssen Mittel von dort überwiesen werden.
2. **Verwendungszweck unklar.** Bank-Bestätigung wird beanstandet.
3. **Einzahlung erst nach Anmeldung.** Anmeldung muss zurueckgezogen, neu eingereicht werden.
4. **Hin- und Herzahlen.** Bei Prüfung Strafbarkeit Paragraf 82 GmbHG.
5. **Sacheinlage ohne Werthaltigkeits-Nachweis.** Handelsregister beanstandet.
6. **Sacheinlage-Werte zu optimistisch.** Differenzhaftung Paragraf 9 GmbHG bei späterer Prüfung.
7. **Vorratsgesellschaft ohne neue Einlage "aktiviert".** Schwere zivilrechtliche und strafrechtliche Risiken.
## 10) Bei Auslandsgesellschaftern
- Ausländische Quellen sind zulässig
- Aber: GwG-Prüfung der Bank prüft Herkunft (Quelle der Mittel)
- Bei Hochrisiko-Ländern (Sanktionen) ggf. Verweigerung der Konto-Eröffnung
## Anschluss
- `gesellschaftsgruender-handelsregister-anmeldung` — Anmeldung mit Einzahlungs-Bestätigung
- `gesellschaftsgruender-transparenzregister` — TraFinG-Pflicht
- `gesellschaftsgruender-geschaeftsfuehrer-pflichten-startphase` — Buchhaltung Kapitalkonto
## Triage zu Beginn
Klaere vor Anmeldung beim HR:
1. **GmbH oder UG?** GmbH: mind. 12.500 EUR einzuzahlen vor Anmeldung; UG: Stammkapital vollstaendig.
2. **Bar- oder Sachgruendung?** Bar: Konto-Bestätigung; Sach: Werthaltigkeitsnachweis und Sachgruendungsbericht.
3. Rückleistungsrisiko: Geplanten Sachkauf nach Paragraf 19 Absatz 4 von sonstiger vereinbarter Rückzahlung nach Absatz 5 GmbHG unterscheiden.
4. **Vorratsgesellschaft?** Wird eine bestehende GmbH neu aktiviert? Dann neue Einzahlung erforderlich.
5. **Ausländische Gesellschafter?** GwG-Prüfung der Bank kann Konto-Eroeffnung verzoegern.
6. **Gesellschaftskonto bereits eroeffnet?** Frist zum Notar-Termin beachten (2-7 Tage Bankprozess).
## Aktuelle Rechtsprechung
Amtlich geprüft am 14.09.2026: [Paragraf 36a AktG](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__36a.html), [Paragraf 8 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html) und [Paragraf 19 GmbHG](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__19.html). Diese Normen tragen die korrigierten Einzahlungs- und Rückleistungsprüfungen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und frei prüfbarer Quelle verwenden.
## Output-Template: Einzahlungs-Protokoll für Anwaltsakte
**Adressat:** Interne Dokumentation — Tonfall sachlich
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STAMMKAPITAL-EINZAHLUNGS-PROTOKOLL
Gesellschaft: [FIRMA i.G.] | Datum: [DATUM]
STAMMKAPITAL: [BETRAG] EUR
MINDESTEINZAHLUNG (GmbH: je Baranteil mindestens 25 Prozent, insgesamt mindestens 12.500 EUR; UG: vollständig): [BETRAG] EUR
EINGEZAHLT AM: [DATUM]
KONTONUMMER: [IBAN]
BANK: [NAME]
EINZAHLENDE GESELLSCHAFTER:
[NAME 1]: [BETRAG] EUR (Ueberweisung von Konto [IBAN])
[NAME 2]: [BETRAG] EUR (Ueberweisung von Konto [IBAN])
BANKBESTAETIGUNG ERHALTEN: Ja / Nein | Datum: [DATUM]
WORTLAUT: "Betrag steht zur freien Verfuegung des GF"
HIN-UND-HERZAHLEN-CHECK:
Geplanter Kauf vom Gesellschafter: Ja / Nein
Falls Ja: Zeitabstand zum Einzahlungsdatum: [N] Monate
Risiko: [OK / ERHOEHTES RISIKO — Pruefung empfohlen]
VERSICHERUNG NACH PARAGRAF 8 ABSATZ 2 GMBHG: [NAME] am [DATUM]
EINGEREICHT AN NOTAR: Ja / Nein | Datum: [DATUM]
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