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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-schutzschirm-270d)
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name: schutzschirm-270d
title: Schutzschirmverfahren § 270d InsO
description: 'Für Schutzschirmverfahren Paragraf 270d InsO: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insolvenzverwaltung/skills/schutzschirm-270d
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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# Schutzschirmverfahren § 270d InsO
## Arbeitsbereich
Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO begleiten von Antrag und Bescheinigung bis Planvorlageschluss. § 270d InsO Schutzschirm §§ 270 274 InsO Eigenverwaltung Sachwaltung. Prüfraster: Voraussetzungen Bescheinigung drohende ZU keine ZU Planfrist Sachwaltervorschlag Zahlungsunfähigkeitsanzeige. Output: Verfahrensplan Fristenkalender Kommunikationsleitfaden. Abgrenzung: nicht für regulaere Eigenverwaltung (iv-eigenverwaltung-sachwaltung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Schutzschirmverfahren § 270d InsO` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Startet bei
- Schutzschirm beantragt oder angeordnet ist
- eine § 270d-Bescheinigung vorliegt
- Zahlungsunfähigkeit droht oder eingetreten sein könnte
## Eingaben
- Antrag, Bescheinigung, Finanzplan
- Planentwurf, Sanierungsmaßnahmen, Gläubigerstruktur
- laufende Liquiditätsdaten
## Workflow
1. **Voraussetzungen prüfen** - Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, keine Zahlungsunfähigkeit, Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos.
2. **Fristen steuern** - Planvorlagefrist, Berichtspflichten und Zahlungsunfähigkeitsanzeige überwachen.
3. **Sachwalterrolle** - Vorschlag, Unabhängigkeit, Kontrolle und Kommunikation sauber halten.
4. **Planreife** - Planbausteine, Gläubigergruppen und Umsetzungsrisiken dokumentieren.
## Ausgabe
- Schutzschirm-Check
- Fristenkalender
- Planreife- und Eskalationsvermerk
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitätsgates
- Bescheinigung nicht ungeprüft übernommen
- Liquidität täglich/wochenweise beobachtet
- Eintritt der Zahlungsunfähigkeit als harte Schwelle
## Rote Schwellen
- bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit
- offensichtlich aussichtslose Sanierung
- Fristablauf ohne Plan
## Interne Vorlagen
- assets/templates/schutzschirm-270d.md
- assets/templates/liquiditaetsstatus-kurzcheck.md
## Amtliche Erstquellen
- § 270d InsO
- §§ 17 bis 19 InsO
## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- Paragraf 270d InsO verlangt eine mit Gründen versehene Bescheinigung einer in Insolvenzsachen erfahrenen, gesetzlich qualifizierten Person zu Insolvenzgrund und Sanierungsaussicht. IDW S 11 kann für die Prüfung der Insolvenzgründe methodisch herangezogen werden; ein IDW-S-6-Sanierungsgutachten ist keine eigenständige gesetzliche Zulässigkeitsvoraussetzung. Rechtsprechung zu Bescheinigung, Sachwalterauswahl und Aufhebung nur nach Prüfung von Datum, Aktenzeichen, tragender Aussage und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle verwenden.
## Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persönliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Maßnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
## Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. **Verfahrensstatus?** Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
2. **Massedeckung?** § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
3. **Zustimmungserfordernis § 160 InsO?** Handlung besonders bedeutsam → Gläubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
4. **Dokumentation vollstaendig?** Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?