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Sanktionen Art Bussgeldverteidigung Bildung

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Für Sanktionen — Art. 99 bis 101 europäischer Technikregulierungsrahmen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: europäischem Technikregulierungsrecht. Route: sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung.

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name: sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung
title: Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO
description: 'Für Sanktionen — Art. 99 bis 101 europäischer Technikregulierungsrahmen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: europäischem Technikregulierungsrecht. Route: sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
---

# Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO

## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung 2026/1744: bisherige Verbote seit 02.02.2025, neue Verbote ab 02.12.2026; GPAI und Transparenz nach eigener Regel. Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 außer Artikel 6 Absatz 5 für Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028; Artikel 111 und 113 sowie einschlägige Zuständigkeit prüfen.
- Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

## Bußgeldstufe 1 — Verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstoß gegen Art. 5 KI-VO (verbotene KI-Praktiken).

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 35 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu sieben Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Hinweis zur Berechnung:** Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Konzernumsatz (Muttergesellschaft), nicht nur auf den Umsatz der handelnden Tochtergesellschaft. Dies macht die Sanktion besonders empfindlich für Konzerne.

**KMU-Privilegierung:** Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die niedrigeren Absolutbeträge, wenn diese niedriger sind als der prozentuale Wert.

## Bußgeldstufe 2 — Sonstige wesentliche Verstöße (Art. 99 Abs. 4 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße gegen:
- Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 9 bis 15 KI-VO)
- Die Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern (Art. 16 bis 27 KI-VO)
- Die Anforderungen an GPAI-Modelle (Art. 51 bis 55 KI-VO)
- Die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO)

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgeldstufe 3 — Falsche Informationen an Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-VO)

**Tatbestand:** Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 7 500 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu ein Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgelder für GPAI-Anbieter (Art. 101 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße von Anbietern von GPAI-Modellen gegen die Pflichten aus Art. 51 bis 55 KI-VO.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Besonderheit:** Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten gegenüber dem Europäischen KI-Büro kann ein Tagegeld verhängt werden (Art. 101 Abs. 3 KI-VO).

## KMU-Privilegierung (Art. 99 Abs. 6 KI-VO)

Bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigen die Behörden die Interessen und wirtschaftliche Lage kleiner und mittlerer Unternehmen. Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der jeweils anwendbaren Beträge (absoluter Betrag oder prozentualer Wert).

**Definition KMU:** Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zu 50 Mio EUR oder Bilanzsumme bis zu 43 Mio EUR (nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).

## Strafschärfungs- und Milderungsgründe

Die Behörden berücksichtigen bei der Bemessung des Bußgelds:
- Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensbegrenzung
- Kooperationsbereitschaft mit der Behörde
- Vorangehende Verstöße
- Grad der Verantwortlichkeit

## Verhältnis zu nationalen Sanktionen (Art. 100 KI-VO)

Mitgliedstaaten können für Verstöße durch natürliche Personen, die keine Unternehmen sind, eigene Sanktionsregelungen einführen. In Deutschland sind die entsprechenden nationalen Durchführungsregelungen abzuwarten.

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689: bisherige Verbote seit 02.02.2025; neue Buchstaben ba und bb sowie Absätze 1a und 1b ab 02.12.2026
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?

## Output-Template — Prüfergebnis
**Adressat:** Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — SANKTIONEN ART 99 BIS 101
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 99 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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