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Sanktionen Art 99 Bis 101

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Unternehmen moechte die Kostenrisiken einer KI-VO-Verletzung einschaetzen oder Vorstand über Bußgelddimensionen informieren. Art. 99 bis 101 KI-VO Sanktionen. Prüfraster: bis 35 Mio EUR oder 7 Prozent Konzernumsatz bei verbotenen Praktiken bis 15 Mio EUR oder 3 Prozent bei sonstigen Verstoszen bis 7.5 Mio EUR oder 1 Prozent bei falschen Angaben. KMU-Privilegierung. Strafbarkeit natuerlicher Personen. Output: Sanktionsrahmen-Übersicht und Compliance-ROI-Argumentation. Abgrenzung zu governance-...

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name: sanktionen-art-99-bis-101
title: Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO
description: 'Unternehmen moechte die Kostenrisiken einer KI-VO-Verletzung einschaetzen oder Vorstand über Bußgelddimensionen informieren. Art. 99 bis 101 KI-VO Sanktionen. Prüfraster: bis 35 Mio EUR oder 7 Prozent Konzernumsatz bei verbotenen Praktiken bis 15 Mio EUR oder 3 Prozent bei sonstigen Verstoszen bis 7.5 Mio EUR oder 1 Prozent bei falschen Angaben. KMU-Privilegierung. Strafbarkeit natuerlicher Personen. Output: Sanktionsrahmen-Übersicht und Compliance-ROI-Argumentation. Abgrenzung zu governance-aufsichtsbehoerden-art-70 (Behoerden) und marktueberwachung-meldung-vorfaelle-art-72-bis-79 (Meldepflichten).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/sanktionen-art-99-bis-101
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO

## Zweck

Art. 99 bis 101 KI-VO enthalten das Bußgeldsystem der KI-VO. Die Sanktionen sind nach Schwere des Verstoßes gestaffelt und erreichen für die schwersten Verstöße (verbotene Praktiken) sehr hohe Höchstbeträge. Dieser Skill gibt einen vollständigen Überblick.

## Bußgeldstufe 1 — Verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstoß gegen Art. 5 KI-VO (verbotene KI-Praktiken).

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 35 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu sieben Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Hinweis zur Berechnung:** Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Konzernumsatz (Muttergesellschaft), nicht nur auf den Umsatz der handelnden Tochtergesellschaft. Dies macht die Sanktion besonders empfindlich für Konzerne.

**KMU-Privilegierung:** Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die niedrigeren Absolutbeträge, wenn diese niedriger sind als der prozentuale Wert.

## Bußgeldstufe 2 — Sonstige wesentliche Verstöße (Art. 99 Abs. 4 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße gegen:
- Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 9 bis 15 KI-VO)
- Die Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern (Art. 16 bis 27 KI-VO)
- Die Anforderungen an GPAI-Modelle (Art. 51 bis 55 KI-VO)
- Die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO)

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgeldstufe 3 — Falsche Informationen an Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-VO)

**Tatbestand:** Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 7 500 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu ein Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

## Bußgelder für GPAI-Anbieter (Art. 101 KI-VO)

**Tatbestand:** Verstöße von Anbietern von GPAI-Modellen gegen die Pflichten aus Art. 51 bis 55 KI-VO.

**Bußgeldhöhe:**
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.

**Besonderheit:** Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten gegenüber dem Europäischen KI-Büro kann ein Tagegeld verhängt werden (Art. 101 Abs. 3 KI-VO).

## KMU-Privilegierung (Art. 99 Abs. 6 KI-VO)

Bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigen die Behörden die Interessen und wirtschaftliche Lage kleiner und mittlerer Unternehmen. Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der jeweils anwendbaren Beträge (absoluter Betrag oder prozentualer Wert).

**Definition KMU:** Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zu 50 Mio EUR oder Bilanzsumme bis zu 43 Mio EUR (nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).

## Strafschärfungs- und Milderungsgründe

Die Behörden berücksichtigen bei der Bemessung des Bußgelds:
- Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensbegrenzung
- Kooperationsbereitschaft mit der Behörde
- Vorangehende Verstöße
- Grad der Verantwortlichkeit

## Verhältnis zu nationalen Sanktionen (Art. 100 KI-VO)

Mitgliedstaaten können für Verstöße durch natürliche Personen, die keine Unternehmen sind, eigene Sanktionsregelungen einführen. In Deutschland sind die entsprechenden nationalen Durchführungsregelungen abzuwarten.

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — SANKTIONEN ART 99 BIS 101
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 99 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```

Attribution

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