Unternehmen kauft oder lizenziert ein KI-System von einem Anbieter und fragt: Sind wir Betreiber im Sinne der KI-VO und was muessen wir tun? Art. 3 Nr. 4 KI-VO Betreiber-Definition. Prüfraster: Verwendung in eigener Verantwortung Abgrenzung zu persoenlicher nicht beruflicher Nutzung Abgrenzung zu Anbieter. Output: Rollenentscheidung Betreiber ja/nein und Liste der Betreiber-Pflichten. Abgrenzung zu betreiber-deployer-pflichten-art-26 (Detailpflichten) und anbieter-werden-art-25 (Rollenwechsel...
Scanned 9/6/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4 --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Rolle Betreiber Pruefen Art 3 Nr 4?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4-legal-skills-open)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4
title: 'Rolle-Check: Betreiber — Art. 3 Nr. 4 KI-VO'
description: 'Unternehmen kauft oder lizenziert ein KI-System von einem Anbieter und fragt: Sind wir Betreiber im Sinne der KI-VO und was muessen wir tun? Art. 3 Nr. 4 KI-VO Betreiber-Definition. Prüfraster: Verwendung in eigener Verantwortung Abgrenzung zu persoenlicher nicht beruflicher Nutzung Abgrenzung zu Anbieter. Output: Rollenentscheidung Betreiber ja/nein und Liste der Betreiber-Pflichten. Abgrenzung zu betreiber-deployer-pflichten-art-26 (Detailpflichten) und anbieter-werden-art-25 (Rollenwechsel zu Anbieter).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
---
# Rolle-Check: Betreiber — Art. 3 Nr. 4 KI-VO
## Zweck
Die Betreiber-Rolle ist die zweithäufigste Rolle in der KI-Wertschöpfungskette. Dieser Skill klärt durch einen Entscheidungsbaum, ob die Nutzer-Rolle als Betreiber qualifiziert.
## Legaldefinition — Art. 3 Nr. 4 KI-VO
Betreiber (deployer) ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit verwendet.
## Entscheidungsbaum
### Schritt 1 — Verwendung eines fremden KI-Systems?
**Frage A:** Nutzen Sie ein KI-System, das nicht von Ihnen entwickelt wurde, und haben Sie es nicht wesentlich verändert?
- Ja → weiter zu Schritt 2
- Nein (eigene Entwicklung oder wesentliche Veränderung) → möglicherweise Anbieter; → `rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3` oder `anbieter-werden-art-25`
### Schritt 2 — Verwendung in eigener Verantwortung
**Frage B:** Verwenden Sie das System in eigener Verantwortung — das heißt, Sie entscheiden selbst über Einsatzzweck, Bedingungen und Kontext?
- Ja → weiter zu Schritt 3
- Nein (Sie agieren ausschließlich als technischer Dienstleister für einen Dritten, der alle Entscheidungen trifft) → möglicherweise kein Betreiber; Klärung erforderlich
### Schritt 3 — Ausnahme: Persönliche, nicht berufliche Nutzung
**Frage C:** Handelt es sich um eine ausschließlich persönliche, nicht berufliche Nutzung?
- Nein (berufliche, gewerbliche, behördliche Nutzung) → Betreiber-Rolle bestätigt
- Ja (rein private Nutzung durch natürliche Person) → kein Betreiber; KI-VO gilt nicht (Art. 2 Abs. 10 KI-VO)
**Grenzfälle:**
- Freelancer, Selbstständige, Freiberufler, die das System für ihre Arbeit nutzen → Betreiber (nicht rein privat)
- Unternehmen, das das System für interne Prozesse nutzt → Betreiber
- Öffentliche Stellen, die das System für ihre Aufgaben nutzen → Betreiber (mit verschärften Pflichten nach Art. 27 KI-VO)
## Ergebnis
**Betreiber bestätigt, wenn:**
- Sie ein fremdes (nicht selbst entwickeltes, nicht wesentlich verändertes) KI-System nutzen UND
- die Nutzung in eigener Verantwortung erfolgt UND
- die Nutzung nicht ausschließlich privat ist
## Pflichten als Betreiber (Überblick)
Bei Hochrisiko-KI:
- Bestimmungsgemäße Verwendung nach Gebrauchsanweisung des Anbieters (Art. 26 Abs. 1 KI-VO)
- Menschliche Aufsicht sicherstellen (Art. 26 Abs. 2 KI-VO)
- Eingabedaten-Qualität sicherstellen (Art. 26 Abs. 3 KI-VO)
- Protokollaufbewahrung sechs Monate (Art. 26 Abs. 6 KI-VO)
- Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen (Art. 26 Abs. 7 KI-VO)
- Meldung schwerwiegender Vorfälle an Anbieter (Art. 26 Abs. 5 KI-VO)
- Grundrechte-Folgenabschätzung für öffentliche Stellen und bestimmte Privatbetreiber (Art. 27 KI-VO)
Detail: → `betreiber-deployer-pflichten-art-26`
## Wann wird der Betreiber zum Anbieter?
Wenn der Betreiber:
- Das System unter eigenem Namen vermarktet
- Das System wesentlich verändert (technisch, im Einsatzzweck, in der Zielgruppe)
- Einen bestimmungsgemäßen Zweck hinzufügt, der sich erheblich vom ursprünglichen unterscheidet
→ dann greift Art. 25 KI-VO: Betreiber wird zum Anbieter → `anbieter-werden-art-25`
## Betreiber und GPAI-Systeme
Wer ein GPAI-System (z.B. einen Chatbot auf Basis eines Foundation-Modells) als Betreiber einsetzt, unterliegt in der Regel den Betreiber-Pflichten nach Art. 26 KI-VO. Die KI-VO-Pflichten des GPAI-Modell-Anbieters liegen beim Modellanbieter — aber der Betreiber muss sicherstellen, dass er das System bestimmungsgemäß einsetzt.
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?
## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — ROLLE BETREIBER PRUEFEN ART 3 NR 4
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 3 Nr. 4 Rn. 6]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!