Kontrolliert Liquiditätsstatus und Prognose auf Methodenfehler, unzutreffende Rechtsprechungsübertragung und fehlende Belege; liefert konkrete Berichtigungen.
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name: rechtsprechung-fehlerkatalog
title: 'Liquiditätsprüfung auf fachliche Fehler kontrollieren'
description: Kontrolliert Liquiditätsstatus und Prognose auf Methodenfehler, unzutreffende Rechtsprechungsübertragung und fehlende Belege; liefert konkrete Berichtigungen.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/liquiditaetsplanung/skills/rechtsprechung-fehlerkatalog
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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# 1. Liquiditätsprüfung auf fachliche Fehler kontrollieren
## 1.1. Zweck und Anwendungsfall
Prüfe den vorhandenen Plan oder Vermerk auf entscheidende fachliche Fehler und korrigiere die betroffenen Rechenschritte und Aussagen. Kein allgemeiner Formalienkatalog statt Sachprüfung. Vorhandene Daten, Auftrag und Adressat übernehmen.
## 1.2. Eingaben
Nutze Originalbelege, Status-/Prognosefassung, Formeln und Quellen. Fehlt ein entscheidender Nachweis, benenne genau die betroffene Aussage und fordere ihn gezielt an. Zahlen aus Scans mit Originalstelle und Salden abgleichen.
## 1.3. Fehlerachsen und Berichtigung
| Fehler | Prüfung und konkrete Berichtigung |
| --- | --- |
| Wochenendbestand als Insolvenztest | Taggenauen Stichtag, echte Fälligkeiten und vollständiges Dreiwochenfenster bestimmen; Wochenansicht nur als Darstellung verwenden. |
| AI/PI mit Zukunftszahlen vermischt | Stichtagsstatus und Bilanzmethode trennen; für letztere AI+AII und PI+PII, korrekten Nenner und keine Doppelzählung von Altschuldenzahlungen verwenden. |
| Unter zehn Prozent automatisch grün | Absehbare Vergrößerung, Schließungsaussichten und eigenständige Zahlungseinstellung würdigen; vollständige IX-ZR-123/04-Regel anwenden. |
| Zwei Warnzeichen automatisch Insolvenz | Höhe, Dauer, Ursache und Gegenindizien würdigen; IX ZR 48/21, Rn. 27–33, statt Checkboxzählung. |
| Eigener Titel zum Nennwert als Bargeld | Tatsächliche Realisierung im Zeitraum belegen; Passivregel aus IX ZR 229/22 nicht auf eigene Aktivforderungen übertragen. |
| Streitige Schuld automatisch draußen | Bestand und Fälligkeit objektiv prüfen. Titel-/Vollstreckungsstand dokumentieren; keine Prozessrisikoquote als Teilverbindlichkeit. |
| Vollstreckungseinstellung als Schuldenerlass | Prozessuale Beweiswirkung des §-14-Gläubigerantrags von materieller Verpflichtung unterscheiden; IX ZB 38/24 im konkreten Kontext anwenden. |
| Generelle Schriftstundung oder AdV-Automatik | Abrede oder Bescheid, Formanforderung, Zeitraum und Rechtswirkung konkret prüfen. Bloßer Antrag genügt nicht; kein allgemeines zivilrechtliches Schriftformgebot erfinden. |
| 52 Wochen als vollständiger §-18-/§-19-Test | Zwölf Kalendermonate nach § 19 und in aller Regel 24 Monate nach § 18 erfassen; fehlende Randtage oder Monate ergänzen. |
| Negatives EK plus Rangrücktritt als Endstatus | Konkrete Rangtiefe/Durchsetzungssperre sowie Vermögen und Verpflichtungen nach insolvenzrechtlichen Maßstäben prüfen; keine automatische handelsbilanzielle Ausbuchung. |
| Drittmittel nur bei einklagbarem Anspruch prognostiziert | Bei § 19 konkrete überwiegende Wahrscheinlichkeit und Gesamtkonzept nach II ZR 84/20 prüfen; enge Grenzen weicher Patronate beachten. Keine Aufweichung aktueller §-17-Verfügbarkeit. |
| Antragsfrist ab Schreiben oder KW | Objektiven Eintritt und Verpflichtetenstellung ermitteln; § 15a ohne schuldhaftes Zögern, Höchstfristen drei beziehungsweise sechs Wochen. Keine pauschale Zweiwochen-Vorfrist und kein Einreichen bei mehreren beliebigen Stellen. |
| Summenliste als universeller Prozessbeweis | Einzelpositionen und Belege darstellen; Außenstehenden nicht ohne Weiteres Geschäftsführerwissen unterstellen, IX ZR 129/22. |
| IDW als Gesetz oder automatisch konform | Tatsächlich zugängliche Standardfassung prüfen, Prüfungsumfang nennen; keine erfundene Textziffer oder Vollständigkeitsbescheinigung. |
| Leeres Feld als null oder Szenario als Tatsache | Unbekannt kennzeichnen, Auswirkungen erläutern, gezielt nachfragen und nach Antwort fortsetzen. |
## 1.4. Quellenpflicht
Die [Prüfregeln](../../references/insolvenzpruefung.md) und die [amtliche Entscheidungskarte](../../references/rechtsprechung/INDEX.md) enthalten die tragenden Aussagen mit Fundstellen und Grenzen. Quellen vor Anwendung im konkreten Fall prüfen. IX ZR 123/04 und II ZR 139/23 haben im amtlichen PDF keine Randnummern; Originalseite verwenden. Beschluss/Urteil unterscheiden. Keine Scheinzitate.
## 1.5. Ausgabeformat
Liefere je erheblichem Befund die betroffene Stelle, die fehlerhafte Folgerung, den belastbaren Nachweis und die ausformulierte korrigierte Fassung samt gegebenenfalls korrigierter Rechnung. Ergebnis und Unsicherheit trennen. Vollständige Sätze statt Skelette; formatierte Texte in Times New Roman 11 pt und dezimaler Gliederung. Technische Notizen vom bestellten Empfängerdokument trennen. Die Korrektur selbst ist weder Versand noch Bankzahlung.
## 1.6. Beispiel
Ein Plan weist bei zwei Stundungsanfragen automatisch Insolvenzreife aus. Ersetze die Zählregel durch eine Würdigung von Anlass, Erklärung, Rückstand und Gegenindizien. Bleibt allein die Unsicherheit über einen Großkundeneingang, ändere das Szenario und benenne dessen Einfluss; erfinde daraus kein bereits bewiesenes Eintrittsdatum.