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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-rechenblatt)
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name: rechenblatt
title: JVEG-Rechenblatt
description: 'Für JVEG-Rechenblatt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/rechenblatt
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# JVEG-Rechenblatt
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Paragraf 2 JVEG enthält tätigkeitsabhängige Auslöser der dreimonatigen Geltendmachungsfrist; bei schriftlichem Gutachten den Eingang bei der beauftragenden Stelle prüfen. Paragraf 4 JVEG enthält keine allgemeine Zweiwochenfrist für eine Erinnerung; gerichtliche Festsetzung und statthaften Rechtsbehelf gesondert bestimmen.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: JVEG-Rechenblatt
- **Normen-/Quellenanker:** JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
## Triage — kläre vor der Erstellung
1. **Positionen:** Welche Vergütungspositionen sollen im Rechenblatt erfasst werden?
2. **Honorargruppe:** Bei Sachverständigen — welche Honorargruppe nach § 9 JVEG?
3. **Zeitnachweise:** Liegen dokumentierte Zeitangaben (Beginn/Ende) für die Tätigkeit vor?
4. **Kappungsgrenzen:** Gibt es Höchstbeträge (z.B. Tagesgeld, Übernachtungspauschale)?
5. **Vorschussabzug:** Ist ein bereits ausgezahlter Vorschuss in Abzug zu bringen?
## Zentrale Normen
- Paragraf 8 Absatz 2 JVEG: erforderliche Tätigkeits-, Reise- und Wartezeit zusammenführen; nur die letzte angefangene Stunde bis 30 Minuten halb, darüber voll berechnen.
- § 9 JVEG (Honorargruppen-Tabelle)
- Reisezeit nicht Paragraf 10 zuordnen oder zusätzlich zur bereits einschließlich Reisezeit berechneten Gesamtzeit vergüten.
- § 5 JVEG (Fahrtkosten — Kilometer × Satz)
- Paragraf 6 JVEG: Tagegeld und notwendige auswärtige Übernachtung.
- Paragraf 11 JVEG: Übersetzungshonorar; Paragraf 12 JVEG: besondere Aufwendungen, nicht Tagegeld.
## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Startet bei
Fertigstellung der Positionserfassung (jveg-aktenstripper); vor Antragserstellung.
## Output-Template
| Position | Norm | Eingabewert | Kappung | Rechenschritt | Beleg | Ergebnis (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamthonorar einschließlich Reise- und Wartezeit | Paragrafen 8 und 9 JVEG | Gesamtminuten | Schlussrundung | Vergütbare Stunden × Satz | Tätigkeits- und Reisebelege | offen |
| Fahrtkosten [X km × Y EUR] | § 5 JVEG | X km | — | X × Y = | Anlage 3 | 00,00 |
| Notwendige auswärtige Übernachtung | Paragraf 6 Absatz 2 JVEG | Nächte und Kosten | Nach einschlägigen Reisekostenregeln prüfen | Erstattungsfähiger Betrag | Übernachtungsbeleg | offen |
| **Brutto** | | | | | | **00,00** |
| ./. Vorschuss | § 3 JVEG | | | | | -00,00 |
| **Restforderung** | | | | | | **00,00** |
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Ausgabe
Vollständiges Rechenblatt; dient als Anlage zum Festsetzungsantrag.
## Leitplanken
- Jede Zeile braucht Norm + Beleg; leere Felder blockieren die Ausgabe.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.