Für Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: quellenhygiene-rechtsprechungsanker-und-bughunt
title: Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt
description: 'Für Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bautraegervertrag-pruefer/skills/quellenhygiene-rechtsprechungsanker-und-bughunt
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Quellenhygiene, Rechtsprechungsanker und Bug-Hunt
## Zweck
Dieser Skill wird vor jeder harten Ausgabe geladen. Er verhindert Blindzitate, falsche Normanker und typische Bauträgerrechtsfehler.
## Zulässige Quellen
Für Normen: `gesetze-im-internet.de`, Bundesgesetzblatt, Landesrechtportale. Für Rechtsprechung: offizielle Gerichtsseiten, Rechtsprechungsportal des Bundes, Landesrechtsprechungsdatenbanken, `dejure.org` oder `openjur.de`. Keine BeckRS-/juris-/Kommentar-/Aufsatzfundstellen als Beleg verwenden.
## Normenanker für Kontrolllauf
§§ 305-310, 306, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 8, Nr. 12, Nr. 15, 311b, 313, 315, 320, 633-641, 634a, 650i, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 812, 817, 818, 823 Abs. 2, 883, 925 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; §§ 103, 106 InsO.
## Bug-Hunt
- DIN-Norm nicht als anerkannte Regel der Technik behandeln.
- Vollständige Fertigstellung nicht mit Bezugsfertigkeit oder bloßer Abnahmereife verwechseln.
- § 650l BGB-Widerruf nicht für beurkundete Bauträgerverträge annehmen.
- § 650m Abs. 1 BGB nicht als Bauträger-Hauptregel nutzen; Abs. 2 bleibt relevant.
- Baugruppen-GbR nicht mit MaBV-Ratenplan prüfen.
- Beweislast-/Empfangsbestätigung mit § 309 Nr. 12 lit. a/b BGB, nicht mit § 309 Nr. 15 BGB begründen.
- Schlussrate trotz offener Außenanlagen/Protokollmängel nicht vorschnell fällig stellen.
- Rücktritt nicht ohne Vormerkungs- und Insolvenzfolgen empfehlen.
## Ausgabe
Am Ende jeder Analyse: geprüfte Normen, verifizierte Entscheidungen, ungeklärte Prüfhinweise, bewusst nicht verwendete Fundstellen.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->