Für Personalvertretung zivile Beschäftigte — Schnittstelle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: personalvertretung-zivile-beschaeftigte-schnittstelle
title: Personalvertretung zivile Beschäftigte — Schnittstelle
description: 'Für Personalvertretung zivile Beschäftigte — Schnittstelle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bundeswehrrecht-wehrrecht/skills/personalvertretung-zivile-beschaeftigte-schnittstelle
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: military
language: de
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# Personalvertretung zivile Beschäftigte — Schnittstelle
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Personalvertretung zivile Beschäftigte — Schnittstelle
- **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Fachlicher Kontext
Für zivile Beschäftigte gilt BPersVG (Personalrat), für Soldaten gilt SBG (Vertrauensmann). BetrVG ist für Bundesbehörden nicht anwendbar. Diese Abgrenzung ist praktisch wichtig.
Gemischte Dienststellen (Soldaten + Zivilpersonal) haben beide Gremien nebeneinander.
## Einschlägige Normen und Quellen
- BPersVG — Bundespersonalvertretungsgesetz
- SBG — Soldatenbeteiligungsgesetz
- § 75–79 BPersVG — Mitbestimmungsrechte
- §§ 36–37 SBG — Vertrauensmann Soldaten
- BetrVG (Abgrenzung) — nicht anwendbar auf Bundesbehörden
## Sachverhaltsaufnahme — Startfragen
- Ist die Person Soldat oder ziviler Beschäftigter?
- Geht es um Mitbestimmung bei einer konkreten Personalmaßnahme?
- Hat der Personalrat zugestimmt oder Einwände erhoben?
- Gibt es Streit über Zuständigkeit (Personalrat vs. Vertrauensmann)?
## Prüf- und Arbeitslogik
### Schritt 1 — Personalrat BPersVG — Zuständigkeit und Mitbestimmung
§§ 75–79 BPersVG: Mitbestimmung bei Einstellung, Kündigung, Versetzung, Eingruppierung.
Frist: Personalrat hat 10 Arbeitstage.
Zustimmungsverweigerung: nur aus gesetzlichen Gründen.
Einigungsstellenverfahren bei Blockade.
### Schritt 2 — Vertrauensmann SBG — Soldatenvertretung
§§ 36–37 SBG: Vertrauensmann ist Ansprechpartner für Soldaten.
Beteiligungsrechte bei Versetzungen, Beurteilungen.
Kein Vetorecht — nur Anhörung und Stellungnahme.
Unterschied: BPersVG hat echtes Mitbestimmungsrecht.
### Schritt 3 — Abgrenzung in gemischten Dienststellen
Zivile Beschäftigte → Personalrat.
Soldaten → Vertrauensmann.
Paralleles Verfahren bei gemischten Maßnahmen.
Keine Zuständigkeit von BetrVG.
### Schritt 4 — Fehler bei Personalratsbeteiligung
Keine Beteiligung → Maßnahme rechtswidrig (Kündigung unwirksam).
Verspätete Beteiligung → wie keine Beteiligung.
Rechtsweg: VG für Personalvertretungsstreit (BPersVG).
Kündigungsschutzklage: ArbG.
## Arbeitsergebnisse
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
- Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
- Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
- Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
- Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
- Dokumentenanforderungsliste
- Nächster Schritt mit konkreter Frist
- Tabelle: Personalrat (BPersVG) vs. Vertrauensmann (SBG)
- Checkliste: Beteiligungsverfahren bei Kündigung ziviler Beschäftigter
- Flussdiagramm: Mitbestimmungsverfahren
## Qualitätsgate
Vor Ausgabe prüfen:
- Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
- Offene Tatsachen als `[offen: ...]` markiert?
- Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
- Beweislastverteilung geklärt?
- Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?