Skip to content
Back to skills

Output Klageschrift Bereicherungsklage

ASecurity

Klageschrift aus Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB aufbauen: Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, ODUE-Schema. Normen: §§ 812 818 BGB, §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Obersatz, Definition, Untersatz, Ergebnis, Streitwert, Beweisangebot. Output: Klageschriftentwurf Bereicherungsklage. Abgrenzung: nicht AnfG-Anfechtungsklage (dort Duldungsantrag).

  • 16 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added June 8, 2026
ai-agentsgit

Security analysis

A100/100

Scanned June 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill output-klageschrift-bereicherungsklage --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Output Klageschrift Bereicherungsklage?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Output Klageschrift Bereicherungsklage
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/thomasmoreai-output-klageschrift-bereicherungsklage/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-output-klageschrift-bereicherungsklage)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: output-klageschrift-bereicherungsklage
title: 'Output: Klageschrift Bereicherungsklage'
description: 'Klageschrift aus Bereicherungsrecht §§ 812 ff. BGB aufbauen: Klageantrag auf Zahlung oder Herausgabe, ODUE-Schema. Normen: §§ 812 818 BGB, §§ 253 313 ZPO. Prüfraster: Obersatz, Definition, Untersatz, Ergebnis, Streitwert, Beweisangebot. Output: Klageschriftentwurf Bereicherungsklage. Abgrenzung: nicht AnfG-Anfechtungsklage (dort Duldungsantrag).'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/output-klageschrift-bereicherungsklage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---

# Output: Klageschrift Bereicherungsklage

## Triage — kläre vor dem Schreiben

1. Welcher Bereicherungsanspruch ist einschlägig (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 Leistungskondiktion, Alt. 2 Nichtleistungskondiktion, § 816 BGB, § 822 BGB)?
2. Was konkret ist herauszugeben (Geld, Sache, Nutzung) — Naturalrestitution oder Wertersatz (§ 818 Abs. 2 BGB)?
3. Greift Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB), und ist der Beklagte bösgläubig (§ 819 BGB)?
4. Greift § 814 BGB oder § 817 S. 2 BGB als Ausschlussgrund?
5. Welches Gericht ist zuständig (Amtsgericht bis 5.000 EUR Streitwert, Landgericht ab 5.001 EUR)?

## Zentrale Normen

§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB (Leistungs-/Nichtleistungskondiktion) — § 814 BGB (Ausschluss) — § 817 BGB (Gesetzes-/Sittenverstoß) — § 818 BGB (Umfang der Herausgabe) — § 819 BGB (verschärfte Haftung) — § 291 BGB (Prozesszinsen) — §§ 253, 256 ZPO (Klageerhebung) — §§ 23, 71 GVG (Zuständigkeit)

## Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

## Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Hinweis

Dieser Skill liefert ein strukturiertes Muster für eine Klageschrift auf Grundlage der §§ 812 ff. BGB. Er ersetzt keine anwaltliche Leistung. Bezeichnungen und Beträge sind Platzhalter.

## Vorarbeit: Kondiktionskarte

Vor dem Entwurf der Klageschrift muss eine Kondiktionskarte vorliegen:

| Punkt | Klärung |
|---|---|
| Anspruchstyp | Leistungskondiktion / Nichtleistungskondiktion / § 816 / § 822 |
| Vermögensvorteil | konkret benennen, nicht nur "Geld" oder "Bereicherung" |
| Zweck und Zurechnung | Wer leistete an wen, mit welchem erkennbaren Zweck? |
| Rechtsgrundmangel | Anfangsmangel / späterer Wegfall / Zweckverfehlung / Teilmangel |
| Behaltensgrund | nein / ja, aber streitig |
| Rückabwicklungslogik | isolierter Anspruch / Saldo / Zug um Zug |
| § 818 BGB | Naturalherausgabe, Wertersatz, Nutzungen, Surrogate, Entreicherung |
| Gegenargumente | § 814, § 817 S. 2, Verjährung, Spezialregime, Beweislast |

Ohne diese Karte keine fertige Klageschrift ausgeben, sondern fehlende Tatsachen abfragen.

## Rubrum

An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort]

**Klage**

des [Name des Klägers], [Anschrift] — Kläger —

gegen

[Name des Beklagten], [Anschrift] — Beklagter —

**Streitwert:** EUR [Betrag]

## Klageantrag

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit [Datum] zu zahlen.

**Alternativ bei Herausgabeanspruch:**
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger [genau bezeichneten Gegenstand] herauszugeben.

## Begründung

### I. Sachverhalt

[Tatsachenschilderung: Wer hat was an wen geleistet, wann, mit welchem erkennbaren Zweck, auf welcher behaupteten Grundlage, warum fehlt oder entfiel der Rechtsgrund, welche Vermögensvorteile bestehen noch]

### II. Rechtliche Würdigung

**Obersatz:** Der Beklagte hat etwas durch Leistung des Klägers ohne rechtlichen Grund erlangt und ist gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zur Herausgabe verpflichtet.

**Etwas erlangt:** Der Beklagte hat [Leistungsgegenstand] erhalten. Dies stellt einen Vermögensvorteil dar.

**Durch Leistung:** Der Kläger hat bewusst und zweckgerichtet geleistet, nämlich zur [Zweckbestimmung].

**Ohne Rechtsgrund:** Der Rechtsgrund fehlt, weil [Vertrag nichtig / Anfechtung wirksam / Bedingung eingetreten].

**Kein Behaltensgrund:** Ein Recht des Beklagten, den Vorteil gleichwohl zu behalten, besteht nicht. Insbesondere greift [kein spezielles Rückabwicklungsregime / kein Ausschlussgrund / keine Saldierung zugunsten des Beklagten].

**Ergebnis:** Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht in Höhe von EUR [Betrag].

### III. Ausschlussgründe

§ 814 BGB greift nicht, da der Kläger keine positive Kenntnis der Nichtschuld hatte.

§ 817 S. 2 BGB greift nicht, da [Begründung].

### IV. Rechtsfolge und Entreicherung

Gemäß § 818 Abs. 1 BGB ist das Erlangte herauszugeben. Hilfsweise schuldet der Beklagte Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB. Nutzungen, Surrogate und ersparte Aufwendungen sind wie folgt zu berücksichtigen: [...].

Die Entreicherungseinrede (§ 818 Abs. 3 BGB) scheidet aus bzw. greift nur teilweise, weil [Surrogat / Ersparnis / zurechenbarer Wegfall / Bösgläubigkeit / Rechtshängigkeit / Saldierung].

### V. Hilfsweise Saldierung oder Zug-um-Zug

Soweit das Gericht von einer Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrags ausgeht, ergibt sich nach Saldierung der beiderseitigen Leistungen ein Anspruch in Höhe von EUR [...]. Hilfsweise wird Leistung Zug um Zug gegen [...] beantragt.

## Beweisangebote

[Urkunden, Zeugen, Sachverständige — konkret benennen]

---

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…