Für Orientierung — Sich selbst vertreten am Sozialgericht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Orientierung Selbstvertreter Sozialgericht?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-orientierung-selbstvertreter-sozialgericht)
---
name: orientierung-selbstvertreter-sozialgericht
title: Orientierung — Sich selbst vertreten am Sozialgericht
description: 'Für Orientierung — Sich selbst vertreten am Sozialgericht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/selbstvertreter-sozialgericht/skills/orientierung-selbstvertreter-sozialgericht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: social-security
language: de
sources:
- title: Quellenhygiene
path: references/quellenhygiene.md
- title: Zitierweise
path: references/zitierweise.md
---
# Orientierung — Sich selbst vertreten am Sozialgericht
## Fachlicher Anker
- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.
## Worum geht es?
Sie haben einen Bescheid bekommen, der Ihnen nicht passt. Vielleicht von der Krankenkasse, dem Jobcenter, dem Versorgungsamt oder der Rentenversicherung. Sie wollen sich wehren — und das ohne Anwalt. Diese Skill ist Ihr erster Wegweiser. Sie zeigt, wie das Sozialgericht arbeitet und wo Sie weiterlesen müssen.
## In einfacher Sprache
Sie sind nicht einverstanden mit einem Bescheid. Sie können sich wehren. Das geht ohne Anwalt. Das kostet Sie nichts. Wir zeigen Ihnen den Weg.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie haben gerade einen Bescheid bekommen und wissen nicht, was zu tun ist.
- Sie wollen wissen, welche Wege es gibt.
- Sie suchen einen Überblick, bevor Sie tiefer einsteigen.
- Sie wollen in einfacher Sprache geführt werden.
- Sie wollen vor Abgabe prüfen, ob Widerspruch, Klage oder Eilantrag vollständig sind.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Bescheid**: Ein Brief von einer Behörde. Darin steht, was die Behörde entschieden hat.
- **Widerspruch**: Ihr Einspruch gegen einen Bescheid. Der Widerspruch geht zuerst zur Behörde, nicht zum Gericht.
- **Klage**: Ihr Antrag an das Sozialgericht, wenn der Widerspruch nicht hilft.
- **Eilantrag**: Ein schneller Antrag, wenn es brennt. Zum Beispiel, wenn Ihr Geld gestoppt wurde.
- **Sozialgericht (SG)**: Das Gericht für Streit um Sozialleistungen.
## Rechtsgrundlagen
- **§ 73 SGG** — Sie brauchen keinen Anwalt vor dem SG und dem Landessozialgericht (LSG). Nur vor dem Bundessozialgericht (BSG) brauchen Sie einen Anwalt.
- **§ 183 SGG** — Kein Geld für das Gericht, wenn Sie Versicherter, Leistungsempfaenger oder Behinderter sind.
- **§ 103 SGG** — Das Gericht ermittelt von Amts wegen. Es muss selbst prüfen, was wahr ist.
- **§ 78 SGG** — Vor der Klage müssen Sie Widerspruch einlegen.
- **§ 84 SGG** — Frist für den Widerspruch: ein Monat.
- **§ 87 SGG** — Frist für die Klage: ein Monat nach Widerspruchsbescheid.
## Schritt-für-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Ruhe bewahren und Datum notieren
Schreiben Sie sich das Datum auf den Bescheid. Wann haben Sie ihn bekommen? Das ist wichtig für die Frist.
### Schritt 2 — Den ersten Weg waehlen
Es gibt drei Hauptwege:
- **Anfänger-Workflow**: wenn Sie erst einmal geführt werden wollen (siehe `anfaenger-workflow-sozialgericht`).
- **Widerspruch**: gegen einen Bescheid (siehe `widerspruch-vorverfahren-78-sgg`).
- **Klage**: nach dem Widerspruchsbescheid (siehe `klagearten-uebersicht-sgg`).
- **Eilantrag**: wenn Geld oder Leistung gerade gestoppt wurde (siehe `eilantrag-86b-sgg-grundlagen`).
### Schritt 3 — Frist im Auge behalten
Die meisten Fristen sind ein Monat. Beginnt mit dem Tag, an dem Sie den Bescheid bekommen haben. Vier-Tage-Fiktion: Ein Brief gilt am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 37 Abs. 2 SGB X).
### Schritt 4 — Thema einordnen
Welches Sozialgesetzbuch (SGB) betrifft Ihren Bescheid?
- **SGB II** — Buergergeld vom Jobcenter
- **SGB III** — Arbeitslosengeld I
- **SGB V** — Krankenkasse
- **SGB VI** — Rente (auch Erwerbsminderungs-Rente)
- **SGB VII** — Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
- **SGB IX** — Grad der Behinderung (GdB) und Rehabilitation
- **SGB XI** — Pflege
- **SGB XII** — Sozialhilfe / Grundsicherung
- **SGB XIV** — Soziales Entschaedigungsrecht (Opfer-Leistungen)
### Schritt 5 — Hilfe holen, wenn es zu komplex wird
- Sozialverband (VdK, SoVD)
- Caritas, Diakonie, AWO
- Beratungsstellen Ihrer Stadt
- Beratungshilfe-Schein vom Amtsgericht
### Schritt 6 — Vor Versand prüfen
Nutzen Sie `sanity-check-selbstvertretung-sozialgericht`, bevor Sie Widerspruch, Klage, Eilantrag oder Stellungnahme abschicken. Bei Urteil oder Berufung nutzen Sie `zulassungsgrenzen-check-sozialgericht`. Bei Zitaten aus Rechtsprechung oder Behördenargumenten nutzen Sie `rechtsprechungschat-sozialgericht`.
## Worauf Sie besonders achten müssen
- **Die Frist!** Wenn Sie die Frist verpassen, ist Ihr Recht oft weg. Lesen Sie `wiedereinsetzung-frist-67-sgg`, falls die Frist schon abgelaufen ist.
- **Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.** Fehlt sie, gilt eine Jahresfrist statt einem Monat (§ 66 Abs. 2 SGG).
- **Schriftlich oder zur Niederschrift.** Ein Telefonat reicht nie. Schreiben Sie immer, oder gehen Sie auf die Geschäftsstelle.
## Typische Fehler
- Frist nicht beachtet → sofort Posteingang notieren
- Nur muendlich beschwert → schriftlich machen
- Falsche Behörde angeschrieben → Adressat aus dem Bescheid uebernehmen
- Den Bescheid wegwerfen → immer aufheben
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. SGG aktuell. Mein Justizpostfach (MJP) seit 2024 für Buerger. Bei Unsicherheit prüfen Sie unter www.sozialgerichtsbarkeit.de oder beim oertlichen Sozialgericht.