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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-olg-vergabesenat-beschwerdebriefing-klotzkette)
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name: olg-vergabesenat-beschwerdebriefing-klotzkette
title: Sofortige Beschwerde zum OLG vorbereiten
description: 'OLG-Vergabesenat-Briefing erstellen: Beschwerdefrist, Angriff oder Verteidigung, Eilantrag, Aktenauszug, Vergleichsfenster und Kostenrisiko.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/olg-vergabesenat-beschwerdebriefing
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Sofortige Beschwerde zum OLG vorbereiten
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Frist- und Wirkungscheck
1. VK-Entscheidung, Zustellnachweis und vollständigen Verfahrensbeginn sichern.
2. § 187 Abs. 2 GWB zuerst anwenden: Altverfahren und ihre Beschwerde bleiben im alten Recht.
3. Zuständiges OLG nach § 171 GWB bestimmen.
4. Zweiwöchige Notfrist des § 172 Abs. 1 GWB ab Zustellung berechnen.
5. Beschwerde zugleich einlegen und begründen; Anträge, Tatsachen und Beweismittel nach § 172 Abs. 2 GWB vollständig aufnehmen.
6. Anwaltsunterschrift und gleichzeitige Unterrichtung der übrigen VK-Beteiligten nach § 172 Abs. 3 und 4 GWB organisieren.
Für Neuverfahren hat die Beschwerde nach Ablehnung des Nachprüfungsantrags
gemäß § 173 Abs. 1 GWB keine aufschiebende Wirkung. Das Zuschlagsverbot endet
bereits nach Maßgabe des aktuellen § 169 Abs. 1 GWB. Deshalb Eilantrag,
Wiederherstellungsziel, drohenden Zuschlag, Interessenabwägung und
Glaubhaftmachung nicht als späteren Zusatz behandeln.
## Beschwerdematrix
Für jeden Angriffspunkt ausgeben:
`VK-Aussage -> Rechtsfehler -> Aktenfundstelle -> zulässiges Vorbringen -> Beweis -> beantragte OLG-Entscheidung -> Gegenargument`
Neue Tatsachen nicht ungeprüft einführen. Akteneinsichtslücken,
Geschäftsgeheimnisse, Beiladung, Vorlagefrage, Vergleichsfenster und
Kostenfolge in eigenen Zeilen behandeln.
## Pflichtoutput
Liefere Stundenplan bis Fristablauf, Antragsfassung, vollständige
Beschwerdegliederung, Eilantragsblock, Anlagen-/Zustellliste und ein
Managementbriefing zu Zuschlags-, Erfolgs- und Vergleichsrisiko.