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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-ocr-scan-lesbarkeit-und-beweiswert)
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name: ocr-scan-lesbarkeit-und-beweiswert
title: OCR, Scanqualität und Lesbarkeit
description: 'Für OCR, Scanqualität und Lesbarkeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/anlagen-zu-schriftsaetzen/skills/ocr-scan-lesbarkeit-und-beweiswert
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# OCR, Scanqualität und Lesbarkeit
## Normenanker
Arbeitsfokus: **OCR, Scanqualität und Lesbarkeit**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Mindestinput
- PDF-/Scanliste.
- Hinweis, ob Originale vorhanden sind.
- Frist und gewünschter Aufwand.
## Arbeitsablauf
1. Prüfe Sichtbarkeit, Vollständigkeit, Seitenreihenfolge und OCR.
2. Markiere Dokumente, die neu gescannt oder im Original vorgelegt werden sollten.
3. Entscheide, ob Vergrößerung/Ausschnitt zusätzlich sinnvoll ist.
4. Erzeuge klare Scan-Anweisung für Mandant oder Assistenz.
## Ausgabe
- Lesbarkeitsampel.
- Neuscan-Liste.
- OCR-/PDF/A-Prüfnotiz.
- Anweisung für bessere Reproduktion.
## Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
## Anschluss-Skills
- `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow.
- `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand.
- `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste.
## Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
## Vertiefter Anlagen-Workflow
Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.
1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.
## Ergebnisqualität
- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.