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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-neuheit-pruefen)
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name: neuheit-pruefen
title: neuheit-prüfen
description: 'Für neuheit-prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/patentrecherche/skills/neuheit-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
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# neuheit-prüfen
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: EPÜ R. 36 Teilanmeldung, PatG § 41 Priorität 12 Monate, USPTO Provisional 12 Monate, EPO Recherchebericht typ. 6 Monate.
- Tragende Normen verifizieren: PatG §§ 1, 3, 4, 9, 10, 139, EPÜ Art. 54, 56, 64, 69, 87 ff., Straßburger IPC-Abkommen, PCT, Espacenet-Datenbankzugriff, DEPATISnet-Bedingungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Patentanmelder, Patentanwalt, DPMA-Prüfer, EPO-Examiner, USPTO, WIPO, Wettbewerber.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Recherchebericht, FTO-Gutachten, Patentlandschaftsanalyse, Espacenet/DEPATISnet/Patentscope/PatFT-Ausdruck, IPC-Klassifikationsbaum — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Rechtsrahmen
- **§ 3 PatG.** Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
- **Art. 54 EPÜ.** Wortgleich für das EPA.
- **EPA-Beschwerdekammern-Doktrin:**
- **Unmittelbare und eindeutige Offenbarung** — eine Entgegenhaltung nimmt einen Anspruch nur dann vorweg, wenn alle Merkmale **direkt und unmittelbar erkennbar** sind (G 2/88, T 305/87).
- **Implizite Offenbarung** — ein Merkmal ist implizit offenbart, wenn der Fachmann es zwingend mitliest (G 2/10 zu Disclaimern, T 6/80).
- **Auswahlerfindungen** — Auswahl eines Sub-Bereichs aus einem offenbarten Bereich kann neu sein, wenn (1) der Sub-Bereich eng ist, (2) abseits des präferierten Bereichs der Entgegenhaltung liegt, (3) eine eigene technische Lehre vermittelt (T 198/84, T 279/89).
- **Kein Mosaik** — anders als bei der erfinderischen Tätigkeit darf bei der Neuheitsprüfung **nicht** kombiniert werden. Ein Anspruch wird gegen **genau eine** Entgegenhaltung geprüft. Mehrere Entgegenhaltungen lassen sich nur kombinieren, wenn die eine ausdrücklich auf die andere verweist und der Fachmann beide unmittelbar zusammenliest (T 153/85).
## Ablauf
### Schritt 1: Anspruch zerlegen
Aufbau einer Merkmalsanalyse-Tabelle. Der Hauptanspruch wird in **Merkmale** zerlegt — jeder grammatikalisch und technisch eigenständige Bestandteil ist ein Merkmal. Beispiel:
```
Anspruch 1 — Vorrichtung zum Lastmanagement in einem Energieversorgungsnetz:
M1: ein Energieversorgungsnetz mit mindestens einer Quelle und mindestens einem Verbraucher,
M2: ein Steuergerät, das mit der Quelle und dem Verbraucher verbunden ist,
M3: wobei das Steuergerät einen Speicher für historische Lastdaten umfasst,
M4: wobei das Steuergerät eingerichtet ist, anhand eines Prognosemodells einen Soll-Lastpfad zu bestimmen,
M5: wobei das Steuergerät eingerichtet ist, bei Abweichung des Ist-Lastpfads vom Soll-Lastpfad einen Eingriff in den Verbraucher auszuloesen,
M6: dadurch gekennzeichnet, dass das Prognosemodell ein neuronales Netzwerk mit mindestens drei Schichten umfasst.
```
### Schritt 2: Pro Entgegenhaltung eine Tabelle
Pro Entgegenhaltung Spalte "offenbart / nicht offenbart / implizit offenbart" mit Pinpoint:
| Merkmal | EP 3 456 789 A1 | Pinpoint |
| --- | --- | --- |
| M1 | offenbart | Abs. [0001], Fig. 1 (Bezugszeichen 1, 2, 3) |
| M2 | offenbart | Abs. [0012], Fig. 1 (Bezugszeichen 4) |
| M3 | offenbart | Abs. [0014], Bezugszeichen 5 |
| M4 | offenbart | Abs. [0016]: "Prognosemodell" |
| M5 | offenbart | Abs. [0020]–[0022] |
| M6 | **nicht offenbart** | — Modell ist linear, kein neuronales Netz |
### Schritt 3: Bewertung pro Entgegenhaltung
- **Alle Merkmale offenbart** → Anspruch ist gegenüber dieser Entgegenhaltung **nicht neu**, neuheitsschädlich.
- **Mindestens ein Merkmal nicht offenbart** → Anspruch ist gegenüber dieser Entgegenhaltung **neu**. Die Entgegenhaltung kann aber für die erfinderische Tätigkeit (§ 4 PatG) relevant bleiben.
- **Implizite Offenbarung** kennzeichnen — kritisch bewerten (Beweislast hoch).
- **Auswahlerfindung** — wenn der Anspruch einen Sub-Bereich aus einem in der Entgegenhaltung offenbarten Bereich auswählt, prüfen, ob die T-198/84-Kriterien greifen.
### Schritt 4: Gesamt-Bewertung
Tabelle aller Entgegenhaltungen mit Bewertungsspalte:
| Entgegenhaltung | Neuheitsschaedlich? | Bemerkung |
| --- | --- | --- |
| EP 3 456 789 A1 | nein | M6 nicht offenbart, lineares Modell statt neuronalem Netz |
| US 2020/0123456 A1 | ja | alle Merkmale Anspruch 1 + Abs. [0034] |
| WO 2019/123456 A1 | nein | M4 und M6 nicht offenbart |
### Schritt 5: Folgen
- **Mindestens eine neuheitsschädliche Entgegenhaltung** → Empfehlung an Patentanwältin: Anspruch umformulieren (Aufnahme weiterer Merkmale aus der Beschreibung, Beschränkung auf Sub-Konfigurationen), oder Anmeldung in dieser Form nicht aufrechterhalten.
- **Keine neuheitsschädliche Entgegenhaltung** → weiter zu `erfinderische-taetigkeit-pruefen`. Neuheit allein reicht nicht.
## Hinweise
- **Sprache des Anspruchs** spielt eine Rolle. "Umfassend" ist offen (weitere Bauteile möglich), "bestehend aus" ist abgeschlossen. Bei der Merkmalsanalyse exakt am Wortlaut bleiben.
- **Funktionale Merkmale** (z. B. "eingerichtet, X zu tun") sind in der Auslegung delikat. EPA-Praxis: Eine Vorrichtung, die geeignet ist, X zu tun, nimmt das funktionale Merkmal vorweg (T 219/89, T 1090/12) — die Mandantin sollte daher nicht zu weit funktional formulieren.
- **Zahlenbereiche** (M6 "mindestens drei Schichten") — eine Entgegenhaltung mit "zwei Schichten" nimmt M6 nicht vorweg. Eine Entgegenhaltung mit "beliebige Anzahl von Schichten" nimmt M6 vorweg.
- **Kombinationen aus zwei Entgegenhaltungen** sind in der Neuheitsprüfung verboten (T 153/85). Wenn die Mandantin nur dann neuheitsschädlich getroffen wird, wenn man Entgegenhaltung A mit Entgegenhaltung B mosaikartig zusammenfügt → Neuheit ist gegeben, Frage verschiebt sich zur erfinderischen Tätigkeit.
## Disclaimer
> **Hinweis zur Prüfung.** Diese Neuheitsprüfung ist eine KI-gestützte Vorprüfung und keine amtliche Prüfung durch DPMA oder EPA. Die Bewertung als "neu" oder "nicht neu" ist eine Einschätzung anhand der Recherche-Treffer; die amtliche Prüfung kann zu anderen Ergebnissen kommen, weil weitere oder andere Entgegenhaltungen gefunden werden oder die Auslegung des Anspruchs anders ausfällt.
## Triage-Fragen vor Neuheitspruefung
Bevor die Neuheitspruefung beginnt, klaere:
1. Ist der Prioritaetszeitpunkt klar (Anmeldetag oder Prioritaetsdatum aus frueherer Anmeldung)?
2. Sind geheime aeltere Anmeldungen (§ 3 II PatG / Art. 54 III EPU) beruecksichtigt?
3. Wurden alle relevanten CPC/IPC-Klassen für die Recherche eingesetzt?
4. Handelt es sich um einen Hauptanspruch oder einen abhaengigen Anspruch (abhaengige Ansprueche können weniger Merkmale enthalten = leichter angreifbar)?
## Aktuelle Rechtsprechung
> **EPA, Technische Beschwerdekammer, T 153/85:** Bei der Neuheitspruefung ist jede Entgegenhaltung einzeln zu betrachten; eine neuheitsschaedliche Wirkung kann nur aus einer einzigen Schrift hergeleitet werden, nicht durch Kombination mehrerer Dokumente.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.