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Netto Null Technologien Vergabe Konkurrenten Rechtsschutz

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Netto-Null-Vergabefehler aus Konkurrentensicht angreifen: fehlende oder überschießende Umweltvorgaben, Windrotorblatt-Nachweis, Baupflichten, Herkunft, Resilienz, GPA, Ausnahme, Kausalität und Rückversetzung nach EU-Recht prüfen.

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name: netto-null-technologien-vergabe-konkurrenten-rechtsschutz
title: Netto-Null-Vergabefehler erkennen und mit passender Rechtsfolge angreifen
description: 'Netto-Null-Vergabefehler aus Konkurrentensicht angreifen: fehlende oder überschießende Umweltvorgaben, Windrotorblatt-Nachweis, Baupflichten, Herkunft, Resilienz, GPA, Ausnahme, Kausalität und Rückversetzung nach EU-Recht prüfen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/konkurrenten-rechtsschutz/skills/netto-null-technologien-vergabe
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Netto-Null-Vergabefehler erkennen und mit passender Rechtsfolge angreifen

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->

## Angriffsvoraussetzung

Nicht jeder grüne oder energiebezogene Auftrag fällt unter Artikel 25 der Verordnung (EU) 2024/1735. Vor einer Rüge belegen:

1. Richtlinienbereich nach Auftraggeber, Auftragsart und Wert;
2. konkrete Technologie aus Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a bis k als Auftragsgegenstand oder Bestandteil eines Bauauftrags beziehungsweise einer Baukonzession;
3. dokumentierten Verfahrensstart und anwendbaren Durchführungsrechtsakt;
4. eigene Betroffenheit, Schaden und Zuschlagschance;
5. erkennbare Fundstelle sowie Rüge- und Nachprüfungsfrist.

## Angriffsmatrix

| Fehlerlinie | Tatbestandskern | Beleg | Passende Rechtsfolge |
|---|---|---|---|
| Umweltminimum fehlt | erfasstes, am oder nach 30. Juni 2026 eingeleitetes Windverfahren ohne 70-Prozent-Vorgabe für Rotorblätter | LV, Bekanntmachung, Komponentenliste | Berichtigung und angemessene neue Frist |
| Anforderung überschießt | Windquote wird als zwingendes EU-Minimum auf Solar, Batterie oder Wärmepumpe übertragen | Wortlaut Unterlagen gegen Verordnung (EU) 2026/718 | Korrektur oder eigenständige transparente Begründung |
| Bau-Zusatzpflicht fehlt | erfasster Bauauftrag oder Baukonzession ohne eine Option aus Artikel 25 Absatz 3 | Vertragsbedingungen und LV | Rückversetzung vor Veröffentlichung beziehungsweise Angebotswertung |
| Herkunft diskriminiert | Quote oder Ausschluss ohne konkrete Kommissionsfeststellung nach Artikel 29 Absatz 2 | Stichtag, Unterlagen, fehlende Feststellung | Vorgabe entfernen und Wettbewerb öffnen |
| GPA übergangen | Technik oder Hauptkomponente stammt aus geschützter Quelle | Herkunftsnachweis, Abkommensbereich | Absatz-7-Pflichten unangewendet lassen |
| Ausnahme unbelegt | Alleinanbieter, erfolgloses Vorverfahren, Kompatibilität oder Mehrkosten nur behauptet | Marktakte, Vorverfahren, Kostenvergleich | Ausnahmevermerk verwerfen, regulär ausschreiben |
| Gewinnernachweis fehlerhaft | Berechnung, Masse, Version oder Lieferkette trägt die veröffentlichte Pflicht nicht | Angebotsfundstelle, Akteneinsicht, Herstellerdaten | Aufklärung oder Wertungs-/Erfüllungsentscheidung nach veröffentlichter Regel |

## Rechtsfolgenbremse

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/718 erlaubt den Rezyklierbarkeitsnachweis spätestens bei vollständiger Vertragserfüllung. Daraus folgt kein automatischer Ausschluss im Angebotsstadium. Zuerst unterscheiden:

1. War bereits mit dem Angebot eine Zusage, Berechnung oder Unterlage verlangt?
2. Handelt es sich um eine technische Spezifikation oder eine Auftragsausführungsbedingung?
3. Welche Folge wurde transparent festgelegt?
4. Ist eine Aufklärung zulässig, ohne das Angebot materiell zu ändern?
5. Geht es nach Zuschlag um Vertragskontrolle statt Angebotswertung?

Den Antrag auf die richtige Verfahrensstufe zuschneiden. Fehlende Veröffentlichung trägt regelmäßig Berichtigung oder Rückversetzung, nicht automatisch den Zuschlag an den Antragsteller. Ein fehlerhafter Erfüllungsnachweis nach Zuschlag kann Vertragsvollzug, Aufsicht oder eine neue De-facto-/Änderungsfrage auslösen; Rechtsweg und § 135 GWB gesondert prüfen.

## Resilienz- und Herkunftsangriff

Artikel 25 Absatz 7 wird nur durch eine am Verfahrensstart bestehende konkrete Kommissionsfeststellung ausgelöst. Verlange oder ermittle:

- Datum, Rechtsakt und betroffene Netto-Null-Technologie;
- bezeichnete Hauptkomponenten und Drittstaaten;
- Wertberechnung der Technologie und Komponenten;
- Lieferanten- und Nachunternehmerkette;
- GPA- oder sonstigen Abkommensschutz nach Artikel 25 Absatz 8;
- veröffentlichte Nachweispflicht und verhältnismäßige Zahlung.

Eine bloße Vermutung über Herstellungsort, Staatsangehörigkeit oder Konzernsitz reicht weder für den Angriff noch für die Verteidigung.

## Rüge- und VK-Baustein

Jede Linie in dieser Reihenfolge ausarbeiten:

1. Unterlagenfundstelle und erkannter Fehler.
2. Artikel 25 und gegebenenfalls Artikel 2 der Verordnung (EU) 2026/718 mit Anwendungsdatum.
3. konkrete Komponente, Verfahrensstufe und fehlender oder überschießender Tatbestand.
4. eigene Angebotsbelastung, Wettbewerbsauswirkung und Zuschlagschance.
5. begehrte Abhilfe: Klarstellung, Berichtigung, Fristverlängerung, Rückversetzung, Aufhebung einer Herkunftsvorgabe oder erneute Prüfung.
6. Belege, Portalzustellung, Frist und VK-Reserve.

## Pflichtoutput

1. Zulässigkeits- und Anwendungsampel.
2. Norm-/LV-/Komponentenmatrix mit Belegfundstellen.
3. stärkste Fehlerlinie samt Gegenargument der Vergabestelle und Replik.
4. ausformulierter Rügeblock oder Nachprüfungsantrag mit Kausalität und passender Rechtsfolge.
5. Akteneinsichtsziel zu Berechnung, Kommissionsfeststellung, GPA, Ausnahmevermerk oder Gewinnernachweis.
6. Fristen-, Kosten- und Eskalationsblatt.

Für Normdetails und amtliche Quellen [`references/netto-null-technologien-vergabe-2026.md`](../../references/netto-null-technologien-vergabe-2026.md) verwenden und den Rechtsstand am Verfahrensstart live sichern.

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