Nebenangebote nach Paragraf 35 VgV rechtssicher zulassen und nach Paragraf 127 GWB sowie Paragraf 58 VgV werten: Mindestanforderungen, Kennzeichnung, Vergleichbarkeit, Traunfellner, Ausschluss und Vergabevermerk.
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title: Nebenangebote nach § 35 VgV und ihre Wertung
description: 'Nebenangebote nach Paragraf 35 VgV rechtssicher zulassen und nach Paragraf 127 GWB sowie Paragraf 58 VgV werten: Mindestanforderungen, Kennzeichnung, Vergleichbarkeit, Traunfellner, Ausschluss und Vergabevermerk.'
author: Klotzkette
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# Nebenangebote nach § 35 VgV und ihre Wertung
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
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## 1. Begriffs- und Normenkorrektur
Der Skill behandelt Nebenangebote, nicht vertragliche Nebenabreden. Kernnorm ist § 35 VgV; hinzu kommen § 127 Abs. 4 GWB sowie §§ 57 und 58 VgV. Bei Bauleistungen die VOB/A-EU-Sonderregeln statt § 35 VgV anwenden.
Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Fassung fort. In Neuverfahren ist in Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung ausdrücklich anzugeben, ob Nebenangebote zugelassen, vorgeschrieben oder ausgeschlossen werden; § 35 Abs. 1 VgV verlangt für diese Wahl keine Begründung. Mindestanforderungen und Wertungslogik bleiben davon unberührt.
## 2. Gestaltungsentscheidung vor Bekanntmachung
1. Entscheiden, ob Nebenangebote zugelassen, vorgeschrieben oder ausgeschlossen werden.
2. Entscheidung in Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung eindeutig abbilden.
3. Auftragsbezug definieren: Welches funktionale Ziel darf auf anderem technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Weg erreicht werden?
4. Mindestanforderungen so formulieren, dass Gleichwertigkeit prüfbar ist; bloße Wiederholung der Hauptlösung vermeiden.
5. Einreichungsart, Kennzeichnung, erforderliche Erläuterungen, Preisblatt- und Formatbezug festlegen.
6. Zuschlagskriterien für Haupt- und Nebenangebote gleichermaßen anwendbar gestalten.
## 3. Mindestanforderungs- und Wertungsmatrix
| Prüfpunkt | Hauptangebot | Nebenangebot | Beleg | Folge |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Leistungsziel | | | | |
| zwingende Mindestanforderung | | | | |
| Schnittstelle/Kompatibilität | | | | |
| Termin und Ausführbarkeit | | | | |
| Preis/Lebenszykluskosten | | | | |
| Qualität und Risiko | | | | |
| Form und Kennzeichnung | | | | |
## 4. Wertungsworkflow
1. Zuerst Zulassung und formgerechte Kennzeichnung prüfen.
2. Danach jede Mindestanforderung binär und mit Aktenstelle bewerten.
3. Nur erfüllende Nebenangebote in die Zuschlagswertung übernehmen.
4. Haupt- und Nebenangebote mit derselben veröffentlichten Bewertungsmethode vergleichen; keine nachträgliche Sonderformel bilden.
5. Abweichende Leistungs-, Termin-, Betriebs- und Folgekosten in der vorgesehenen Wertungslogik abbilden.
6. Ausschlussgrund, Wertungsentscheidung und Rangfolge getrennt dokumentieren.
## 5. Rechtsprechungsanker
EuGH, Urteil vom 16.10.2003, C-421/01, Traunfellner: Mindestanforderungen für Varianten müssen in den Vergabeunterlagen hinreichend angegeben sein; ein bloßer Verweis auf nationales Recht ersetzt sie nicht. Vor Zitat Tenor, Randnummer und Übertragbarkeit auf § 35 VgV über EUR-Lex prüfen.
## 6. Fehlerkontrolle
- Fehlt die Bekanntmachungsangabe, nicht nachträglich von einer Zulassung ausgehen.
- Keine technische Innovation verlangen und zugleich jede funktionale Abweichung über starre Mindestanforderungen sperren.
- Ein Nebenangebot nicht allein deshalb ausschließen, weil es zu einer anderen Einordnung als Liefer- oder Dienstleistungsauftrag führt.
- Nebenangebot und unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen anhand des erklärten Abweichungskorridors trennen.
## 7. Output
Liefern: Zulassungsentscheidung, ausformulierte Mindestanforderungen, Einreichungsregel, gemeinsame Wertungsmatrix und Vergabevermerk. Bei Bietereinwand zusätzlich Abhilfeprüfung mit Berichtigung, Fristverlängerung oder begründetem Festhalten.