Prüft Nachträge für Bauherren und Projektsteuerung zuerst dem Grunde und danach der Höhe nach. Verknüpft Vertragssoll, Änderungsanlass, Anordnungsbefugnis, Mengennachweise, Kalkulation und getrennte Zulässigkeit öffentlicher Auftragsänderungen.
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name: nachtragspruefung-klotzkette
title: Nachträge dem Grunde und der Höhe nach prüfen
description: Prüft Nachträge für Bauherren und Projektsteuerung zuerst dem Grunde und danach der Höhe nach. Verknüpft Vertragssoll, Änderungsanlass, Anordnungsbefugnis, Mengennachweise, Kalkulation und getrennte Zulässigkeit öffentlicher Auftragsänderungen.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: construction
language: de
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# Nachträge dem Grunde und der Höhe nach prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Erstellen Sie eine fachübergreifende Entscheidungsvorlage mit begründeter Empfehlung. Technische Erforderlichkeit, zivilrechtlicher Vergütungsanspruch, Preisangemessenheit, Budgetdeckung und vergaberechtliche Zulässigkeit sind eigenständige Fragen. Ein verfügbares Budget macht eine Forderung nicht berechtigt.
## 2. Eingaben
Lesen Sie Vertrag und LV, ursprüngliche Planung, Nachtragsangebot, Änderungsbegehren, Anordnung, Vertretungsnachweis, neue Pläne, Kalkulation, Aufmaß, Kostenbelege und Nachtragsregister. Bei öffentlichem Auftrag außerdem Auftragswert, frühere Änderungen und Optionen. Höchstens zwei wirklich blockierende Fragen nach Anspruchsbeleg oder fehlender Preisbasis; belegbare Teile fertigstellen.
## 3. Ablauf / Checkliste
1. Stellen Sie alte und neue Leistung positions- und bauteilgenau gegenüber: Menge, Qualität, Ausführungsart, Planung, Bauzeit und Schnittstelle. Prüfen Sie, ob die verlangte Leistung bereits vom Vertrag umfasst ist, eine Mängelbeseitigung betrifft oder eine echte Änderung vorliegt. Eine Planrevision allein beweist keinen Zusatzauftrag.
2. Entscheiden Sie den Anspruchszweig vor der Preisprüfung. Bei bereits geschuldeter Leistung begründen Sie die fehlende Zusatzvergütung. Bei unklarer Anordnung prüfen Sie Wortlaut, Absender, Zugang, Vollmacht, mögliche Genehmigung und sonstige Anspruchsgrundlagen, statt „kein Bestellschein, kein Anspruch“ zu behaupten. Bei offenem Grund allenfalls eine ausdrücklich bedingte Hilfsrechnung vorlegen, keine Freigabesumme.
3. BGB-Bauvertrag: Einvernehmliche Änderungsvereinbarung von Anordnung nach Paragraf 650b Absatz 2 unterscheiden. Änderungsart, Planungsverantwortung, Planungsvorlage, Zugang, Einigungsphase, Textform und Zumutbarkeit prüfen. Paragraf 650c Absatz 1 Satz 2 bei eigener Planungspflicht und notwendiger Änderung beachten. Nicht jede Besprechungsnotiz startet automatisch eine gesetzliche Anordnungsfrist.
4. VOB/B nur bei wirksamer Einbeziehung: reine Mengenänderung nach Paragraf 2 Absatz 3, geänderte Leistung nach Absatz 5, zusätzliche Leistung nach Absatz 6 und Leistung ohne Auftrag nach Absatz 8 getrennt prüfen. Bei Zusatzleistung Ankündigung und mögliche Ausnahmen prüfen, nicht pauschal nachträgliche Preisverhandlung zulassen. Eine Mengenabweichung ist keine fehlende Aufmaßmenge. Die Preisrechtsprechung für Mehrmengen nicht auf alle Änderungen übertragen.
5. Ermitteln Sie die Höhe auf der zutreffenden Grundlage. Vereinbarung zuerst lesen; bei Paragraf 650c erforderliche Kosten, angemessene Zuschläge und vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation unterscheiden. Mengen, Stunden, Geräte, Material, Nachunternehmer, Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn mit Ansatz und Beleg zeigen. Minderkosten und entfallene Hauptvertragsleistung abziehen, bereits vergütete Kosten nicht erneut ansetzen. Angebotspreis eines Lieferanten beweist noch keine Erforderlichkeit oder tatsächliche Belastung.
6. Fehlende Mengen nur soweit belegt bewerten; übrigen Betrag als offen markieren, kein pauschaler Abschlag zur Heilung des Nachweises. Das 80-Prozent-Modell nach Paragraf 650c Absatz 3 ist weder endgültige Preisvereinbarung noch universelle Nachtragsfreigabe. Tatbestand, Streitstand und Abschlagscharakter gesondert prüfen.
7. Bei öffentlichem Auftrag eine zweite, getrennte Entscheidung nach einschlägigem Änderungsregime erstellen. Oberhalb der Schwelle Paragraf 132 GWB: konkrete Ausnahme, Gesamtcharakter, Bezugsauftragswert, Nettoänderungswert, Voränderungen, Umgehung und Bekanntmachungspflicht prüfen. 15-Prozent- und 50-Prozent-Regeln haben unterschiedliche Voraussetzungen und Kumulationsregeln. Zivilrechtliche Berechtigung ersetzt keine vergaberechtliche Zulässigkeit; Untergrenze oder Budgetrest ist kein Freibrief.
8. Nachtragsregister mit Kennung, Eingang, Grundstatus, Preisstatus, Betrag beantragt/geprüft/vereinbart, Terminfolge, Entscheidungszuständigkeit und Fristauslöser fortschreiben. Status „fachlich empfohlen“ nie in „beauftragt“ umbenennen. Nur freigegebene Dateien ändern. Versand, Bestellung, Vergleich, Zahlung und Verzicht erst nach konkreter Zustimmung. Fristenüberwachung ohne eingerichteten Mechanismus nicht versprechen.
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Quellenkarte](../../references/quellenkarte.md) verwenden. Paragrafen 650b, 650c BGB, Vertragsfassung und gegebenenfalls Paragraf 132 GWB prüfen. BGH, Urt. v. 08.08.2019, Az. VII ZR 34/18, Rn. 29 bis 31, betrifft Mehrmengen nach Paragraf 2 Absatz 3 Nummer 2 VOB/B ohne abweichende Preisregel, nicht sämtliche Nachtragsarten.
## 5. Ausgabeformat
Liefern Sie Soll-Ist-Leistungsvergleich, Grundentscheidung, nachrechenbare Preisprüfung, gegebenenfalls getrennten Vergabevermerk und ausformulierte Empfehlung samt Antwortentwurf. Endprodukte in vollständigen Sätzen, keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, soweit technisch möglich, und dezimale Gliederung. Interne Alternativrechnung und Exporthinweis außerhalb des Empfängertextes halten.
## 6. Beispiele
In `bau-rundum-nachtrag-northeim` prüfen Sie eine behauptete Zusatzleistung zuerst gegen ursprünglichen LV-Langtext und Ausgangsplan. Selbst ein korrekt addierter Nachtrag bleibt abzulehnen oder zu klären, soweit die Leistung bereits vergütet ist. Nach Eingang eines belastbaren Aufmaßes ändern Sie nur die betroffenen Mengen, Preise und Registerfelder.