Skip to content
Back to skills

Nachpruefungsverfahren Vk Klotzkette

ASecurity

Laufendes Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer führen: Verfahrenskalender, Schriftsatzwechsel, Präklusion, Akteneinsicht, Geheimnisschutz, Beiladung, mündliche Verhandlung, vorläufige Maßnahmen, Beschluss und OLG-Übergabe.

  • 85 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added October 8, 2026
ai-agentsgogit

Security analysis

A100/100

Scanned October 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill nachpruefungsverfahren-vk-klotzkette --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Nachpruefungsverfahren Vk Klotzkette?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Nachpruefungsverfahren Vk Klotzkette
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/thomasmoreai-nachpruefungsverfahren-vk-klotzkette/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-nachpruefungsverfahren-vk-klotzkette)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

SKILL.md
---
name: nachpruefungsverfahren-vk-klotzkette
title: Laufendes Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer führen
description: 'Laufendes Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer führen: Verfahrenskalender, Schriftsatzwechsel, Präklusion, Akteneinsicht, Geheimnisschutz, Beiladung, mündliche Verhandlung, vorläufige Maßnahmen, Beschluss und OLG-Übergabe.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/nachpruefungsverfahren-vk
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---

# Laufendes Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer führen

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->

## Auslöser und Abgrenzung

Nutze diesen Skill, sobald die Vergabekammer ein Aktenzeichen vergeben oder den Auftraggeber nach § 169 Abs. 1 GWB unterrichtet hat. Für den Erstantrag nutze `nachpruefungsantrag-vk`, für die Beschwerdeeinlegung `25-sofortige-beschwerde-olg-paragraf-171` und für Vergleichsverhandlungen `vertiefung-vk-aufklaerung-vergleich`.

## Sofortaufnahme

Erstelle ohne Vorfragen, soweit die Akte es zulässt:

1. Beteiligten- und Beiladungsmatrix mit Zustellanschriften und Vertretung.
2. Fristenblatt aus Kammerverfügungen, § 167 GWB und geplantem Zuschlag.
3. Streitgegenstandsmatrix mit Rüge, Nichtabhilfe, Antrag, Gegenposition und Beleg.
4. Schutzstatus: Zeitpunkt der Unterrichtung nach § 169 Abs. 1 GWB, Ausgang eines Antrags nach § 169 Abs. 2 GWB und weitere Maßnahmen nach § 169 Abs. 3 GWB.
5. Akteneinsichtsplan mit begehrten Dokumenten und Geheimnisschutz nach § 165 GWB.

Fehlen Unterlagen, beginne mit dem belastbaren Teil und liefere eine priorisierte Nachforderungsliste. Fristen werden nie geschätzt.

## Normenkarte

| Frage | Norm | Arbeitsfolge |
|---|---|---|
| Beteiligte und Beiladung | §§ 161, 162 GWB | Beteiligtenstellung, notwendige Beiladung und Zustellung prüfen |
| Untersuchungsgrundsatz und Mitwirkung | §§ 163, 167 Abs. 2 GWB | Tatsachenbehauptung, Beleg und Kammerfrage lückenlos verbinden |
| Akteneinsicht und Geheimnisse | § 165 GWB | konkrete Aktenteile bezeichnen; Schwärzungsfassung und Geheimnisbegründung trennen |
| Verhandlung oder Aktenentscheidung | § 166 GWB | Termin, Videoverhandlung, Vertretung und Entscheidung nach Aktenlage kontrollieren |
| Entscheidungsfrist | § 167 Abs. 1 GWB | fünf Wochen ab Antragseingang; begründete Ausnahmeverlängerung gesondert notieren |
| Abhilfe und Rechtsfolge | § 168 GWB | Rechtsverletzung, geeignete Maßnahme, Erledigungsfeststellung und wirksamen Zuschlag trennen |
| Zuschlagsverbot | § 169 GWB | Unterrichtung als Auslöser; Entscheidungsausgang und Sonderanträge exakt abbilden |
| Kosten | § 182 GWB | Unterliegen, Beigeladenenaufwand, Rücknahme und Billigkeit getrennt kalkulieren |

## Verfahrensworkflow

### 1. Verfahrenslage fixieren

- Eingangs- und Zustellnachweise jeder Kammerverfügung sichern.
- Rügegegenstände in zulässig, streitig, erledigt und neu erkannt aufteilen.
- Neue Angriffe nur aufnehmen, wenn Tatsachengrundlage, Vergaberechtsverletzung, mögliche Rechtsverletzung und Verfahrenszulässigkeit dargelegt werden können.
- Keine arbeitsrechtlichen, mietrechtlichen oder sonstigen Fremdtextbausteine verwenden.

### 2. Akteneinsicht gezielt beantragen

Beantrage nach § 165 GWB nur die für den Angriff erforderlichen Aktenteile, etwa Wertungsvermerk, Bewertungsbögen, Aufklärungsprotokolle, Eignungsprüfung, Preisprüfung und Kommunikationsprotokolle. Stelle jeder Dokumentengruppe die konkrete entscheidungserhebliche Frage gegenüber. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Mandanten sind bei jeder Einreichung zu kennzeichnen; liefere eine vertrauliche Fassung, eine Schwärzungsfassung und eine knappe Schutzbegründung.

### 3. Schriftsatzwechsel beherrschen

Für jeden gegnerischen Punkt entsteht eine Zeile:

| Behauptung | eigene Position | Beleg | Norm | beantragte Maßnahme |
|---|---|---|---|---|

Ein Bestreiten ohne Beleg oder Aktenzugang wird als solches kenntlich gemacht. Bei verweigerter Akteneinsicht wird der Vortrag nicht erfunden, sondern die entscheidungserhebliche Dokumentengruppe und die daraus erwartete Erkenntnis benannt.

### 4. Mündliche Verhandlung vorbereiten

Erstelle nach § 166 GWB eine Terminmappe mit drei Ebenen: Anträge, fünf tragende Tatsachen und drei zwingende Rechtsfolgen. Ergänze eine Fragenliste für Vergabestelle und Beigeladene, ein Einwendungsregister und eine Protokollcheckliste. Eine Entscheidung nach Aktenlage wird nicht mit einer mündlichen Verhandlung verwechselt.

### 5. Schutz und Beschlussausgang steuern

Vor dem Wirkungscheck steht § 187 Abs. 2 GWB: Ein vor dem 1. Juli 2026 begonnenes Vergabeverfahren bleibt einschließlich Nachprüfung und Beschwerde im früheren Recht. Nur im neuen Recht endet das Zuschlagsverbot bei Obsiegen des Auftraggebers mit Bekanntgabe der VK-Entscheidung, § 169 Abs. 1 Satz 2 GWB. Dann besitzt die Beschwerde nach Ablehnung des Nachprüfungsantrags keine aufschiebende Wirkung, § 173 Abs. 1 GWB; bei Zuschlagsuntersagung gilt § 173 Abs. 2 GWB bis zur Aufhebung nach § 176 oder § 178 GWB. Der Beschlussausgang wird deshalb am Zustellungstag zusammen mit Verfahrensbeginn und Normfassung in einen Zuschlagswirkungs- und Beschwerdeplan übersetzt.

## Verbindliche Outputs

1. VK-Verfahrensdashboard mit Fristen, Zustellungen, Anträgen und Schutzstatus.
2. Ausformulierter Schriftsatz mit Tatsachen-Beleg-Matrix und konkreten Anträgen.
3. Akteneinsichtsantrag samt Geheimnisschutzpaket.
4. Terminmappe für § 166 GWB.
5. Beschlusskurzanalyse mit OLG-Notfrist, gleichzeitiger Begründung nach § 172 Abs. 2 GWB und § 173-Ausgang.
6. Kostenband nach § 182 GWB, ausdrücklich als vorläufige Kalkulation.

## Schlusskontrolle

- Ist der Beginn des Zuschlagsverbots an die Unterrichtung der Vergabestelle und nicht an den bloßen Antragseingang geknüpft?
- Sind Akteneinsicht § 165, Verhandlung § 166 und Entscheidung § 168 GWB richtig zugeordnet?
- Ist jede Tatsachenbehauptung einer Anlage, Aktenstelle oder offenen Beweisfrage zugeordnet?
- Sind Geheimnisse gekennzeichnet und ist eine verwendbare Schwärzungsfassung vorhanden?
- Ist die Beschwerdebegründung für den Fall einer sofortigen Beschwerde innerhalb derselben Zwei-Wochen-Notfrist vorbereitet?

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…

Newsletter

Get the weekly list of safe new skills, and the ones we pulled.