Ersten Nachprüfungsantrag des Bieters vollständig entwerfen: prüft Schwelle, Interesse, Rechtsverletzung, Schaden und jede Rügefrist, formuliert Sach- und Eilanträge, Beweisangebote, Akteneinsicht und Anlagen und sichert den Eingang.
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title: Nachprüfungsantrag als belastbaren Powerdraft erstellen
description: 'Ersten Nachprüfungsantrag des Bieters vollständig entwerfen: prüft Schwelle, Interesse, Rechtsverletzung, Schaden und jede Rügefrist, formuliert Sach- und Eilanträge, Beweisangebote, Akteneinsicht und Anlagen und sichert den Eingang.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Nachprüfungsantrag als belastbaren Powerdraft erstellen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
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## 1. Verfahrensfassung und Notfrist
Zuerst Beginn des Vergabeverfahrens feststellen. Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB grundsätzlich die bis 30. Juni 2026 geltende Fassung. Insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 5 und das Ende des Zuschlagsverbots bei Obsiegen des Auftraggebers nach aktuellem § 169 Abs. 1 GWB nicht rückwirkend anwenden.
Sofort sichern: Nichtabhilfezugang, Angebots-/Bewerbungsfrist, §-134-Information, beabsichtigter Zuschlag, Vertragsschlussstatus, zuständige Vergabekammer und technisch sicherer Eingangskanal.
## 2. Zulässigkeit je Angriff
1. Anwendungsbereich und EU-Schwelle.
2. Interesse am Auftrag oder an der Konzession, § 160 Abs. 2 GWB.
3. konkrete Verletzung eines Rechts nach § 97 Abs. 6 GWB.
4. entstandener oder drohender Schaden in Form beeinträchtigter Zuschlagschance.
5. Rügezuordnung für jeden Verstoß: tatsächliche Kenntnis binnen zehn Kalendertagen, Erkennbarkeit in Bekanntmachung oder Unterlagen bis Fristablauf und 15 Kalendertage nach Nichtabhilfe, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB.
6. In Neuverfahren Missbrauchsschranke nach Nr. 5 gesondert prüfen; sie ist keine zusätzliche Rügefrist.
7. Ausnahmen des § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB und Sonderfälle des § 135 GWB nicht pauschal ausdehnen.
## 3. Schriftsatzaufbau nach § 161 GWB
1. Vergabekammer und Beteiligte; gegebenenfalls Empfangsbevollmächtigter.
2. bestimmte Sachanträge: geeignete Maßnahme oder Zurückversetzung auf die fehlerfreie Stufe, neue Wertung, Unterlassung des Zuschlags oder Feststellung nach § 135 GWB; keinen Zuschlag an den Antragsteller als Regelfolge beantragen.
3. besondere vorläufige Maßnahme nach § 169 Abs. 3 GWB nur bei anderer konkreter Rechtsgefährdung neben dem drohenden Zuschlag.
4. Sachverhalt als Chronologie mit Dokumentfundstellen.
5. Zulässigkeit und Rüge für jeden Angriff.
6. Begründetheit: Vorgabe, tatsächliches Handeln, Normverstoß, subjektive Rechtsverletzung und mögliche Ergebnisrelevanz.
7. verfügbare Beweismittel und präzise Akteneinsichtsanträge nach § 165 GWB; Geheimhaltungsinteressen anerkennen und eigene Geheimnisse kennzeichnen.
8. Anlagenverzeichnis mit stabiler Nummerierung.
Die Vergabekammer ermittelt nach § 163 GWB von Amts wegen, darf sich aber auf den Vortrag beschränken. Interne Vorgänge mit konkreten Indizien, Erkenntnisquelle und Akteneinsichtsziel vortragen; keine Behauptung ins Blaue.
## 4. Eingangs- und Sperrenkontrolle
Antrag nach § 161 Abs. 1 GWB schriftlich oder elektronisch einreichen und begründen. Elektronischer Eingang liegt nach Abs. 3 bei Speicherung auf der Empfangseinrichtung vor; Eingangsbestätigung sichern. Das Zuschlagsverbot entsteht erst mit Information der Vergabestelle durch die Kammer nach § 169 Abs. 1 GWB, nicht schon durch eigenen Versand.
## Pflichtoutput
1. Zulässigkeits- und Rügeampel je Angriff.
2. vollständig ausformulierter Nachprüfungsantrag mit Haupt- und Hilfsanträgen.
3. Beweis- und Akteneinsichtsmatrix.
4. Anlagen-, Zustell- und Eingangscheck.
5. Sofortplan bis zur Kammerinformation sowie Übergang in Termin und OLG-Beschwerde.