Nachprüfungsantrag vollständig ausarbeiten in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
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name: nachpruefungsantrag-ausarbeiten-klotzkette
title: 1. Zweck und Anwendungsfall
description: Nachprüfungsantrag vollständig ausarbeiten in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bauvergabe/bauvergabe-rechtsschutz/skills/nachpruefungsantrag-ausarbeiten
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# 1. Zweck und Anwendungsfall
Nachprüfungsantrag vollständig ausarbeiten. Bearbeite den konkret erteilten Auftrag und liefere das ausformulierte Ergebnis aus Sicht der beauftragten Partei.
# 2. Eingaben
Benötigt werden Zuständigkeit, Beteiligte, Rügechronologie, eigene Angebotsunterlagen, angegriffene Handlung, Belege, Ziel und Schutzbedarf. Der Antrag nach Paragrafen 160 und 161 GWB enthält eine bestimmte Richtung des Begehrens, Sachverhalt, Rechtsverletzung, Beweismittel und Darlegung der Rüge. Benennen Sie bekannte sonstige Beteiligte, ohne unbelegte Unternehmensdaten zu ergänzen. Beachten Sie gegebenenfalls den erforderlichen inländischen Empfangsbevollmächtigten. Lies vorhandene Unterlagen zuerst und frage nur nach entscheidenden fehlenden Angaben.
# 3. Ablauf und Checkliste
Formulieren Sie Anträge passend zur Rechtsverletzung. Regelmäßig ist eine geeignete Beseitigung durch Unterlassung des fehlerhaften Zuschlags und Rückversetzung oder erneute Wertung zu prüfen. Ein unmittelbarer Anspruch auf Zuschlag an den Antragsteller folgt nicht aus jedem Fehler. Paragraf 168 Absatz 1 gibt der Kammer einen eigenständigen Maßnahmerahmen; daraus folgt kein Verzicht auf eine klare Darstellung des Rechtsschutzziels.
Bauen Sie die Begründung aus Zulässigkeit und Begründetheit auf. Die Zulässigkeit erläutert Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Antragsbefugnis, Rüge und Fristen. Die Begründetheit verbindet konkrete Norm, tatsächlichen Verstoß, Beleg und betroffene Chance. Bei einer nicht bekanntgemachten Regionalwertung sind bekanntgemachte Kriterien, tatsächliche Wertung und Ergebniswirkung gegenüberzustellen. Bei einem fehlenden Verpflichtungsbeleg ist festzustellen, ob Partner und Eignungsleihe schon vor Angebotsfrist feststanden oder erst nachträglich konstruiert wurden.
Die VOB/A-Fassung 2026 ist konkret anzuwenden: Paragraf 16a EU enthält eine Pflicht zur Nachforderung innerhalb seiner Grenzen, soweit der Auftraggeber diese nicht vorab ausgeschlossen hat. Leistungsbezogene Korrekturen und Preisangaben unterliegen eigenen Grenzen. Ein Nachforderungsbegehren darf nicht zu einem neuen Angebot führen. EuGH, Urteil vom 29.03.2012 – Az. C-599/10, Rn. 40–44, ist ein begrenzter Anker für diese Grenze, nicht Ersatz des aktuellen Wortlauts.
Beantragen Sie Akteneinsicht gezielt. Benennen Sie Bewertungsbogen, dokumentierte Anwendung des streitigen Kriteriums oder Kommunikation zur Nachforderung, soweit für den Angriff erforderlich. Markieren Sie eigene Geschäftsgeheimnisse bei Übersendung. Der Antrag darf keine vertraulichen Konkurrenzinformationen behaupten, die dem Mandanten tatsächlich nicht bekannt sind. Nach Einsicht wird der Vortrag konkretisiert und der Zeitpunkt neuer Erkenntnisse festgehalten.
# 4. Quellenpflicht
Prüfe tragende Aussagen anhand der pluginlokalen [Rechtsquellen und Entscheidungen](../../references/rechtsstand-und-entscheidungen.md) und der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). EuGH, Urt. v. 12.02.2004 – Az. C-230/02, Grossmann Air Service, Rn. 28–29 und 37–40, grenzt diskriminierungsbedingt verhinderte Teilnahme vom verspäteten Angriff ab; keine Antragsbefugnis jedes Kritikers. EuGH, Urt. v. 17.11.2022 – Az. C-54/21, Antea Polska, Rn. 64–66 und 83–85, verlangt konkrete Geheimnisprüfung und gegebenenfalls einen neutralen wesentlichen Inhalt; kein unbeschränkter Zugang zu Konkurrenzkalkulationen. Wähle den sachlich passenden Anker und benenne seine Übertragungsgrenze. Rechtsstand 06.10.2026; vor realer Verwendung aktuelle Fassung, Einleitungsdatum und Paragraf 187 Absatz 2 GWB prüfen. Keine erfundenen Aktenzeichen, Randnummern oder Literaturfundstellen. Die Quellenreferenz bezeichnet technische Abrufgrenzen.
# 5. Ausgabeformat
Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungsauswürfe sind als Endprodukt verboten. Beleg- und Fristentabellen ergänzen die begründete Entscheidung. Unbekannte Tatsachen erhalten klare Platzhalter in ansonsten vollständigen Texten. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown wird ein gesonderter Exporthinweis ausgegeben; keine tatsächlich nicht erzeugte Datei oder Formatierung behaupten. Interne Quellen- und Bearbeitungsvermerke bleiben außerhalb des Empfängertexts. Prüfe vor Abschluss, ob das bestellte Dokument mit zutreffender Rolle, Belegen, Antrag und Anlagen vorliegt. Versand, Einreichung, Rücknahme oder verbindliche Erklärung folgen dem konkreten Auftrag; ein Entwurf ist nicht übermittelt.
# 6. Beispiele
„Es wird beantragt, der Antragsgegnerin zu untersagen, den Zuschlag auf Grundlage der angegriffenen Wertung zu erteilen, und ihr aufzugeben, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Wertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. Ferner wird Einsicht in die für die Anwendung des streitigen Kriteriums maßgeblichen Teile der Vergabeakte beantragt. Die Antragstellerin wendet sich gegen [konkreter Fehler]; der hierdurch verursachte Nachteil ergibt sich aus [Beleg und Zusammenhang].“
Der Baustein ist an die tatsächliche Akte anzupassen; die darin genannten Angaben gelten nicht ohne Beleg als vorhanden.