Workflow-Skill zu mehrseitige maerkte plattformen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
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name: mehrseitige-maerkte-plattformen
title: Mehrseitige Märkte und Plattformen
description: Workflow-Skill zu mehrseitige maerkte plattformen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kartellrecht-marktabgrenzung-pruefung/skills/mehrseitige-maerkte-plattformen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: general
practice: antitrust
language: de
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# Mehrseitige Märkte und Plattformen
## Grundproblem
Klassische Marktdefinition setzt einen Preis voraus. Plattformmärkte sind häufig zweiseitig: Eine Seite erhält Dienste kostenlos (Nutzer), die andere Seite zahlt (Werbetreibende, Entwickler). Keine der klassischen Marktdefinitionsmethoden greift ohne Anpassung.
## Rechtliche Einordnung
### Getrennte Märkte
Der EuGH tendiert dazu, die Marktseiten als getrennte Märkte zu definieren:
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Integrierte Betrachtung
Alternativ: Plattform als Gesamtprodukt, Preis = Summe der Preise beider Seiten (Rochet/Tirole, 2003).
## Prüfungsschritte
### 1. Identifikation der Marktseiten
- Welche Nutzergruppen interagieren über die Plattform?
- Welche Seite zahlt, welche erhält kostenlose Dienste?
- Asymmetrie: Wer profitiert von Netzwerkeffekten der anderen Seite?
### 2. Direkte vs. indirekte Netzwerkeffekte
| Typ | Beschreibung | Marktdefinitionsrelevanz |
|-----|-------------|--------------------------|
| Direkt | Mehr Nutzer → Mehrwert für alle Nutzer | Gleiche Seite |
| Indirekt | Mehr Nutzer (Seite A) → Mehrwert für Seite B | Kreuzeffekt |
### 3. SSNIP-Test auf Plattformen
Probleme:
- Preiserhöhung auf Seite A kann durch Erhöhung der Attraktivität auf Seite B ausgeglichen werden.
- Plattform kann Preiserhöhung für Werbetreibende profitabel halten, auch wenn Nutzerabwanderung einsetzt.
- Lösung: Beidseitiger SSNIP-Test (Kommission 2024 Rn. 93 ff.).
### 4. Relevante Märkte auf Plattformen (Praxis)
| Plattform | Typische Marktdefinition EU-Praxis |
|-----------|-----------------------------------|
| Google Search | Markt für allgemeine Suchdienste; Markt für Online-Suchwerbung |
| App Store | Markt für iOS App-Distribution; kein Android-Substitute |
| Facebook/Meta | Markt für soziale Netzwerke; Markt für Online-Werbung |
| Amazon Marketplace | Markt für Online-Marktplatzdienste; Markt für Onlineeinzelhandel |
### 5. Bewertung der vorgelegten Abgrenzung
- Wurden alle Marktseiten identifiziert?
- Wurde die Entscheidung für getrennte oder integrierte Betrachtung begründet?
- Netzwerkeffekte in der Abgrenzung berücksichtigt?
- DMA-Gatekeeper-Designierung als Referenzpunkt verwendet? (vgl. Skill `dma-und-gatekeeper-markt`)
## Leitentscheidungen Mehrseitige Maerkte
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- BKartA, Beschl. v. 01.02.2022 — B6-22/21 (Facebook/Meta) — Plattformmacht; Social-Network-Markt; Nutzerdaten als Wechselkostenfaktor.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.