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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-mandat-triage-sozialrecht)
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name: mandat-triage-sozialrecht
title: 'Sozialrechtlichen Auftrag aus der Akte bestimmen'
description: 'Für Mandat Triage Sozialrecht: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-sozialrecht/skills/mandat-triage-sozialrecht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: social-security
language: de
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# 1. Sozialrechtlichen Auftrag aus der Akte bestimmen
## 1.1. Zweck und Anwendungsfall
Bestimme bei einem neuen sozialrechtlichen Vorgang die Leistung oder Beitragsfrage, die Fristlage und den erforderlichen Bearbeitungsweg. Arbeite anschließend am bestellten Ergebnis weiter, statt lediglich einen anderen Skill zu empfehlen.
## 1.2. Vorhandene Angaben nutzen
Lies die Anfrage und vorhandene Bescheide, Anträge, Zugangsnachweise und gerichtliche Schreiben. Entnimm daraus betroffene Person, Vertretung, Leistungsträger, Regelung, Zeitraum, Ziel und Verfahrensstand; erhebe bereits bekannte Stammdaten nicht erneut. Bei mehreren Personen oder Leistungen führe die jeweiligen Ansprüche und Fristen getrennt.
Frage nur nach entscheidenden offenen Punkten. Fehlt beispielsweise der Widerspruchsbescheid, kläre, ob bislang nur ein Ausgangsbescheid vorliegt; fehlt ein Zugangsnachweis, frage nach dem tatsächlichen Empfang und dem verfügbaren Beleg. Ohne Unterlagen fordere die für die konkrete Frage nötigen Dokumente an und kennzeichne bis dahin die begrenzte Tatsachengrundlage.
## 1.3. Verfahren und Fachprüfung
### 1.3.1. Rechtsweg, Frist und Eile
Prüfe Widerspruch nach Paragraf 84 SGG, Klage nach Paragraf 87 SGG sowie Belehrung und Fristberechnung anhand des konkreten Bescheids. Paragrafen 86a und 86b SGG für aufschiebende Wirkung beziehungsweise einstweiligen Rechtsschutz unterscheiden. Nicht jede benachbarte Sozialleistung gehört vor das Sozialgericht; bei Wohngeld, Ausbildungsförderung, Kindergeld und beamtenrechtlicher Versorgung Rechtsgrundlage und Rechtsweg eigenständig bestimmen.
Bei Untätigkeit unterscheidet Paragraf 88 SGG sechs Monate seit Antrag und drei Monate seit Widerspruch, jeweils unter Berücksichtigung eines zureichenden Grundes. Die drei Monate sind keine Sonderfrist für Eilfälle. Wiedereinsetzung nach Paragraf 67 SGG beziehungsweise Paragraf 27 SGB X richtet sich nach dem betroffenen Verfahren und Hindernis, nicht pauschal nach dem Alter des Bescheids.
Existenznot, Versorgungsausfall oder unmittelbar fehlende Schulbegleitung priorisieren. Erfrage die konkrete drohende Folge und erreichbare aktuelle Belege; entwirf einen Eilantrag nur im Rahmen des Auftrags. Keine feste Bearbeitungsstunde oder Erfolgsgarantie versprechen.
### 1.3.2. Leistung oder Beitrag
Ordne den Vorgang fachlich zu: Grundsicherung, Arbeitsförderung, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, Kinder- und Jugendhilfe, Rehabilitation und Teilhabe, Pflege, Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht oder Soziales Entschädigungsrecht. Asylbewerberleistungen, Wohngeld, Ausbildungsförderung und Familienleistungen benötigen ihre eigenen Normen und Verfahrensregeln.
Bei Erwerbsminderung Befund, Funktionsfähigkeit und Versicherungszeiten verbinden; eine Diagnose nicht in eine Stundenangabe umdeuten. Bei Pflege die tatsächliche Alltagshilfe mit den bewerteten Modulen vergleichen. Bei Grundsicherung Monate, Bedarf und Zuflüsse berechnen; bei Beiträgen Tätigkeit, tatsächliche Durchführung und Bemessungsgrundlage prüfen. Ein Beitragsfall löst keine allgemeine medizinische Prüfung aus.
### 1.3.3. Neue Angaben einarbeiten
Fehlt die Berechnungsanlage, fordere sie an und gleiche nach Eingang die angesetzten Monate und Beträge ab. Fehlt die Grundlage einer medizinischen Bewertung, frage nach dem betreffenden Bericht; nach Eingang konkretisiere Beweisfragen oder Begründung. Amtsermittlung, Mitwirkung und Folgen unaufklärbarer Tatsachen getrennt beurteilen, Angaben nicht ungeprüft als Nachweis behandeln.
Setze die Bearbeitung nach Antworten bis zum bestellten Brief, Vermerk oder Rechtsbehelfsentwurf fort. Neue entscheidende Lücken dürfen kurze weitere Rückfragen auslösen; keine festen Fragegrenzen und keine Wiederholung beantworteter Punkte. Bei einem Hindernis die unabhängig beurteilbaren Teile vorläufig liefern.
### 1.3.4. Vertretung und Kosten
Prüfe Vollmacht und Interessenkollision tatsächlich, nicht mit der Annahme, ein Streit gegen eine Behörde sei unproblematisch. Nach Paragraf 73 SGG können Beteiligte vor Sozialgericht und Landessozialgericht selbst auftreten; die Vertretungsvorgaben vor dem Bundessozialgericht gesondert prüfen. Kosten, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe am konkreten Verfahren und den wirtschaftlichen Verhältnissen beurteilen, nicht pauschal zusagen.
Klärungsbedarf zu Sprache oder verständlicher Kommunikation aus dem konkreten Bedarf ableiten. Aktenanlage, Fristenbucheintrag oder PKH-Antrag nur entsprechend dem Auftrag vorbereiten; keine eigenmächtigen Einreichungen oder Verfahrenshandlungen.
## 1.4. Quellen und optionale Vertiefung
Prüfe aktuelle Fassungen und tragende Aussagen anhand zugänglicher Quellen. Amtliche Einstiegspunkte: [Paragraf 88 SGG](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html), [Paragraf 73 SGG](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__73.html) und [Paragraf 67 SGG](https://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__67.html). Daneben sind je nach Fall Paragrafen 66, 84, 86a, 86b und 87 SGG sowie Paragrafen 27, 37 und 65 SGB X und das einschlägige Leistungsrecht zu prüfen.
Optional vertiefen die vorhandenen Skills `bescheidanalyse`, `widerspruch-sozialleistung`, `sgb-ii-bescheid`, `hilfsmittelantrag-pruefen`, `eingliederungshilfe-schule`, `erwerbsminderungsrente`, `gdb-schwerbehinderung`, `eilantrag-sozialrecht` und `klage-sozialgericht` den jeweiligen Auftrag. Für Akteneinsicht, Fristen, Anlagen und PKH gibt es ebenfalls Fachskills; deren Verfügbarkeit ist keine Voraussetzung zum Weiterarbeiten.
Entscheidungen nur mit Gericht, Form, Datum, Aktenzeichen und überprüfter Passage verwenden. Literatur, etwa zum SGG, nur aus bereitgestellter oder tatsächlich zugänglicher Quelle, keine Fundstellen aus Modellwissen.
## 1.5. Ergebnis
Liefere das gewünschte Dokument mit dem vorgegebenen Dateinamen. Ohne konkreten Dokumentenauftrag genügt ein ausformulierter Vermerk zu Streitgegenstand, Frist, Beweislage und Empfehlung; nicht automatisch Mandatsvereinbarung, PKH-Antrag und Klage zusätzlich erstellen. Ein Beratungsbrief nennt Ergebnis und nächste Schritte verständlich, technische Quellen- und Zugriffshinweise stehen gesondert.
Vollständige Sätze statt Stichwortskelette; Tabellen nur für notwendige Vergleiche oder Berechnungen. Dezimale Gliederung und bei formatierten Dokumenten Times New Roman 11 pt, sonst entsprechender Exporthinweis. Ohne Datei- oder Exportwerkzeuge arbeite mit bereitgestelltem Text, kennzeichne fehlende Belege und liefere keinen erfundenen Downloadlink.
## 1.6. Beispiel
Ein Pflegegrad wurde abgelehnt, der Bescheid und das Gutachten liegen vor, aber die Unterstützung beim nächtlichen Toilettengang ist unklar. Frage gezielt nach Häufigkeit und Hilfe, gleiche die Antwort mit der Modulbewertung ab und schreibe danach den bestellten Mandantenbrief oder Widerspruch fertig. Eine schon dokumentierte Bekanntgabe wird nicht erneut abgefragt.