Für MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: mabv-ratenplan-sicherheiten-und-notaranderkonto
title: MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto
description: 'Für MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# MaBV-Ratenplan, Sicherheiten und Notaranderkonto
## Prüfgegenstand
Dieser Skill beantwortet, ob der Bauträger Geld verlangen darf. Er trennt Raten nach Baufortschritt, Vorausleistungen, Reservierungsentgelt, Sonderwünsche, Notaranderkonto und gesetzliche Erwerbersicherheit.
## Fälligkeit vor jeder Zahlung
1. Wirksamer Vertrag ohne gefährliche Rücktritts-/Lösungsklausel des Bauträgers.
2. Vormerkung für die konkrete Einheit ranggerecht gesichert.
3. Lastenfreistellung des Globalfinanzierers einheitsbezogen und auszahlungsfest.
4. Baugenehmigung oder genehmigungsfreie Lage in der richtigen Schutzfrist.
5. § 3 Abs. 2 MaBV-Ratenplan oder echte § 7 MaBV-Bürgschaft, nicht beides unsauber vermischt.
6. 5-%-Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB effektiv gewährt, nicht nur rhetorisch erwähnt.
## Normenanker
§§ 271, 286, 305c Abs. 2, 307, 309 Nr. 12, 309 Nr. 15, 320, 641, 650m Abs. 2, 650u, 650v, 817, 818 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 34c GewO; § 57 BeurkG.
## Rote Muster
- Zwei Großraten oder acht wirtschaftliche Teilbeträge statt sieben sauberer MaBV-Stufen.
- Vorab-Rate ohne Bautenstand, Reservierung oder Sonderwunsch-Vorkasse außerhalb des Schutzsystems.
- Rate fällig schon bei bloßer Mitteilung des Bautenstands durch den Bauträger.
- Rate fällig ohne prüfbaren Bautenstandsnachweis: Foto allein genügt nicht, wenn Bauteile verdeckt, Gemeinschaftsflächen unklar oder Abnahmen nachgeschoben werden.
- Baustellenbesichtigung nur als Gnadenrecht des Bauträgers, obwohl der Erwerber Rate, Abnahmefähigkeit oder Mangelrisiko sachverständig prüfen muss.
- Bezugsfertigkeitsrate ohne sicheren Zugang oder ohne Zug-um-Zug-Besitzübergabe.
- Schlussrate trotz Restarbeiten oder noch nicht vollständig fertiggestelltem Gemeinschaftseigentum.
- § 7 MaBV-Bürgschaft, die nur Rückzahlung, aber nicht den tatsächlich versprochenen Sicherungsumfang abbildet.
## Bautenstand und Prüfrechte
Die Bautenstandsmitteilung ist kein Ersatz für Fälligkeit. Verlange bei streitiger Rate eine konkrete Zuordnung zu § 3 Abs. 2 MaBV, Bauabschnitt, Foto-/Planbeleg, Sachverständigentermin und Erklärung, welche Leistungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum wirklich fertig sind. Prüfrechte lassen sich aus Fälligkeit, Treu und Glauben, Abnahmevorbereitung und Beweisnot begründen; ein pauschales Baustellenverbot darf nicht dazu führen, dass der Verbraucher blind zahlt.
## Notaranderkonto
Das Notaranderkonto ist kein Ersatzetikett für MaBV-Konformität. Prüfe Verwahrungsinteresse, Auszahlungsanweisung, Pfändungs- und Abtretungsrisiko, § 401 BGB bei Auszahlungsanspruch und BGH VII ZB 28/20 nur nach Live-Verifikation.
## Ausgabe
Liefere die bestellte Zahlungseinschätzung oder die vollständige Antwort an Bauträger beziehungsweise Notar. Weise Rate, Rechenweg, nachgewiesenen Baufortschritt und offene Fälligkeitsvoraussetzungen verständlich aus, ohne interne Ampelbezeichnungen.
Fehlt eine Freistellungserklärung oder ein Bautenstandsnachweis, benenne das benötigte Dokument und die davon abhängige Aussage. Nach Eingang prüfe Sicherungsumfang beziehungsweise Bauabschnitt erneut und aktualisiere Betrag und Antworttext. Ein weiterer entscheidender Widerspruch darf eine gezielte Folgerunde auslösen; bereits geklärte Angaben bleiben übernommen. Bis zur Klärung keine Zahlungsfreigabe behaupten, aber belegte Teile weiterbearbeiten. Quellenprüfstatus separat dokumentieren und keine Zahlung oder Übermittlung ohne Freigabe auslösen.