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name: losbildung-mittelstandsfoerderung-klotzkette
title: Losbildung und Gesamtvergabe für die Vergabestelle entscheiden
description: 'Losbildung auf Auftraggeberseite entscheiden: Fach- und Teillose, Gesamtvergabe, Marktlage, Schnittstellen, Kosten, Infrastruktur-Ausnahme, Mittelstandsklausel und verteidigungsfähigen Vergabevermerk prüfen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/losbildung-mittelstandsfoerderung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Losbildung und Gesamtvergabe für die Vergabestelle entscheiden
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
Fokus: Losbildung und Mittelstandsförderung aus Sicht der Vergabestelle entscheiden. Für ab 1. Juli 2026 begonnene Verfahren enthält § 97a GWB Losgrundsatz und Ausnahmen; für früher begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die frühere Normfassung fort. § 30 VgV regelt Losangaben und Zuschlagsbegrenzung, § 5 VOB/A die Bauleistungslosen. Output ist ein Losbildungs- und Freigabevermerk.
### Losbildung und Mittelstandsförderung
## Einstieg
1. Verfahrensbeginn, zuständige Vergabestelle und anwendbare Normfassung?
2. Auftragsumfang: einheitliche Leistung oder klar trennbare Teilleistungen?
3. Bekanntmachung schon erfolgt? Losbildung dort schon dokumentiert?
4. Wirtschaftliche oder technische Gründe für Gesamtvergabe vorliegend?
5. Fachlose nach Gewerken (Bau, IT, Beratung) sinnvoll?
6. Bei behaupteten zeitlichen Gründen: Liegt ein Infrastrukturvorhaben nach § 97a Abs. 3 GWB vor, erreicht der Wert mindestens das Zweifache des einschlägigen Schwellenwerts und stammt die Finanzierung aus dem Sondervermögen oder gehört das Vorhaben zur in § 97a Abs. 4 GWB definierten Verkehrsinfrastruktur?
## Prüfraster Losbildung
### Grundsatz § 97a GWB
Leistungen sind grundsätzlich in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet zu vergeben. § 97 Abs. 4 GWB ergänzt den Schutz mittelständischer Interessen; die konkrete Ausnahme von der Losvergabe wird nach § 97a GWB geprüft und dokumentiert.
### Fachlose § 30 VgV / § 5 VOB/A
Trennung nach Gewerken, etwa Rohbau, Tiefbau, Elektro sowie IT-Beschaffung gegenüber IT-Dienstleistung.
### Teillose
Mengenmäßige Teilung (z. B. Bürobedarf nach Regionen, Standorten).
### Begründung Gesamtvergabe
Nach § 97a Abs. 2 GWB ist die Gesamtvergabe zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe sie erfordern. Bei den qualifizierten Infrastrukturvorhaben des § 97a Abs. 3 GWB können zusätzlich erforderliche zeitliche Gründe tragen; § 97a Abs. 4 GWB definiert die von Absatz 3 Nummer 2 erfasste Verkehrsinfrastruktur. Die Sonderroute setzt mindestens das Zweifache des einschlägigen Schwellenwerts und den dort bestimmten Finanzierungs- oder Verkehrsbezug voraus; eine bloße Beschleunigungsbehauptung genügt nicht. Begründung im Vergabevermerk:
- Wirtschaftlich: gravierender Kostennachteil bei Losbildung (Skalen-, Schnittstellen-, Logistikkosten).
- Technisch: Schnittstellenrisiken, Haftungsabgrenzung, Inkompatibilität.
- Sicherheit: einheitliche Verantwortung sicherheitsrelevant.
- Zeitlich: konkreter kritischer Pfad, belastbarer Terminvergleich und vollständige Tatbestandsprüfung nach § 97a Abs. 3 GWB; bei Verkehrsinfrastruktur zusätzlich die Definition des § 97a Abs. 4 GWB anwenden.
Im Fall einer Gesamtvergabe die Möglichkeit nach § 97a Abs. 5 Satz 1 GWB prüfen, den Auftragnehmer zur besonderen Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen bei Unteraufträgen zu verpflichten.
## Mittelstand und Bieterstruktur
- Eignungsleihe § 47 VgV: Bieter kann sich auf Kapazitäten Dritter berufen.
- Bietergemeinschaften: kartellrechtlich und vergaberechtlich einzelfallbezogen prüfen; belastbare Rechtsprechung nur mit frei verifizierter Fundstelle zitieren.
- Subunternehmer: Auftraggeber kann Eignung der Subunternehmer prüfen (§ 36 VgV).
## Verteidigungsprobe der Vergabestelle
- Kann ein fachkundiger Marktteilnehmer die fachliche und mengenmäßige Losstruktur aus den Unterlagen erkennen?
- Beruht jede Bündelung auf ex ante ermittelten Tatsachen statt auf bloßer Verwaltungsvereinfachung?
- Sind Kosten-, Schnittstellen-, Termin- und Sicherheitsannahmen mit Daten, Alternativenvergleich und Verantwortlichem belegt?
- Ist die Begründung vor Bekanntmachung in der Akte vorhanden und mit Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen konsistent?
## Vergabevermerk-Bausteine für Auftraggeber
1. Identifizierte Fach- und Teillose (Tabelle).
2. Prüfung wirtschaftlicher und technischer Gründe.
3. Gegenüberstellung Kosten Losvergabe vs. Gesamtvergabe.
4. Fazit Losentscheidung mit Begründung.
## Typische Fehler
- Gesamtvergabe ohne dokumentierte Prüfung.
- Wirtschaftliche Gründe werden nur pauschal genannt.
- Fachlose ohne Berücksichtigung von Schnittstellenpflichten beim Auftraggeber.
- Eignungsanforderungen pro Los sind nicht losbezogen, sondern für Gesamtleistung formuliert.
## Quellenregel
Rechtsprechung zur Gesamtvergabe erst nach der Normfassungsweiche des § 187 Abs. 2 GWB auf § 97a GWB übertragen und vor Ausgabe über eine amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Pflichtoutput
1. Fach- und Teillosmatrix.
2. Alternativenvergleich Los- gegenüber Gesamtvergabe.
3. Tatbestandsprüfung der gewählten Normfassung.
4. Schnittstellen- und Steuerungskonzept.
5. Freigabevermerk mit Red-Team-Gegenargument.