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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-literatur-quellen-prompting-leitfaden-rdg)
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name: literatur-quellen-prompting-leitfaden-rdg
title: Literatur und Quellen
description: 'Für Literatur und Quellen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-richtlinie-kanzleien/skills/literatur-quellen-prompting-leitfaden-rdg
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: regulatory
language: de
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# Literatur und Quellen
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO, BORA, FAO, BNotO, StBerG, WPO, PAO; DSGVO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen
Eine fundierte KI-Nutzungsrichtlinie stützt sich auf anerkannte Primärquellen und berufsständische Verlautbarungen. Dieser Skill listet die Kernliteratur, gibt Hinweise zur Recherche aktueller Entwicklungen und enthält eine offene Aktualisierungsliste für neu erscheinende relevante Quellen.
## Rechtlicher Hintergrund
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Quellenverzeichnis und Verifizierungsprotokoll erstellen | Quellenverzeichnis nach Schema; Template unten |
| Variante A — Quellenangaben aus KI unvollstaendig | Luecken als ungepruefte KI-Angaben markieren; Nachpruefung dokumentieren |
| Variante B — Nur Gerichtsentscheidungen zu zitieren | Rechtsprechungs-Subset; Quellenprüfung weglassen |
| Variante C — Quellenangaben auf Englisch | Englischsprachige Zitierweise; Bluebook oder OSCOLA als Standard |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Vorlagentext / Bausteine
**Pflicht-Literaturliste (Stand 07/2025):**
**Berufsständisches Softlaw:**
- BRAK (Remmertz), Hinweise zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Stand: Dezember 2024. Abrufbar unter: https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-1-2025-v-812025/kuenstliche-intelligenz-in-anwaltskanzleien-brak-veroeffentlicht-leitfaden/
- DAV, Initiativ-Stellungnahme zum Einsatz von KI in der Anwaltschaft, Stellungnahme Nr. 32/2025, Berlin, Juli 2025.
**Wissenschaftliche Literatur:**
- Martini/Wendehorst (Hrsg.), KI-VO — Kommentar zur Verordnung (EU) 2024/1689, 1. Aufl.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
**EU-Institutionen:**
- Europäische Kommission, FAQ zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-VO). Abrufbar unter: https://digital-strategy.ec.europa.eu
- Bundesnetzagentur, Hinweise zur KI-Kompetenz. Abrufbar unter: https://www.bundesnetzagentur.de
**Rechtsprechung:**
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Primärrechtsquellen:**
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- BRAO: https://www.gesetze-im-internet.de/brao/
- StGB § 203: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
**Offene Aktualisierungsliste (bei nächstem Review zu prüfen):**
- [ ] Neue BRAK-Hinweise nach 07/2025
- [ ] Neue DAV-Stellungnahmen nach 07/2025
- [ ] KI-VO-Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission
- [ ] Neue BGH/OLG-Entscheidungen zu KI in Schriftsätzen
- [ ] Neue EuGH-Entscheidungen zu DSGVO und KI
--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
## Hinweise zur Aktualisierung
Die Literaturliste ist beim halbjährlichen Richtlinien-Review vollständig zu überprüfen und um neu erschienene relevante Beiträge zu ergänzen. Sobald ein KI-VO-Durchführungsrechtsakt erscheint, ist er sofort in die Primärquellenliste aufzunehmen.
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- § 43 BRAO — Sorgfaltspflicht und korrekte Quellenangaben
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht (gilt auch für Quellenangaben)
- Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO — Richtigkeit der verarbeiteten Informationen
- § 44b UrhG — Text-und-Data-Mining-Schranke (für KI-Recherche)
## Triage zu Beginn
1. Werden Quellen aus KI-Ausgaben direkt verwendet oder gegen amtliche Quellen verifiziert?
2. Ist ein Verifikationsprozess für Rechtsprechungs-Fundstellen (juris, Beckonline, EUR-Lex) etabliert?
3. Werden Kommentare und Monografien aus KI-Ausgaben abgeglichen?
4. Gibt es eine aktuelle Literatursammlung für das relevante Rechtsgebiet?
5. Sind Mitarbeiter geschult, zwischen Primaer- und Sekundaerquellen zu unterscheiden?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
## Output-Template — Quellenverzeichnis / Verifizierungsprotokoll
**Adressat:** Kanzlei intern — Tonfall: dokumentierend
```
QUELLENVERZEICHNIS UND VERIFIZIERUNGSPROTOKOLL
[DATUM] — [AKTENZEICHEN] — Dokument: [BEZEICHNUNG]
PRIMÄRQUELLEN (verifiziert):
Rechtsprechung:
- [GERICHT, DATUM — AZ, FUNDSTELLE]: Verifiziert gegen [QUELLE] am [DATUM]
- [WEITERE]
Gesetze und Verordnungen:
- [NORM]: verifiziert gegen [QUELLE] am [DATUM]
SEKUNDÄRQUELLEN (Kommentare / Literatur):
- [AUTOR, Werk, Auflage, Randzahl]: Im Original eingesehen am [DATUM]
KI-GENERIERTE FUNDSTELLEN (Verifikationsstatus):
- [FUNDSTELLE]: [BESTAETIGT / NICHT GEFUNDEN / FEHLERHAFT — Korrektur: BESCHREIBUNG]
Verifiziert von: [NAME], [DATUM]
```
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.