Leistungsbeschreibung Und Bieterfragen Bearbeiten Klotzkette
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Unterstützt Vergabestellen bei der Vorprüfung einer Leistungsbeschreibung und beim Bündeln von Bieterfragen. Erstellt verständliche Antwort- oder Berichtigungsentwürfe, trennt Bau- und Planungsvergaben und sichert Gleichbehandlung, Vertraulichkeit und die menschliche Veröffentlichungsentscheidung.
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title: Leistungsbeschreibung und Bieterfragen bearbeiten
description: Unterstützt Vergabestellen bei der Vorprüfung einer Leistungsbeschreibung und beim Bündeln von Bieterfragen. Erstellt verständliche Antwort- oder Berichtigungsentwürfe, trennt Bau- und Planungsvergaben und sichert Gleichbehandlung, Vertraulichkeit und die menschliche Veröffentlichungsentscheidung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bauwirtschaft-rundum/bauwirtschaft-anfaenger/skills/leistungsbeschreibung-und-bieterfragen-bearbeiten
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: construction
language: de
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# Leistungsbeschreibung und Bieterfragen bearbeiten
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Zwei Arbeitsstände desselben Anfängerfalls: vor Veröffentlichung Unklarheiten und Produktvorgaben prüfen; nach Veröffentlichung Fragen bündeln und beantwortbare Texte vorbereiten. Keine Angebotswertung, keine Zuschlagsentscheidung und kein eigenständiger Portalversand.
## 2. Eingaben
Zuerst Leistungsbeschreibung, Verfahrensdaten, veröffentlichte Fassungen, Fragen und schon erteilte Antworten lesen. Auftragsart, Schwellenbereich, öffentlicher Auftraggeber, Bundesland, Verfahrensbeginn und Fristen aus vorhandenen Belegen entnehmen. Höchstens zwei blockierende Fragen stellen; etwa Bauleistung oder Planungsleistung sowie ob bereits veröffentlicht wurde. Fehlende übrige Rechtsstanddaten im internen Vermerk offenhalten.
## 3. Ablauf / Checkliste
1. Bestimme den Rechtsweg der Beschaffung, ohne ein ganzes Vergabeverfahren neu aufzubauen. Bei Bauaufträgen im einschlägigen Oberschwellenbereich verweist Paragraf 2 VgV auf VOB/A Abschnitt 2 unter Fortgeltung der dort genannten VgV-Teile. Planungsleistungen, auch als Los eines Bauauftrags, bleiben nach Paragraf 2 Satz 3 VgV bei der VgV. Unterhalb der Schwelle Einführungsrecht des Auftraggebers prüfen; nicht automatisch EU-Regeln anwenden.
2. Ermittle den auf das konkrete Verfahren anwendbaren Stand. Der am 06.10.2026 gelesene Paragraf 2 VgV berücksichtigt die Bekanntmachung vom 22.07.2026, BAnz AT 24.08.2026 B6. Das Datum ersetzt nicht die Übergangsprüfung. Keine alten Absatznummern aus einer Vorlage übernehmen; falls Losbildung relevant ist, den aktuellen Paragraf 97a GWB prüfen.
3. Vor Veröffentlichung: Markiere unklare Begriffe, widersprüchliche Mengen/Einheiten, fehlende Randbedingungen und herstellerbezogene Anforderungen mit Fundstelle. Prüfe, ob eine Produktvorgabe sachlich erforderlich und rechtlich begründet ist. „Oder gleichwertig“ allein heilt keine unbegründete Festlegung; Gleichwertigkeitskriterien müssen sachlich prüfbar sein. Technische Anforderung nicht selbst erfinden.
4. Nach Veröffentlichung: Vergib Fragekennungen, sichere ursprünglichen Inhalt und Eingang, bündle nur tatsächlich gleiche Fragen. Entferne aus dem allgemeinen Antworttext Firmenidentität, Kalkulation und vertrauliche Lösungsvorschläge. Ein Geschäftsgeheimnis nicht dadurch veröffentlichen, dass die Frage anonymisiert wurde.
5. Unterscheide Klarstellung innerhalb der bekanntgemachten Anforderungen von Änderung der Leistung oder Kriterien. Für eine Änderung gesonderten Berichtigungsentwurf mit Fassungswechsel und Prüfauftrag zur Fristverlängerung erstellen. Keine feste Zahl von Zusatztagen und keine stillschweigende Änderung über eine Einzelantwort. Bei fehlendem technischen Inhalt fertige Zwischenantwort und interne Fachanfrage schreiben.
6. Allgemein relevante Information zur einheitlichen Bereitstellung über den vorgesehenen Verfahrenskanal vorbereiten. Empfängerkreis und Zeitpunkt von der Vergabestelle prüfen lassen; eine individuelle organisatorische Rückfrage nicht automatisch verbreiten. Gleicher Informationsstand heißt nicht Weitergabe vertraulicher Angaben.
7. Prüfe Widerspruchsfreiheit zu bisherigen Antworten. Liefere Antwortentwurf und kurze Dokumentation der Freigabe-/Berichtigungsbedarfe. Veröffentlichung nur nach ausdrücklicher Zustimmung; einen Entwurf nicht als bereits allen Bietern zugegangen bezeichnen.
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Rechtsquellen, Abschnitt 3](../../references/rechtsquellen.md#3-vergabe-und-rechtsstand) verwenden. Paragrafen 2 und 5 VgV, 121 GWB und konkret anwendbare VOB/A-Fassung prüfen. Die aktuelle Bekanntmachung ist kein Nachweis dafür, dass alle Einzelvorschriften bereits geprüft wurden. Bei nicht verfügbarem Normtext keine genaue Frist oder Absatznummer behaupten; sachlichen Entwurf mit offener Rechtsprüfung liefern.
## 5. Ausgabeformat
Je Auftrag Vorprüfvermerk oder Fragenregister mit fertigen Antworten; bei Änderungen zusätzlich Berichtigungsentwurf. Ausformulierungspflicht: vollständige Sätze, keine Halbsätze, Skelette oder bloßen Listen als Endprodukt. Tabellen dienen nur der Zuordnung. Formatstandard: soweit möglich Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung; bei Markdown separater Exporthinweis. Interne Rechtsprüfung und vertrauliche Originalfrage nicht in die allgemeine Bieterinformation übernehmen.
## 6. Beispiele
Übungsakte: `testakten/bau-rundum-bieterfragen-celle`. „Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung und entwerfen Sie aus den vorhandenen Fragen die allgemeine Bieterinformation.“ Keine Falllösung ohne Dokumente vorgeben.
„Der Fachbereich möchte nachträglich die Leistung ändern.“ Nicht als bloße Erläuterung tarnen; Berichtigung und Fristauswirkung zur Entscheidung vorbereiten.