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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-kueschk-klageschrift-anwalt-baustein)
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name: kueschk-klageschrift-anwalt-baustein
title: Klageschrift — Anwaltliche Version
description: 'Anwaltliche Klageschrift Kündigungsschutzklage: Klageschrift mit Tenor und Hilfsanträgen; Weiterbeschaeftigungsantrag; Anlagen-Checkliste; strukturierte Begründung nach KSchG-Prüfschema; Beweisangebote; BAG-Zitierstil.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/kueschk-klageschrift-anwalt-baustein
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: employment
language: de
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# Klageschrift — Anwaltliche Version
## Triage zu Beginn — kläre vor Klageschrifterstellung
1. Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt? (Zugang + 21 Tage)
2. KSchG anwendbar? (§ 23 KSchG: > 10 Arbeitnehmer; § 1 Abs. 1 KSchG: > 6 Monate)
3. Sonderkündigungsschutz vorhanden? (Schwangerschaft, BR-Mitglied, SGB IX etc.)
4. Formfehler vorhanden? (§ 623 BGB; § 174 BGB; § 102 BetrVG)
5. Welcher Haupt-Angriffspunkt? (Formfehler / KSchG-Anwendbarkeit / materieller Grund)
6. Weiterbeschäftigungsantrag stellen? (nur wenn Mandant tatsächlich zurück will)
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
## Zentrale Normen
- § 4 Satz 1 KSchG — Klagefrist 3 Wochen ab Zugang
- § 7 KSchG — Fiktion der Wirksamkeit bei Fristversäumnis
- § 1 Abs. 2 KSchG — Soziale Rechtfertigung (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt)
- § 23 Abs. 1 KSchG — Geltungsbereich (> 10 Arbeitnehmer)
- § 102 BetrVG — BR-Anhörung; Unwirksamkeit ohne ordnungsgemäße Anhörung
- § 623 BGB — Schriftformerfordernis Kündigung
- § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert: 3 Bruttomonatsgehalter
- § 12a ArbGG — kein Kostenerstattungsanspruch erste Instanz
- § 256 ZPO — allgemeiner Feststellungsantrag (sog. Schleppnetz)
## Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Zweck
Dieser Skill erzeugt eine anwaltliche Klageschrift für Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Er setzt Kenntnisse des KSchG-Prüfschemas voraus und ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte konzipiert.
## Vorprüfung (Checkliste)
Vor Einreichung sicherstellen:
- [ ] Drei-Wochen-Frist § 4 KSchG gewahrt
- [ ] KSchG-Geltungsbereich geprüft (§§ 1, 23 KSchG)
- [ ] Sonderkündigungsschutz geprüft
- [ ] Formfehler geprüft (§§ 623 BGB, 174 BGB, 102 BetrVG)
- [ ] Mandant über Kostenrisiko belehrt (§ 12a ArbGG: kein Kostenerstattungsanspruch erste Instanz)
- [ ] Vollmacht vorliegen
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Kuendigungsschutzklage fachgerecht erheben | Klageschrift-Muster unten; Drei-Wochen-Frist absolut einhalten |
| Variante A — Mandant will Abfindung nicht Weiterbeschaeftigung | Aufloeungsantrag § 9 KSchG einbeziehen; kooperativen Schlussabsatz nutzen |
| Variante B — starke Unwirksamkeitsgruende (BR-Fehler) | Auf guten Vergleich hinarbeiten statt streitigem Verfahren |
| Variante C — Betriebsrat nicht beteiligt | Unwirksamkeit fast sicher; Klage als Verhandlungsmasse einsetzen |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Klageschrift-Muster (Vollform)
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An das
**Arbeitsgericht [ORT]**
Klageschrift
in dem Rechtsstreit
[VORNAME] [NACHNAME], [STRASSE], [PLZ] [ORT]
— Kläger —
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt [NAME], [KANZLEI], [ANSCHRIFT], Az.: [AKTENZEICHEN]
gegen
[ARBEITGEBERIN — vollständige Firma, Rechtsform], vertreten durch [VERTRETUNGSBERECHTIGTE], [ANSCHRIFT]
— Beklagte —
**Streitwert:** Vorläufig [3 × BMONAT] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG, drei Bruttomonatslöhne)
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**KLAGEANTRÄGE**
Der Kläger beantragt:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [DATUM], zugegangen am [DATUM], nicht aufgelöst worden ist (§ 4 Satz 1 KSchG).
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungsgründe aufgelöst worden ist, sondern über den [DATUM] hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht (§ 256 ZPO — allgemeiner Feststellungsantrag, sog. Schleppnetz).
1. Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
[Hilfsweise zu Antrag 3:]
3a. [Hilfsweise: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG, sofern BR-Widerspruch vorliegt]
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**BEGRÜNDUNG**
**A. Sachverhalt**
Der Kläger ist seit dem [DATUM] bei der Beklagten beschäftigt (Bl. [X] d.A., Anlage K 1). Das monatliche Bruttogehalt beläuft sich auf [BETRAG] EUR. Der Betrieb der Beklagten beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer i.S.d. § 23 Abs. 1 KSchG.
Am [DATUM] erhielt der Kläger die Kündigung der Beklagten (Anlage K 2). Die Kündigung wurde zum [DATUM] ausgesprochen.
**B. Anwendbarkeit des KSchG**
Das KSchG ist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG anwendbar. Die Wartezeit von sechs Monaten ist mit einer Beschäftigungszeit seit [DATUM] erfüllt. Die Betriebsgröße überschreitet die Schwelle des § 23 Abs. 1 KSchG.
**C. Fehlende soziale Rechtfertigung (§ 1 Abs. 2 KSchG)**
[HIER EINZUFÜGEN — betriebsbedingt / personenbedingt / verhaltensbedingt — je nach Fall:]
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**D. Formfehler [soweit einschlägig]**
[FORMFEHLER EINTRAGEN SOWEIT VORHANDEN — BR-Anhörung, Vollmacht etc.]
**E. Sonderkündigungsschutz [soweit einschlägig]**
[EINSCHLÄGIGEN SCHUTZ EINTRAGEN]
**F. Beweisangebote**
- Anlage K 1: Arbeitsvertrag
- Anlage K 2: Kündigungsschreiben
- Anlage K 3: Lohnabrechnung letzter Monat
- Zeugnis: [ZEUGEN] zum Beweis der Tatsachen unter [ABSCHNITT]
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[ORT], den [DATUM]
[ANWALTSUNTERSCHRIFT]
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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## Anlagen-Checkliste
- [ ] K 1: Arbeitsvertrag + Änderungsverträge
- [ ] K 2: Kündigungsschreiben (Original)
- [ ] K 3: Lohnabrechnungen (letzter Monat)
- [ ] K 4: BR-Anhörungsschreiben (falls vorhanden)
- [ ] K 5: Vollmacht Bevollmächtigte/r
- [ ] K 6: Abmahnungen (bei verhaltensbedingter Kündigung)
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--- vor Versand klaeren ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.