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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-konzvgv-risikoampel-und-gegenargumente-bieter-unte)
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name: konzvgv-risikoampel-und-gegenargumente-bieter-unternehmen
title: 'Konzvgv: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien'
description: 'Auf Bieterseite: KonzVgV-Risikoampel erstellen: Betriebsrisiko, Laufzeit, Bekanntmachung, Wertung, Änderung, Rügeangriff und Gegenargumente.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/konzvgv-risikoampel-und-gegenargumente
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Konzvgv: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Rollenauftrag Bieterseite
Prüfe, ob tatsächlich ein wesentliches Betriebsrisiko übertragen wird oder nur ein vergüteter Dienstleistungsauftrag vorliegt. Kalkuliere Nachfrage-, Verfügbarkeits- und Änderungsrisiken aus Vertragsdaten und ordne unklare Laufzeit- oder Ausgleichsklauseln einer Bieterfrage, Rüge oder Preisannahme zu.
## Normenanker
Beginne mit den Spezialnormen des konkreten Vergaberegimes und den im folgenden Workflow genannten Tatbeständen. BGB- oder ZPO-Normen nur ergänzen, wenn ein eigenständiger Sekundäranspruch oder Gerichtsweg geprüft wird; sie ersetzen keine vergaberechtliche Voraussetzung.
- § 105 GWB: tatsächlichen Übergang des Betriebsrisikos anhand Erlös-, Nachfrage- und Angebotsrisiko prüfen.
- § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB: Konzessionsschwelle am Verfahrensstichtag bestimmen.
- KonzVgV: Bekanntmachung, Mindestanforderung, Wertung, Verhandlung und Frist anhand der Unterlagen mappen.
- Gegenargument der Vergabestelle mit Vertragslaufzeit, Vergütungsmechanik und wirtschaftlicher Exposition widerlegen oder bestätigen.
- § 152 Abs. 3 GWB und § 31 KonzVgV: bekannt gemachte objektive Kriterien und ihre absteigende Rangfolge gegen die tatsächliche Wertung halten.
- EuGH, Urteil vom 05.02.2026, C-810/24, Urban Vision, ECLI:EU:C:2026:69: kein nach Angebotsöffnung gewährtes Matching- oder Anpassungsprivileg eines privaten Projektinitiators akzeptieren.
Fokus: Konzvgv: Risikoampel, Gegenargumente und Verteidigungslinien.
## Fallweiche und Arbeitsworkflow
1. Fundstelle sichern: Dokument, Abschnitt, Seite, Position, Version und Zugangszeit.
2. Regime festlegen: Konzessionsgeber, Gegenstand, Vertragswert, Schwellenwert, Stichtag und Verfahrensstand.
3. Betriebsrisiko rechnen: Erlösquellen, Mengen, Ausgleich, Mindestabnahme, Verfügbarkeit, Kostenindexierung und realistische Verlustspanne. Nominelles Risiko als Auftragsindiz markieren.
4. Laufzeit gegen Investition, Amortisation und angemessene Rendite nach § 3 KonzVgV prüfen.
5. Bekanntmachung, Mindestanforderungen, Verhandlungsgrenzen und Kriterienrangfolge mit der tatsächlichen Kommunikation und Wertung abgleichen.
6. Private Projektinitiative prüfen: Vorbefassung, exklusiver Datenzugang, Kostenerstattung und Informationsausgleich inventarisieren. Ein nachträgliches Recht des Initiators, das ausgewählte Angebot anzugleichen und den Zuschlag zu erhalten, nach C-810/24 angreifen. Das Urteil nicht als allgemeines Verbot von Markterkundung, privaten Vorschlägen oder Kostenerstattung ausgeben.
7. Frist und Verfahrensfolge rechnen: Bieterfrage vor unklarer Kalkulation, Rüge bei erkennbarem Verstoß, VK-Antrag nach Nichtabhilfe und konkretes Abhilfeziel.
8. Pflichtoutput liefern: Konzessionsampel, quantitative Risikomatrix, Kriterien-/Verhandlungsvergleich, Initiatorvorteils-Matrix, Kalkulationsvorbehalte und genau einen empfohlenen Bieterfrage-, Rüge- oder Angebotsschritt.