Prüft eine AGB-Klausel anhand von Kontrollfähigkeit, gesetzlichen Klauselverboten und Interessenabwägung. Für B2C und B2B; liefert ein Klauselvotum mit Leitbild, Gegenposition und konkreter Rechtsfolge.
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title: Klauselinhalt und Klauselverbote prüfen
description: Prüft eine AGB-Klausel anhand von Kontrollfähigkeit, gesetzlichen Klauselverboten und Interessenabwägung. Für B2C und B2B; liefert ein Klauselvotum mit Leitbild, Gegenposition und konkreter Rechtsfolge.
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: contracts
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- title: Klauselverbote
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# Klauselinhalt und Klauselverbote prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Kontrollfähigkeit, Leitbild, wesentliche Pflichten und Verbotskataloge entlang der konkreten Klausel prüfen. Branchenrecht und eigenständige Rechtsbehelfe werden dadurch nicht ersetzt.
## 2. Eingaben
Klausel mit Vertragsumfeld, Vertragstyp, Verwendungszeitpunkt, Kundengruppe, Verhandlungsspuren, wirtschaftliche Wirkung und begehrtes Ergebnis erfassen. Tatsachen und Beweismittel mit Fundstellen verbinden.
## 3. Ablauf
3.1. AGB-Eigenschaft, Einbeziehung und einschlägigen Anwendungsbereich feststellen. Ausnahmen nach Paragraf 310 BGB vor der Sachprüfung klären. Den B2B-Ausschluss nicht auf den gesamten Paragrafen 308 BGB erstrecken.
3.2. Für Kontrollfähigkeit, gesetzliches Leitbild oder gefährdeten Vertragszweck [Kontrollmaßstab](references/kontrollmassstab.md) lesen. Hauptleistungsbeschreibung von kontrollfähigen Nebenabreden und Leistungseinschränkungen unterscheiden. Transparenz bleibt gesondert prüfbar.
3.3. Bei einem möglichen Katalogtatbestand [Klauselverbote](references/klauselverbote.md) lesen und nur den einschlägigen Tatbestand vertiefen. Soweit anwendbar zuerst Paragraf 309, dann Paragraf 308 und anschließend Paragraf 307 BGB prüfen. Im Unternehmerverkehr die jeweils geltenden Direktmaßstäbe und Wertungen auseinanderhalten.
3.4. Abweichung, Schutzrichtung, tatsächliche Belastung, sachliche Rechtfertigung und stärksten Einwand subsumieren. Keine allgemeine Beweislast für „die Angemessenheit“ behaupten. Bei Unwirksamkeit betroffenen Regelungsumfang bestimmen; Rückzahlungsanspruch nicht aus Paragraf 306 allein ableiten.
3.5. Eine tragfähige Ersatzregel anbieten. Für Fragen der Teilbarkeit oder Lückenfüllung nur [Klauselausfall prüfen](../klauselausfall-und-vertragsluecke-pruefen/SKILL.md) hinzunehmen.
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) beachten. Maßgebliche Fassung der Paragrafen 307 bis 310 BGB samt Übergangsrecht und genau das betroffene Vertragsleitbild prüfen. Fachbezogene amtliche Entscheidungen stehen bei den jeweiligen Referenzabschnitten; kein allgemeiner Normenrundgang ohne Fallbezug.
## 5. Ausgabeformat
Klauselvotum mit Originalwortlaut, Kontrollmaßstab, Subsumtion, Gegenargument, Ausfallumfang, Risiko und Ersatzfassung. Vollständige ausformulierte Sätze sind Pflicht; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind kein Endprodukt. Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung mit Leerzeilen verwenden; bei Markdown als Exporthinweis angeben.
## 6. Beispiele
Ein B2B-Zahlungsziel verlangt die Prüfung von Paragraf 308 Nummer 1a BGB, nicht bloß dessen mittelbare Wertung. Ein Haftungsausschluss ist keine kontrollfreie Beschreibung der Hauptleistung.