Bestimmt nach Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einer AGB-Klausel den verbleibenden Vertrag. Prüft Teilbarkeit, salvatorische Regelung und Lückenfüllung; ersetzt weder Anspruchsberechnung noch Rückabwicklung oder Prozessführung.
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name: klauselausfall-und-vertragsluecke-pruefen
title: Klauselausfall und Vertragslücke prüfen
description: Bestimmt nach Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einer AGB-Klausel den verbleibenden Vertrag. Prüft Teilbarkeit, salvatorische Regelung und Lückenfüllung; ersetzt weder Anspruchsberechnung noch Rückabwicklung oder Prozessführung.
author: Klotzkette
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- title: Lueckenfuellung
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- title: Salvatorische klausel
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- title: Teilbarkeit
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# Klauselausfall und Vertragslücke prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Feststellen, welcher Vertragsinhalt nach Ausfall einer Bestimmung verbleibt. Die nachträgliche Rechtsfolgenprüfung ist von einer neuen Vereinbarung für die Zukunft zu trennen.
## 2. Eingaben
Vollständige Klausel, benachbarte Regelungen, Grund der Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit, Vertragstyp, Abschlussdatum, Parteistatus und gewünschte Rechtsfolge. Bei nur angenommener Unwirksamkeit das Ergebnis als bedingt kennzeichnen.
## 3. Ablauf
3.1. Ausfallgrund und betroffene selbständige Regelungen bestimmen. Nur bei Streit über den Restbestand [Teilbarkeit](references/teilbarkeit.md) lesen. Sprachliche Streichbarkeit allein genügt nicht; eine unzulässige Reichweite darf nicht auf das gerade noch Erlaubte verkürzt werden.
3.2. Eine vorhandene Erhaltungsklausel mit [Salvatorische Klausel](references/salvatorische-klausel.md) prüfen. Nicht ihren Wortlaut als eigenständige Erlaubnis zur Reparatur behandeln.
3.3. Nach Paragraf 306 Absatz 2 BGB gesetzliches Ersatzrecht ermitteln. Nur wenn eine offene Vertragslücke behauptet wird, [Lückenfüllung](references/lueckenfuellung.md) laden. Hypothetischen Parteiwillen nicht mit wirtschaftlichem Verwenderinteresse gleichsetzen.
3.4. Vertragsfortbestand und unzumutbare Härte nach Absatz 3 gesondert beurteilen. Rückforderung, Verjährung und Durchsetzung bleiben Aufgaben des vorhandenen [Rückabwicklungsskills](../rechtsfolgen-rueckabwicklung-agb/SKILL.md); keine automatische Gesamtrückabwicklung anordnen.
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) sowie die amtlichen Belege der jeweils geladenen Referenz verwenden. Neben Paragraf 306 BGB nur das konkrete Ersatzrecht prüfen. Keine ungesicherte Indexkopplung oder Literaturfundstelle übernehmen.
## 5. Ausgabeformat
Ausfallvermerk mit gestrichenem Regelungsgehalt, begründetem Restbestand, gesetzlicher Ersatzregel, verbleibender Lücke und Anschlussentscheidung. Vollständige ausformulierte Sätze; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen. Formatierte Dokumente in Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimal und mit Leerzeilen gliedern; Markdown erhält den Exporthinweis.
## 6. Beispiele
Eine unwirksame Vertreterregel kann von einer selbständigen Wahlleistungsregel trennbar sein. „Sechs Monate, höchstens zwei Jahre“ enthält dagegen nicht automatisch zwei unabhängig wirksame Verjährungsvereinbarungen.