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name: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler
title: 'Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB'
description: 'Für Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente Paragraf 475c BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-dauerhafte-bereitstellung-digitaler
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB
## Fachkern: Kaufrecht: Dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente § 475c BGB
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Normanker
- § 475b BGB: Ware mit digitalen Elementen (Grundnorm)
- § 475c BGB: dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente
- § 475d BGB: besonderer Gewährleistungsausschluss
- § 327 BGB ff.: Verträge über digitale Produkte als Parallelregime
- § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB: Updatepflicht als Bestandteil der Mangelfreiheit
## Intake
- Welche digitalen Elemente sind Bestandteil der Ware (z.B. Betriebssystem, eingebettete Software)?
- Wurde ein dauerhafter Bereitstellungszeitraum vereinbart oder ergibt er sich aus den Umständen?
- Hat der Verkäufer Updates und Sicherheitsupdates rechtzeitig bereitgestellt?
- Wann ist die Bereitstellungspflicht eingestellt worden und wurde der Käufer informiert?
## Prüfraster
1. Ware mit digitalen Elementen nach § 475b BGB: Einordnung des Produkts
2. Dauerhafter Bereitstellungszeitraum nach § 475c BGB: vereinbarter Zeitraum oder normativ bestimmter Zeitraum
3. Updatepflichten: Sicherheitsupdates, Funktionsupdates nach § 434 Abs. 3 Nr. 3 BGB
4. Pflichtverletzung: fehlende, verzögerte oder fehlerhafte Updates
5. Sachmangel bei nicht bereitgestellten Updates: Mängelansprüche nach §§ 437 ff. BGB
6. Informationspflicht gegenüber Käufer bei Einstellung des Supports
7. Ablehnung von Updates durch Käufer: Folgen nach § 475c Abs. 3 BGB
8. Verjährung und Beweislast: § 477 BGB und besondere Fristen bei digitalen Elementen
## Fallstricke
- Sicherheitsupdates müssen bereitgestellt werden, auch wenn keine Funktionserweiterung erfolgt.
- Einstellung des Supports ohne Information des Käufers kann Sachmangel begründen.
- Käufer, der Update verweigert, verliert unter Umständen Mängelansprüche.
- Bereitstellungszeitraum kann länger sein als der kaufrechtliche Gewährleistungszeitraum.
## Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
## Anschluss-Skills
- kaufrecht-ware-mit-digitalen-elementen-475b
- kaufrecht-updates-sicherheitsupdates-327f-475b
- verbrauchsgueterkauf-digitales
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
## Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__475c.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__327.html
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771